überstunden

Überstunden

Dies wirft die Frage auf, inwieweit Arbeitgeber Überstunden bestellen dürfen und ob sie dafür bezahlen müssen. Wo die Mitarbeiter mehr wollen....

Fachlich gesprochen: Überschreitet ein Angestellter die durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geschuldeten Arbeitsstunden, spricht man von Mehrarbeit. Bei den Mitarbeitern ergeben sich im Zusammenhang mit dem Thema Mehrarbeit immer wieder zwei grundlegende Fragestellungen, die in diesem Joblog-Beitrag erörtert werden. Ist es möglich, dass der Auftraggeber unilateral Mehrarbeit anordnet oder was führt zur Verpflichtung, Mehrarbeit zu leisten?

Der Arbeits- oder Kollektivvertrag legt regelmässig die geschuldeten spezifischen Arbeitsstunden fest, z.B. 40 Std. pro Woche oder 151,67 Std. pro Monat. 2. In Ermangelung einer anderen Bestimmung in den Vertragsunterlagen sollte der Dienstgeber von seinen Mitarbeitern keine andere Aktivität einfordern. In der Tat enthalten Arbeits- oder Tarifverträge jedoch in der Regel Bestimmungen, nach denen der Unternehmer bei Bedarf - unter Mitwirkung des Betriebsrates - unilateral Mehrarbeit bestellen kann.

Schliesslich können Angestellte und Unternehmer auch eine individuelle Vereinbarung über Mehrarbeit abschließen. Wo die Mitarbeiter mehr wollen.... Das Recht eines Mitarbeiters auf Mehrarbeit, z.B. zur Verbesserung des eigenen Entgelts, kann jedoch in der Regel nicht eingefordert werden. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter in der Vergangenheit längere Zeit Mehrarbeit geleistet hat.

Abhängig vom jeweiligen Fall kann es jedoch vorkommen, dass ein Mitarbeiter auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers Mehrarbeiten ausführt. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung des Arbeitsgebers, die bei stillschweigender Duldung von Mehrarbeit anzunehmen ist. Mehrarbeit darf natürlich nur im gesetzlich zulässigen Umfang und im Höchstmaß der Arbeitszeit geleistet werden.

Die Normalarbeitszeit beträgt im Prinzip acht Arbeitsstunden pro Werktag. Weil das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, sind bis zu 48 Wochenstunden möglich, die Tagesarbeitszeit darf prinzipiell zehn Wochenstunden nicht übersteigen. Müssen die Mitarbeiter Mehrarbeit leisten? Ist es dem Unternehmen erlaubt, eine Freistellung statt einer Zahlung zu erteilen? Prinzipiell muss der Dienstgeber neben dem Tariflohn Mehrarbeit leisten.

Es gibt jedoch keinen grundsätzlichen Grund, nach dem die Parteien des Arbeitsvertrags sich für eine Entlohnung entscheiden müssen. So kann z.B. durch Arbeits- oder Tarifverträge festgelegt werden, dass der Dienstgeber die Mehrarbeitsstunden nicht mit Geldern vergütet, sondern dass der Abbau der Mehrarbeitsstunden durch Freizeit erfolgt ("flanieren" oder "feiern"). Eine besondere Überstundenzulage, d.h. eine Steigerung des tariflichen Stundenlohnes, muss nur dann gezahlt werden, wenn dies durch den Anstellungsvertrag, einen Betriebsvertrag oder einen Kollektivvertrag anordnet wird.

Verlängerung oder Verlängerung.... Jackett wie eine Mütze? Mehr- und Mehrarbeiten werden landesweit gleichbedeutend genutzt und auch unser Tarifvertrag BAP/DGB nutzt beide Termini im selben Zusammenhang (siehe z.B. §6 MTV BAP/DGB). Eine Überstunde besteht also dann, wenn feste Arbeitszeitobergrenzen verletzt werden, z.B. bei einer tariflich festgelegten Arbeitszeitbegrenzung (z.B. 40 Stunden) oder der gesetzlich festgelegten Arbeitszeitbegrenzung des Arbeitsstundengesetzes (48 Stunden / Woche).

Mehrarbeit dagegen ist die Überziehung der einzelnen Sollarbeitszeiten, die sich nicht auf die Untergrenze auswirkt.

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