Schulgesetz Niedersachsen

Niedersächsisches Schulrecht

Niedersächsische Schulen und freie Schulen (Privatschulen). Das niedersächsische Schulgesetz wird geändert. Das Schulrechtshandbuch Niedersachsen für allgemeinbildende Schulen. Hochschulrecht: Raum für außerschulische Bildung! zum Thema: cdl.

niedersachsen. pdfNiedersächsisches Schulrecht (NSchG).

Niedersächsisches Schulgesetz, letztmals abgeändert durch Art. 15 des Bundesgesetzes vom 15. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66)

Mit § 15 dieses Datenschutzgesetzes wurden folgende Veränderungen bei der Behandlung von personenbezogenen Angaben (§ 31 NSchG) beschlossen: Zukünftig können die zuständigen Stellen des Jugendarbeitsamtes gemäß 31 Abs. 1 S. 3 die Adressdaten der Schüler von den Hochschulen zur Unterstützung beim Wechsel in die Berufsausbildung entgegennehmen.

Die überarbeiteten Absätze 2 und 3 bieten Rechtssicherheit für die Weitergabe personenbezogener Angaben von Schüler/innen und deren gesetzlichen Vertretern/innen beim Eintritt in die Schule sowie für spätere Schulwechsel, um die Einhaltung der Pflichtschulpflicht zu gewährleisten. Am 6. März 2018 traten die mit diesem Schulgesetz beschlossenen Novellierungen des Gesetzes in Niedersachsen in Kraft.

Hier eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen: Gemäß 64 Abs. 2 S. 2 können Familien, deren Kind zwischen dem ersten und dem zweiten Tag des Schuljahres sechs Jahre alt wird, ihren Besuch um ein Jahr verschieben, indem sie dies der Grundschule einfach schriftlich mitteilen. Gemäß 64 Abs. 3 S. 3 kann die Förderung der Vorschulsprache zukünftig unter der Zuständigkeit der Kita erfolgen.

Die Sonderpädagogik hat neue Übergangszeiten für die Sonderschule im Sonderschulbereich. Die Schulbehörden können auf Anfrage beim Landesschulamt Niedersachsen die bestehenden Sonderschulen bis spätestens Ende des Schuljahrs 2027/2028 fortsetzen oder eine spezielle Lerngemeinschaft an einer allgemeinbildenden Schule einrichten. Vorraussetzung ist, dass die Weiterentwicklung der Schülerzahl eine Fortsetzung rechtfertigt und die Schulbehörde einen Entwicklungsplan für die integrative Waldorfschule auflegt.

Landesparlament verabschiedet Schulgesetz| Niedersachsen

Der hannoversche Landtag verabschiedete ein Schulgesetz, das ein flexibles Startalter und eine Verschiebung von Sonderschulen vorgibt. Bundestagsabgeordnete haben mit der Stimmenmehrheit von SPD und CDU am kommenden Donnerstag für die Gesetzesänderung gestimmt. Bislang sind alle sechs Jahre alten Schülerinnen und Schüler bis zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Schuljahres eingeschrieben.

Zukünftig können Familien mit sechs Jahren zwischen dem ersten und dem zweiten Lebensjahr bis zum nächsten Tag darüber befinden, ob sie den Schulanfang um ein Jahr verschieben wollen. Die Frist soll den Gemeinden Plansicherheit bei der Entscheidung darüber verschaffen, wie viele Schüler wieder in die Schule kommen und wie viele Betreuungsplätze es gibt.

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