Rücknahme der Kündigung durch Arbeitgeber

Widerruf der Kündigung durch den Arbeitgeber

Anders sieht es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus. Eine nachträgliche Aufhebung der Kündigung ist nicht möglich. Wenn der alte Arbeitgeber durch diesen "Umzug" lediglich die Zahlung der Abfindung vermeidet, ist er vor einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Sie müssen keine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber akzeptieren.

Rücktritt - Attorney at Law for Employment Law Berlin

Ein ausgeprägter Austritt kann nicht widerrufen werden! Die Arbeitsverhältnisse werden unter den bisherigen Arbeitsverhältnissen weitergeführt. Die arbeitsrechtliche Kündigung kann nicht widerrufen werden. Wenn die Kündigung den Empfänger in der ganzen Welt erreicht hat, kann sie nicht mehr storniert werden. Der Austritt gilt als Übernahmeangebot des Unternehmers, das Anstellungsverhältnis unter den ursprünglich festgelegten Voraussetzungen beizubehalten.

Mit der Kündigung ist der Arbeitgeber auch für den Zeitpunkt, in dem er den Mitarbeiter nicht eingestellt hat, zur Zahlung des Gehalts für die zurückliegende Zeit verpflichte. Akzeptiert der Mitarbeiter die Kündigung, d.h. das Übernahmeangebot zur Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses unter den selben Voraussetzungen, wird das Beschäftigungsverhältnis wieder aufgenommen.

Nimmt der Mitarbeiter das angebotene Arbeitsangebot jedoch nicht an, entsteht kein neuer Arbeitsvertrag mit den veränderten Arbeitsverhältnissen. Die Hauptfolge davon ist, dass bei Nichtakzeptanz des Angebots die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des verspäteten Annahmelohns erlischt. Als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht bin ich tätig. "lch bin ein Vollblutanwalt", sagt Andrea Borgmann-Witting.

Für sie gilt dies sowohl im Ehe- und Erbrecht als auch im Bereich des Familienrechts. Andrea Borgmann-Witting setzt sich daher - mit Empathie und Vernunft - für eine aussergerichtliche Einigung ein. Seit 2001 ist Andrea Borgmann-Witting, die zwei Kinder hat, Fachjuristin für Familienrecht und seit 2007 Fachjuristin für Erbschaftsrecht. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Beschäftigung - und damit auch die Berufszukunft, die Laufbahn, das Bargeld.

Deshalb will Markus Witting dort ansetzen, wo Menschen, Mitarbeiter und Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten kommen. Seine Fachrichtung und seine große Leidenschaft ist das Arbeitsgesetz. Dazu gehören unter anderem Aufhebungen, Verwarnungen, Aufhebungen und Abfindungen. Mit anderen Worten: alle Aspekte des Arbeitsrechtes. Seit 2005 ist er spezialisierter Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Übersichtliche Koordination von Aufwand und Leistung!

Dabei gewährleisten wir Ihnen vollständige Kostentransparenz. Sobald Ihnen die Übernahme Ihrer Ausgaben zugesagt wurde, entstehen Ihnen keine weiteren Ausgaben - mit Ausnahme eines Selbstbehaltes. Für das Familien- und Erbschaftsrecht gibt es getrennte Bedingungen.

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