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Elektrogeräte Zurücknehmen
Rücknahme von ElektrogerätenInhalt und Ziel des ElectroG
Die Verantwortung der Elektro- und Elektronikgerätehersteller - ebenso wie die der Erzeuger, des Importeurs und des Exporteurs sowie der Händler - für den ganzen Lebenszyklus der Produkte ist weitaus größer als bisher. Gemeinden sind dazu angehalten, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten an Rücknahmestellen anzunehmen. Außerdem sind die Unternehmen dazu angehalten, die nach dem 1. Januar 2005 in den Handel gebrachten Anlagen zu entsorgen.
Die Produzenten müssen ihr eigenes System zur Rücknahme gebrauchter Ausrüstungen bereitstellen. Bei Inverkehrbringen der Produkte vor dem 01.08.2005 (bzw. vor dem 24.10.2015, sofern sie zu diesem Zeitpunkt erstmalig in den Geltungsbereich des EEG fallen ) liegt die ordnungsgemäße Beseitigung in der Verantwortung der entsprechenden Eigentümer.
Der Endverbraucher ist dazu angehalten, seine Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt vom Haushaltsmüll zu beseitigen. Sie können auch ein System zur Produktrücknahme von Herstellern oder Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten einführen. Darüber hinaus sind Händler mit einer Verkaufsfl äche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 qm für den Vertrieb eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endverbraucher dazu angehalten, alte Geräte des selben Typs, die im Grunde die gleiche Funktion wie das neue Produkt erfüllen, kostenlos zurückzuholen (1:1-Rücknahme) und alte Geräte, die nicht mehr als 25 cm groß sind, in normalen Haushaltsmengen zurückzuholen, ohne dass die Zurücknahme mit dem Ankauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts verbunden sein darf (0:1-Rücknahme).
Vor der Entscheidung, ein elektrisches oder elektronisches Produkt zu entsorgen, sollte der Konsument jedoch prüfen, ob es für andere Zwecke verwendet werden kann. Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall über den Haushaltsmüll entsorgt werden. Um anzuzeigen, welche Elektrogeräte von den Annahmestellen oder Sammelsystemen akzeptiert werden, sind die Elektrogeräte mit einem eindeutigen Zeichen, der durchgestrichenen Mülltonne, versehen.
Abschließend unterrichtet das UBA die Bevölkerung über die Verantwortung der Hersteller für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach dem Abfallrecht und über seine Verbindungen zu anderen umweltpolitisch relevanten Gebieten und Beteiligten. Am 24. Oktober 2015 hat das UBA als verantwortliche Instanz gemäß 40 Abs. 1 EEG die mit dem EEG zusammenhängenden Hoheitsaufgaben der von den Herstellerfirmen eingerichteten Stiftung elektro-altgeräte registers (stiftung ear) zuerkannt.
Beispielsweise entscheidet die Stiftung ear, welche Produkte in den Geltungsbereich des Elektrizitätsgesetzes gehören. Das Diagramm "Elektro- und Elektrogerätegesetz - Kontrolle der Altgeräte-Entsorgung verdeutlicht in der aktuellen being revised) shows the cooperation of the players. Zu den Herstellern im Sinn des Gesetzes zählen vor allem die Erzeuger und Einführer, die sich bei der steftung elektro-altgeräte anmelden müssen, bevor sie ihre selbst hergestellten oder eingeführten Elektrogeräte in Deutschland in den Handel einführen.
Auslandsniederlassungen von Herstellern müssen entweder eine Zweigniederlassung in Deutschland gründen oder einen in Deutschland angesiedelten Prokuristen bei der ear foundation bestellen, der dann an seiner statt ordentlich registriert wird und für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerverpflichtungen aufkommt. Dagegen müssen die in andere EU-Länder exportierenden deutschen Unternehmen, sofern sie keine Zweigniederlassung im Bestimmungsland ihrer Elektrogeräte haben, einen Beauftragten im Bestimmungsland haben.
Die Nichtregistrierung eines Erzeugers (oder seines Bevollmächtigten) oder seine nicht korrekte Eintragung ist ein - zum Teil erheblicher - ungerechtfertigter Vorteil für diesen Hersteller. Auch wenn ihm die Teilnahme am Markt per Gesetz verboten ist, weicht er nicht nur seiner Verantwortung als Hersteller für seine eigenen Elektrogeräte aus, sondern muss diese auch von den zugelassenen Produzenten am Ende ihrer Nutzungsdauer kostengünstig wiederverwertet werden.
Distributoren ist es verboten, elektrische Geräte von nicht korrekt angemeldeten Produzenten (oder von Produzenten, deren Bevollmächtigte nicht korrekt angemeldet sind) anzubieten. Falls sie trotzdem solche elektrischen Geräte anbietet, werden sie als solche betrachtet und unterstehen den jeweiligen Herstellerverpflichtungen. Um eine transparente und selbststeuernde Marktbearbeitung zu gewährleisten, wird die Liste der eingetragenen Produzenten und Vertretungen von der steftung ear kostenlos im Netz publiziert und ständig erweitert.
Darüber hinaus ist jeder Produzent dazu angehalten, bei Angeboten und auf der Rechnung seine Registriernummer zu vermerken. Nähere Informationen, vor allem zum Geltungsbereich des Elektrizitätsgesetzes, finden Sie auf der Website der stiftung elektro-altgeräte registrieren (stiftung ear) - dynamische Bookmarks können kostenlos eingerichtet werden, damit Veränderungen auf der Website der Stiftung ear frühzeitig erkannt werden.
Das UBA ist seit dem 01.07.2007 für die Entscheidung über Beschwerden gegen Verwaltungshandlungen der ear foundation verantwortlich. Das Einspruchsverfahren ist seit dem 24. Oktober 2015 für die meisten Verwaltungshandlungen der ear foundation anhängig. Nur gegen Abhol- und Bereitstellungsaufträge wird kein Einspruchsverfahren durchgeführt ( 44 Abs. 1a ElektroG), in diesem Fall ist die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof zulässig.