Befristet

Begrenzt

Das Zeitlimit ("Zeitlimit") begrenzt ein Rechtsverhältnis hinsichtlich seiner Dauer. Zum einen bedeutet ein Zeitlimit weniger Lohn. Der Arbeitgeber kann die Frist im Vertrag begründen, muss es aber nicht. Zeitarbeitsverträge sind im heutigen Arbeitsleben leider alltäglich - gerade junge Berufstätige spüren das oft. Zeitarbeitsverträge sind zeitlich befristete Arbeitsverträge.

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Das Zeitlimit ( "Zeitlimit") begrenzt ein rechtliches Verhältnis hinsichtlich seiner Zeitdauer. In das Composite eingeschlossen ist der Term "Term", d.h. ein zukünftiges Datum während der Laufzeit des Vertrages, an dem entweder rechtliche Wirkungen eintreten oder aufhören. Sie ist eine in einem Geschäftsvorfall getroffene Regelung, die die Rechtswirksamkeit von einem bestimmten zukünftigen Ereignis[1] (z.B. Erreichung eines Datums) als Beginn- oder Endedatum abhängt.

Für die zeitliche Begrenzung bedeutet dies, dass jemand nur zu einem gewissen (zukünftigen) Termin (Anfangsdatum, lateinisch: a quo) oder zu einem festgelegten Termin (Enddatum, lateinisch: ad quem) rechtliche Wirkungen haben möchte. Mit der Fristsetzung erzielen die Vertragspartner eine genaue Festlegung der Ausführungszeit. Wird dies weder festgestellt noch den Verhältnissen entnommen, kann der Zahlungsempfänger die Dienstleistung unverzüglich einfordern, der Zahlungspflichtige hat sie unverzüglich zu erwirken.

Ist dagegen eine Leistungsfrist vorgesehen, geht das Recht grundsätzlich davon aus, dass der Zahlungsempfänger die Erfüllung nicht vor diesem Termin einfordern kann, sondern der Zahlungspflichtige sie zuvor vornehmen kann (§ 271 Abs. 2 BGB). Kommt der Zahlungspflichtige bis zum Ablauf der Frist nicht zur Zahlung, kommt er mit dem Ablauf der Frist in Verzug.

Diese Frist ist in 163 BGB festgelegt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes ein Beginn- oder Endedatum festgelegt wurde. Für den Starttermin gilt die Regel für die Kondition aufschiebend, für den Endetermin die Regel für die Kondition aufschiebend. Die Bestimmungen der 158, 160 und 166 BGB finden daher Anwendung auf den Eintreten oder Wegfall der Wirkungen des eingeschränkten Geschäftes und auf den Gläubigerschutz der Vertragspartner während des ausgesetzten Zustandes.

Ein Zeitlimit gilt vor allem für Vertragsarten, für die weder eine sofortige Zahlung noch eine Endfälligkeit festgelegt ist, sondern, wie bei Dauerschuldverhältnissen, eine unbestimmte Zeit. Eine befristete Miete gilt mit Ablauf der Frist gemäß § 542 Abs. 2 BGB. Bei befristeten Mietverträgen ist eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses nicht möglich; nur eine ausserordentliche Beendigung ist möglich.

Kreditformen ohne ordentliche Tilgungsverträge (Überziehungskredit, Überziehungskredit, Collateral Loan, Avalkredit) sind in der Regel auch Rechtsbeziehungen ohne zeitliche Begrenzung ("bis auf weiteres"), alle anderen Kreditformen sind befristet zur Rückzahlung. Mietverträge sind in der Regel befristet, können aber auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, abhängig von der Abnutzung des Mietobjektes. In der Arbeitsgesetzgebung sind Festanstellungen die Regel, aber auch Befristungen sind möglich.

Gemäß 3 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) wird ein Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum im Rahmen eines für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Arbeitsvertrags angestellt. Der befristete Anstellungsvertrag besteht, wenn seine Laufzeit nach dem Kalender festgelegt wird (befristeter Anstellungsvertrag nach dem Kalender) oder sich aus dem Typ, dem Verwendungszweck oder der Natur der erbrachten Leistung ergeben (befristeter Anstellungsvertrag für einen bestimmten Zweck).

Arbeit und Arbeitszeiten können ebenso wie alle Lohnbestandteile befristet vereinbart werden. 2 ] Nach 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) müssen objektive Verjährungsgründe bestehen, wie z.B. nur eine vorübergehende betriebliche Notwendigkeit der Arbeit. Sie erlaubt es, dass ein Verwaltungsverfahren mit einer Konzession oder Abgabe, die für einen gewissen Zeitabschnitt beginnt, endet oder gültig ist, eine zeitliche Begrenzung beinhaltet.

Fristen geben den Vertragsparteien Sicherheit bei der Planung, da sie ihre zukünftigen Regelungen (Verlängerung, Vertragswechsel - Stromlieferantenwechsel - oder Vertragsbeendigung) vor Ablauf der Frist vornehmen können und nicht - wie bei unbeschränkten Aufträgen - auflösen müssen.

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