Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressumspflicht Umgehen
Druckverpflichtung BypassFür Blogs etc. kann das Ganze ganz leicht umgangen werden - Landesgericht Traunstein: P.O. Box im Abdruck einer Internetseite nicht genügend
Verwenden Sie nur keine . DE-Adresse, sondern . Sie brauchen dann keinen Abdruck. Besonders für Blogger etc. sehr nützlich. Welch gefährliche Dummheit. Wer die Website von Deutschland aus betreibt, ist auch dazu angehalten, ein Abdruck zu machen - das hat nichts mit der Domain zu tun.
Das hat bei Bloggern ebenfalls wenig zu tun - wenn Sie das Ganze nicht kommerziell betreiben, sondern ganz allein brauchen Sie auch kein Abdruck, denn 5 TMG redet von geschäftsmäßigen Online-Diensten. Trotzdem sollte gerade ein Blogeintrag auch ein Abdruck führen, da er noch keine klare Rechtsprechung zu publizistischen Beiträgen gibt.
Was Sie hier vorschlagen, ist schlichtweg gefährlich! Es ist nicht der Domain-Anonymisierungsdienst (würde ihn ohnehin immer empfehlen), sondern lediglich das Abdrucken weglassen. I would: Ich würde: 2. Bitmünzen erwerben und abwaschen, eine anonyme Brieftasche anlegen und sie nur mit dem Tor-Paket nutzen, auf der Suche nach einem Offshore-Anbieter, der Bitmünzen anerkennt.
Eine riesige Ausgabe, aber sicherlich für Blogbetreiber die gefährlich wohnen, weil sie sich gegen den Terrorismus auflehnen oder eine nicht muttifreundliche Politik darstellen. Sie können nicht fordern, dass Sie denjenigen, die Sie töten wollen, die Anschrift kostenlos liefern. Dort hat Lapje geschrieben: > klare Rechtsprechung zu journalistischem Inhalt.
Für solche Websites besteht KEINE Impressumspflicht. Demzufolge ist es die freiwillige Wahl des Bedieners ein Aufdruck zu führen, OHNE dass er dadurch irgendwelche Benachteiligungen erleidet, wenn er sich gegen einen Aufdruck ausspricht. Nur so oft kommt es vor, dass man einen Aufdruck vorfindet, weil zu viele Operatoren verrückt gemacht werden können.
Dies sind dann meist auch die Seiten mit extrem langen Impressumangaben, wo man sich von Hinz und Kunz abgrenzt, ohne a) das man überhaupt zu müssen und b) man wäre doch dazu, wenn man auf und mit der Schindluder-Fahrt. Das NoLabel schrieb: > die gefährlich sind, weil sie sich gegen den Terrorismus auflehnen....
Wer in diesem Land einer politischen Anschauung ist und diese über das Netz ausbreitet, der muss a) kein Abdruck und b) überhaupt nicht um sein Dasein oder seine Freiheitsangst haben. Lapje schrieb: > > > > > > klare Rechtsprechung zu journalistischem Inhalt. sehr lange Aufdruckdaten, wo man sich von Hinz und Kunz entfernt, > und mit dem seitlichen Schindluder-Antrieb.
Wer keinen Fall von Präzision erzeugen will, sollte einen Abdruck führen. Natürlich kann es sein, dass bei einem möglichen Vorgehen sich herausstellt, dass auch solche Seiten keinen Aufdruck benötigen - darauf würde ich mich aber nicht berufen. Mohammed schreibt: > Angst vor der Befreiung. Wo steht, dass Sie kein Abdruck für publizistische Beiträge benötigen?
Aber auch die Reichweite der publizistischen Beiträge oder Redaktionsinhalte im Netz ist juristisch noch nicht geklärt. Also sollten auch Blogs und Foren-Betreiber ein Impressum" oder hier haben: Wenn man im Blog gar publizistisch tätig wird, entstehen bei Bedarf noch weitere spezielle Impressionen. "1 "1 mal editiert, letzte 08.12. 16 14:48 von Lapje.
Die Verlinkung von Texten, aber auch das Verständnis: "Der Umfang journalistischer Beiträge oder redaktioneller Beiträge im Netz ist noch nicht klar. So gibt es zur Zeit keine Impressumspflicht für Blogs, die über das rein familiäre Album hinaus gehen, weil nicht geklärt ist, was tatsächlich ein publizistisches Angebot ist. Dies ist das Markenzeichen eines namhaften, recht furchtlosen Blogger, der auch für die FAZ brennt.
Und Lapje schrieb: > - aber darauf würde ich mich nicht verlass. Das NoLabel schrieb: > um eine nicht muttifreundliche Politik zu formulieren. Impressumspflicht für Blogs, die über das bloße Familien-Album hinaus gehen, > weil nicht geklärt ist, was tatsächlich ein publizistisches Gebot ist.
Lediglich das schützt nicht davor, nicht gleichwohl eine Verwarnung zu bekommen, auf deren Grundlage dann die Rechtsprechung "geklärt" wird. Das würde ich nicht riskieren - und so ist es auch kein Hindernis, keinen Abdruck zu haben. Das ist ein erneuter Beweis dafür, dass es nicht so leicht ist.
Infolgedessen ist dies das eigene Geschäft und auf eigenes Risiko. in der Folge. Chefkoch schrieb: > um ein ganzes Spielfeld klären zu können, hat man völlig falsche Ausweise. Und Lapje schrieb: > kann. Meines Erachtens wurden auch keine solchen Fälle gemeldet. Da die Anwälte ihre Ärsche immer mit beiden Händen halten, wagt er nichts, um ein Abdrucken zu empfehlen, um JEDES GEFAHR auszuschließen.
Das ist ein erneuter Beweis dafür, dass es nicht so leicht ist. Nur dass viele versierte Blogs keinen Aufdruck führen, dass bisher selbst umstrittene Blogs daher keine Schwierigkeiten haben und daraus schließen, dass das Wagnis, als normaler höflicher Blogsetter eine Warnung wegen eines vermissten Aufdrucks zu erhalten, sehr, SEHR klein ist und in den Gegenden herumtollt, wo wir von "von eisgefrorener Flugzeugtoilettenscheiße" oder "Opfer eines Asteroidenaufpralls" sprechen?
Das heißt: Es gibt zur Zeit noch kein angemessenes Gutachten, das eindeutig eine Impressumspflicht für journalistische Inhalte einfordert. Eine Impressumspflicht für die entsprechenden Inhalte besteht in diesem Sinn nicht. Und Muhaha hat geschrieben: > Socken! Möglicherweise ist es richtig, dass Händler ein richtiges Aufdrucken haben müssen, nicht aber private Seitebetreiber. Wenn Sie dem Scheiß glauben, dass Sie mit (d) einer Privatseite von der Impressumspflicht befreit sind, dann träumen Sie weiter.
Chefkoch schrieb: > ...also muss man mit allem aus Deutschland aussteigen. In diesem Fall muss der Anbieter - unabhängig von dessen Ursprung & Serverstandort - die Impressumspflicht einhalten. Das NoLabel schrieb: > hide has...." immer auf der Tasche und was?