Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Außerordentliche Kündigung Voraussetzungen
Ausserordentliche Kündigung VoraussetzungenGenerelle Anforderungen an die Kündigung - Lindenberg & Witting
Allgemeine und formale Voraussetzungen für die Kündigung. Arbeitsverträge werden in der Regel durch Kündigung gekündigt. Es wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung differenziert. Eine reguläre Kündigung kündigt das Anstellungsverhältnis zeitgerecht. Eine außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses hat die sofortige Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Folge. Deshalb werden sehr große Ansprüche an die Effektivität einer Sonderkündigung gestellt. 2.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn Sachverhalte bestehen, aufgrund derer eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende der Frist nicht zumutbar ist. Dies ist in der Regel nur vorstellbar, wenn es sich um strafbare Handlungen handelt. Die Kündigung muss eindeutig und entschlossen sein. Dem Mitteilungsempfänger, d.h. generell dem Mitarbeiter, muss deutlich sein, dass und zu welchem Termin der Anmelder, d.h. generell der Auftraggeber, das Anstellungsverhältnis kündigen will.
Die Kündigung muss ebenfalls in schriftlicher Form sein. Die Kündigung per E-Mail, Telefax oder SMS ist generell ungültig. Die Kündigung wird erst dann rechtswirksam, wenn sie bei der jeweils anderen Partei eingeht. Dabei wird zwischen dem Zugriff von Anwesenheit und Abwesenheit differenziert. Im Falle eines Kündigungszugangs unter den Betroffenen gibt es sehr selten Schwierigkeiten, da die Kündigung unter den Betroffenen abgegeben wird.
Es ist üblich und wird nachdrücklich empfohlen, den Eingang der Stornierung von der Gegenpartei bestätigt zu bekommen. Lehnt eine Partei dies ab, sollten ZeugInnen beigezogen werden, die sich vergewissern können, dass die andere die Kündigung erhalten hat. Im Falle eines Zugriffs unter Abwesenheit ist der Empfänger der Kündigung bei Eingang der Kündigung nicht personenbezogen dabei.
Die Kündigungspartei muss nachweisen, dass die jeweils andere Partei die Kündigung erhalten hat. Die Kündigung sollte in der Regel nicht per Briefpost erfolgen. Dies hat den Grund, dass die anmeldende Partei nicht nachweisen kann, dass auch die jeweils andere Partei die Kündigung erhalten hat. Eine Kündigung per Einschreibebrief durch Empfangsbestätigung wird ebenfalls nur in begrenztem Umfang empfohlen.
Im Regelfall wird dann kein Zugriff gewährt. Es ist daher ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Es ist möglich, als kündigende Partei nachzuweisen, dass die jeweils andere Partei die Kündigung erhalten hat. Das Kündigungsschreiben sollte daher per Kurier an die Gegenpartei geschickt werden. Die Kurierin sollte exakt vermerken, wann und wo sie die Stornierung an die Gegenpartei geliefert hat und was im Umschlag war.
Dies ist der einzige Weg, den Erhalt der Kündigung nachzuweisen. Entscheidend ist, wer überhaupt kündbar ist. Wenn die Kündigung von einem anderen Stellvertreter, z.B. dem Fachbereichsleiter oder einem Angestellten der Abteilung Personal, unterschrieben werden soll, ist es empfehlenswert, der Kündigung eine Originalberechtigung zu erteilen. Ansonsten kann die Kündigung vom Begünstigten, in der Regel vom Angestellten, abgelehnt werden.
Sie haben noch weitere Informationen zur Kündigung? Meistens entstehen die größten Unkosten, wenn Sie keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie ist in der Regel vollständig durch die Rechtschutzversicherung gedeckt (mit Ausnahmen des Selbstbehalts).