Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Webseite ohne Impressum
Website ohne ImpressumDas Impressum - alle wesentlichen Tatsachen
Wissenswertes über die Abdruckpflicht, um Verwarnungen und Geldstrafen zu verhindern. Sämtliche Antwortmöglichkeiten, inklusive Impressum-Generator. Nahezu jeder Webseitenbetreiber hat bereits etwas von der Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums mitbekommen. Doch was ist ein Impressum, welche Websites brauchen eines und welche Informationen sind im Impressum einer Webseite enthalten? Die Bezeichnung Impressum kommt aus dem Pressegesetz.
Rechtlich richtig ist die Kennzeichnungsverpflichtung für Websites, die tatsächlich als Anbieterkennzeichnungspflicht bezeichnet werden und in 5 des Telemediengesetzes (TMG) festgelegt ist. Das Impressum soll sicherstellen, dass die für eine Webseite Verantwortlichen wiedererkennbar sind. Websitebesucher können sich über ihre Ansprechpartner informieren. Andererseits dient die Pflicht zum Impressum auch dazu, bei Rechtsstreitigkeiten zu ermitteln, wer der Betreiber einer Webseite für Rechtsverletzungen einsteht.
Für alle Websites, die nicht ausschliesslich für private Zwecke genutzt werden, ist ein Impressum erforderlich. Doch wann ist eine Webseite nicht mehr persönlich? Bei der Beurteilung der Abdruckpflicht sind die Gerichten recht streng: Bereits ein Werbe-Banner oder ein Partner-Link, und die Webseite ist nicht mehr ganz persönlich. Es ist nicht erforderlich, dass Sie mit der Webseite Umsätze in Tausend EUR machen, um der Abdruckpflicht zu unterwerfen.
Ein wenig kompliziert wird es um die Impressumpflicht für Websites und Weblogs, auf denen regelmäßige Beiträge publiziert werden. Das Impressum gilt nicht nur für Business-Websites, sondern auch für Websites mit regelmäßigem redaktionellem Inhalt. Es gibt hier so gut wie keine Beurteilungen, die klären, wann ein Blog oder eine Website unter diese Richtlinien fallen.
Wer regelmässig Inhalte in seinem Weblog veröffentlicht, sollte im Zweifelsfall besser ein Impressum eintragen. Firmenwebsites dagegen erfordern wie Online-Shops immer ein Impressum. Selbst wenn Sie nichts über die Website vertreiben und keine Vertragsabschlüsse tätigen, unterliegt diese der Impressumpflicht. Gesetzliche Anforderungen an die Abdruckpflicht sind in 5 des Telemediengesetzes (TMG) festgelegt.
Im Einzelnen besagt das Recht über das Impressum Folgendes: Das Impressum muss leicht zu erkennen, sofort zugänglich und jederzeit aufrufbar sein. Die folgenden Informationen müssen im Impressum einer Webseite nach § 5 TMG gemacht werden: Um sicherzustellen, dass Sie als Betreiber der Seite diese rechtlichen Vorgaben auch richtig umwandeln, empfiehlt sich der kostenlose Impressum-Generator von eRecht24.
Zuwiderhandlungen gegen die Abdruckpflicht können gerügt werden. Bei Warnhinweisen sind besonders die folgenden drei Aufstellungen von Bedeutung: Erstens: Ihre Webseite hat kein Impressum. Sie haben einen Abdruck, aber er ist nicht komplett. Sie haben das Impressum fehlerhaft markiert. Zu Option 1: Ihre Webseite hat überhaupt kein Impressum.
Falls Sie eine Website führen, die nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist, brauchen Sie ein Impressum. Wenn Sie keine haben, verletzen Sie die Abdruckpflicht und müssen mit Rechtsstreitigkeiten rechnen. 2. Selbst ein unvollständiger Abdruck kann verwarnt werden. Häufig auftretende Irrtümer sind z.B. bei Version 3: Sie haben den Aufdruck fehlerhaft markiert.
Insbesondere der Sinn des Namens des Aufdrucks bringt oft Missverständnisse mit sich. Wenn möglich, sollten Sie auch Ihr Impressum "Impressum" anführen. Wettbewerber oder Wettbewerbs- oder Verbraucherverbände können Warnungen aussprechen. Werden Sie wegen eines Fehlens oder falschen Aufdrucks gewarnt, müssen Sie mit ca. 1000 EUR für die Warnung kalkulieren.
In unserem Falle heißt das, dass Sie sich dazu verpflichtet haben, in der Zukunft keine Website ohne vollständige Impressum zu unterhalten. D. h., wenn Sie nach Lieferung der Auslassungserklärung eine Webseite ohne korrekten Aufdruck wieder bedienen, wird sie kostspielig. Abhängig von der Wortwahl besteht oft ein sehr großes Verletzungsrisiko, z.B. wenn Sie mehrere Websites unterhalten oder Ihre sozialen Medienprofile ebenfalls von der Abmahnung berührt werden.
Das Impressum auf der Webseite muss die gleichen Informationen wie das Impressum auf einer Webseite haben. Etwas komplizierter an der Sache mit der Integration des Imprints. So können Sie z.B. im Benachrichtigungsbereich einen "Impressum"-Eintrag erstellen, der dann auf die jeweilige Facebook-Infoseite verweist. Alle erforderlichen Impressumsdaten müssen dann hier eingegeben werden.
In anderen Social Networks gibt es auch eine Impressumpflicht. Egal ob du eine Webseite, eine Fanseite auf Xing oder ein Portal auf Xing oder Links hast. Sie brauchen dann keinen Aufdruck. Sollten die Profilen dagegen auch für berufliche Zwecke verwendet werden, sind alle Social Networks ebenfalls verpflichtet, ein Impressum zu hinterlegen.
Der Inhalt dieser Websites und Netzwerke ist mit den Informationen im Impressum einer Website vergleichbar. Bitte achten Sie darauf, dass das Impressum ebenfalls leicht zu finden ist und auch als "Impressum" markiert ist. Die Aufnahme der so genannter Copyright-Vermerke für Bilder in das Impressum einer Website ist nicht zuletzt aufgrund der Spezifikationen von Providern wie z. B. Photolia gängige Praxis geworden.
Falls Sie das Foto eines Photographen verwenden, ohne seinen Vornamen zu erwähnen, können Sie gewarnt werden. Sie können im Impressum Ihrer Webseite selbstbewusst auf einen Haftungsausschluß (auch Haftungsausschluß genannt) verzichtet werden. Wäre es so leicht, sich mit 1 oder 2 Satz auf einer Webseite von jeglicher Verantwortung zu lösen, dann würde niemand mehr für irgendetwas aufkommen.
Wenn Sie auf Ihrer Website einen Haftungsausschluss verwenden, droht Ihnen vielmehr die Gefahr, vor unzulässigen Rezepturen im Haftungsausschluss gewarnt zu werden. Nahezu jede Website bedarf heute einer Datenschutzhinweis. Sie müssen dann auch eine Erklärung zum Datenschutz auf Ihrer Website einfügen. Darüber hinaus gibt es auf Websites eine Vielzahl von Diensten, Funktionalitäten und Plug-Ins, die persönliche Benutzerdaten übermitteln:
Man sieht also, dass kaum eine Website wirklich auf persönliche Angaben verzichten kann und daher auch einer Erklärung zum Schutz der Privatsphäre bedarf. Bitte beachten Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise nicht in das Impressum aufnehmen. Der Aufdruck ist ein Aufdruck. Wenn möglich, definieren Sie 2 Menüeinträge auf Ihrer Seite: Wenn Sie beide auf einer einzigen Webseite haben, dann sollten Sie den Menüeintrag "Impressum & Datenschutz" erwähnen.
Für eine ordnungsgemäße Erklärung des Datenschutzes können Sie auch den kostenlosen eRecht24-Datenschutzgenerator nutzen: