Anbieterwechsel

Providerwechsel

Die Internetprovider und ihre Angebote unterliegen einem ständigen Wandel. Telekommunikationsmarkt: EU-Staaten einigen sich auf neue Regeln für den Providerwechsel. Providerwechsel: Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bevor Sie Tarife oder Anbieter wechseln, sollten Sie sich unbedingt die Zeit nehmen, die Preise zu vergleichen. Wenn Sie Ihren Telefonanbieter wechseln, können Sie fast immer Ihre Nummer mitnehmen.

Providerwechsel: Wie behält man die Telefonnummer?

Weil sich Preis und Bedingungen ständig verändern, stellen sich viele Verbraucher die Frage: Sollte ich meinen Provider tauschen und was geschieht mit meiner aktuellen Nummern? Prinzipiell kann man nicht das Eigentumsrecht an einer Telefonnummer erlangen, sondern nur ein Benutzungsrecht - der Auftraggeber erhält dieses im Zuge seines Vertrags mit dem Fernmeldedienst.

Ausnahmen: "Beauftragt ein Auftraggeber bei Vertragsablauf eine Rufnummernportierung bei einem anderen Provider, bleibt er berechtigt, die Nummer zu nutzen", erläutert ein Pressesprecher der BNetzA. Recht auf Ihre Telefonnummer? Bei einem Providerwechsel haben unsere Kundinnen und Kunden einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie die alte Telefonnummer beibehalten können.

Ändert der Auftraggeber jedoch den Auftrag, d.h. erhält er von demselben Provider einen neuen Preis, hat er keinen Anrecht. Danach bestimmt der Provider, ob die Telefonnummer mitgenommen werden darf. Für Festnetzanschlüsse kann der Provider eine Übertragung ablehnen, solange der Kunden noch an diesen vertragsgemäß angebunden ist. Im Mobilfunk ist die Situation anders: "Eine frühzeitige Rufnummernportierung ist auch möglich, wenn der Handyvertrag noch längere Zeit läuft", erläutert Markus Weidner vom Telekommunikations-Portal "Teltarif.de".

Die Kunden erhalten eine neue Telefonnummer für die alten SIM-Karten, die vorherige Telefonnummer wird dann auf die SIM-Karte des neuen Providers umgestellt. Auch wenn die Telefonnummer gleich geblieben ist, können die gespeicherten Daten auf der Postbox abhanden kommen", sagt er. Das Vertragsverhältnis mit dem vorherigen Provider wird dadurch nicht berührt - der Auftraggeber ist daher nach wie vor zur Zahlung der Vertragsgebühren gezwungen.

"Der neue Provider muss vor Vertragsabschluss in textlicher Form darauf hinweisen", erläutert der Pressesprecher der Bundesnetzagentur. Auch ist der bisherige Provider dazu angehalten, den Auftraggeber über alle Aufwendungen aus seinem vorherigen Auftrag zu unterrichten. Der Kunde muss auf Wunsch eine neue Handynummer vergeben. Selbst bei Prepaid-Verträgen muss der Provider dafür sorgen, dass die Telefonnummer mitgenommen wird.

Laut Weidner erfüllen mindestens einige Anbieter die Anforderungen. Sie sollten sicherstellen, dass Sie genügend Geld auf Ihrer Prepaid-Karte haben, um alle anfallenden Gebühren für die Nummernübertragbarkeit abzudecken - wie z.B. die Gebühren für das Freischalten des SIM-Lock-Telefons. In der Regel entstehen keine Gebühren, wenn ein Klient seine Telefonnummer behält und von einem Prepaid- zu einem befristeten Vertrag innerhalb eines Providers wechsel.

Damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist, sollte der neue Provider beim bisherigen Provider die Nummernübertragbarkeit nach Möglichkeit drei Monate vor Ablauf des Vertrags einfordern. Zudem müssen die Nutzerdaten für den neuen und den bisherigen Provider gleich erfasst werden, teilt die BA mit. Im Falle eines Providerwechsels sollten die Nutzer ihre Angaben vor Vertragsbeendigung mit dem bisherigen Provider pflegen - d.h. Telefonnummer, Namen und Geburtstag und bei Firmenkunden ggf. die Angabe der Nummer des Nutzers.

"So lange ein Mietvertrag besteht, darf der Betreiber dem Nutzer nicht das Recht entziehen, die zugehörige Telefonnummer gegen seinen Willen zu nutzen ", erläutert der Pressesprecher der Bundesnetzagentur. Bei der Nummernportabilität verlangen Festnetzbetreiber in der Regel etwa 7 bis 8 EUR und Mobilfunkanbieter zwischen 25 und 29,95 EUR. Sollte es nach der Anforderung einer Übertragung zu einer Betriebsunterbrechung kommen, die mehr als einen Tag andauert, muss die Nummer so bald wie möglich wiederhergestellt werden.

Sollten Sie als Kunde beim Provider auf Taubheit stossen, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die BA richten. Nach Angaben der BNetzA dürfen viele Provider jedoch bis zu 90 Tage nach Ablauf des Vertrages eine Telefonnummer mitnehmen. Feste Rufnummern können in Ausnahmefällen bis zu 180 Tage nach Ablauf des Vertrages neu vergeben werden.

Nach Beendigung des Vertrages bestehen jedoch keine Rechtsansprüche mehr.

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