Arbeitsgericht Oldenburg

Amtsgericht Oldenburg

Was Sie über das Arbeitsgericht Oldenburg wissen müssen, mit allen Routen und Kuriositäten in der Nähe. Nachrichten über Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Das Arbeitsgericht oder die Kammer in Oldenburg. Du wohnst in Oldenburg und hast eine Frage zum Arbeitsgericht? Herr Joachim Thöne, Direktor des Arbeitsgerichtes Oldenburg;

Herr Michael Ferber, Richter am Arbeitsgericht Oldenburg.

Inhaltverzeichnis

Der Arbeitsgerichtshof Oldenburg ist einer von 15 niedersächsischen Amtsgerichten und hat seinen Hauptsitz in Oldenburg. Sie ist für Arbeitskonflikte in den freien Hansestädten Oldenburg und DELMENHORST sowie in den Kreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch verantwortlich. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dem Niedersächsischen Landarbeitsgericht mit Hauptsitz in Hannover untergeordnet.

Der Hof ist in einem Haus in der Bahnhofstraße zuhause.

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Amtsgericht Oldenburg

Der Arbeitsgerichtshof Oldenburg ist einer der 15 niedersächsischen Landesarbeitsgerichte. Sie lautet: zuständig für Arbeitskonflikte in den Kreisen Oldenburg und DELMENHORST sowie in den Kreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dem Niedersächsischen Landarbeitsgericht mit Hauptsitz in Hannover untergeordnet. Gerichtsverwaltung Jochim Thöne XJustiz-IdP6296 Art des Gerichts Arbeitsgerichtsbezirks Zum Kreis des Arbeitsgerichts Oldenburg gehören rund 60 Stellen, wie z. B.: Oldenburg, Oldenburg und Stadland.

Amtsgericht Oldenburg

Der Arbeitsgerichtshof ist für alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für Auseinandersetzungen zwischen Tarifvertragsparteien verantwortlich. Zivilstreitigkeiten können auch Angelegenheiten sein, die nicht direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen. Hierzu gehören auch Darlehen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder deliktische Maßnahmen mit Entgelt für das Beschäftigungsverhältnis. Die Bedingungen werden durch das Arbeitsgesetz festgelegt.

Die häufigste Klage vor den arbeitsgerichtlichen Gerichten sind besonders Kündigungsschutz. Sie sind sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Auftraggeber von großer Wichtigkeit, da sie zum einen die Bestandssicherung und zum anderen für den Unternehmer oft unkalkulierbare und unerwartete volkswirtschaftliche Gefahren sind. Das Gremium des Arbeitsgerichtes ist die Kommission. Er beschließt mit einem Fachrichter und zwei ehrenamtlich tätigen Richterinnen, die sich oft aus Interessengruppen von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern und Gewerkschaften zusammensetzen. 2.

Als besonderes Merkmal ist im Arbeitsgericht ein gesondertes obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgesehen, bei dem der Vorsitzende der Kammer des Richters den Fall bespricht und oft eine erste Beurteilung abgeben kann. So kann ein großer Teil der Arbeitsrechtsverfahren abgewickelt werden, vor allem im Falle der Beendigung durch Abfindungszahlung, Verschiebung des Kündigungszeitpunktes, Freigaben oder der Einigung auf andere Rücktrittsregelungen.

Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, vor dem Arbeitsgericht zu erscheinen. Prinzipiell können sich Angestellte und Unternehmer auch alleine durchsetzen. Wegen der besonderen Merkmale der Arbeitsgerichtsverfahren und der arbeitsrechtlichen Besonderheit wird jedoch die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeits- und Sozialrecht dringend empfohlen. Änderungen der Kontaktangaben der Gerichte vorbehalten. Vorsichtshalber sollten Sie sich die Kontaktinformationen der Gerichtshöfe per Telefon zuschicken lassen.

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