Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Zahlungsaufforderung Miete Musterschreiben
Antrag auf Zahlung Miete MusterbriefStornierung wegen Mietrückständen (Muster Anwaltsbrief)
Es ist bekannt, dass es nicht einfach ist, einen nicht zahlungswilligen Bewohner effektiv zu entlassen (z.B. vor Gericht). In dem Artikel "Räumung von Mieternomaden" (Post vom 12.07.2008) habe ich auf Wunsch Interessenten eine Beispielformulierung für eine Kündigung durch einen Anwalt per Post zugesandt. Solch ein Schema paßt nie zu 100 prozentig zu einem anderen Thema und kann daher immer nur ein Vorschlag sein.
Im Übrigen beruft sich der gerissene Pächter auf 174 S. 1 BGB und lehnt die Aufhebung ab. Thema:[Name des Auftraggebers] ./. Maria Muster aufgrund eines Mietvertrages vom 11.06. 2005: . Liebe Kollegin Muster, wir geben an, dass unsere Anwaltskanzlei die gesetzlichen Belange Ihrer Hauswirte, Herrn und Frau[Name des Mandanten], vertritt.
I. Die 4-Zimmer-Wohnung in der xxxxxxxstraße 4 in Regensburg haben unsere Kunden mit Stichtag 01.09.2006 angemietet. Laut des Mietvertrages sind Sie dazu angehalten, eine Anzahlung von 2.200 EUR zu leisten und die Miete von 1.100 EUR bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Mietzeitraums.
Sie haben die Kaution von 2.200 EUR noch nicht bezahlt. Außerdem haben Sie die Mietpreise für den Monat September und den Monat Dezember 2006 nicht bezahlt. Wir haben Ihnen dann ein Kündigungsschreiben und eine Zahlungsaufforderung vom 07.11.2006 in eingeschriebener Form zugesandt. Die Vollmacht (wieder mit Originalvollmacht) haben wir dann am 13.11. 2006 wieder an den Verwalter Herr Kapf geschickt, der Ihnen den Brief am 15.11. 2006 übergeben hat, den er vor dem Gericht aussagen wird.
Sie haben am 14.11. 2006 eine der ausstehenden monatlichen Mieten (für den Monat Okt. 2006) ohne Kommentar auf das Kundenkonto übertragen. Ab heute - 05.12. 2006 - ist die Miete für den Monat November noch offen, ebenso wie die Miete für den Monat Dez. 2006, die bis zum dritten Arbeitstag im Monat Dez. eingegangen sein sollte.
2. wir daher - lediglich aus Vorsichtsgründen und zur Sicherung des Mietprozesses - das Vertragsverhältnis gemäß 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB aus wichtigen Grunden zum Stichtag des Jahresabschlusses erneut außergewöhnlich beenden und darüber hinaus das Vertragsverhältnis gemäß 543 Abs. 1 Satz 2 BGB beenden, da die Fortführung des Vertrags auch für die Vermieter aus anderen wesentlichen Grunden, vor allem wegen der Ablehnung der Kaution und der Lieferverweigerung, unzumutbar ist.
Zum letzten Mal bitten wir Sie, Ihre Ferienwohnung bis längstens per Stichtag 30. September 2006 zu verlassen. Ansonsten werden wir im Namen unseres Kunden sofort und ohne weitere Mahnung eine Ausweisung einleiten. Erst wenn diese vorsorgliche Beendigung überhaupt von Bedeutung ist, machen wir Sie gemäß unserer rechtlichen Verpflichtung darauf aufmerksam, dass Sie dieser gemäß 574 bis 574 c BGB Widerspruch einlegen und eine Fortführung des Vermietverhältnisses einfordern können.
Die vertragliche Kündigung des Mietvertrages muss jedoch eine bestimmte Belastung für Sie, Ihre Angehörigen oder Verwandte sein. Die Beanstandung muss dann in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein, und zwar mindestens zwei Monaten vor Ende des Mietzeitraums. Eine stillschweigende Fortführung des Vermietverhältnisses nach § 545 BGB über den genannten Zeitpunkt der Räumung oder das Ende der Mietzeit hinaus wird bereits jetzt von uns beanstandet.
Erhaltene Anzahlungen werden nur als Nutzungsentgelt akzeptiert. Wenn Sie die Ferienwohnung nicht innerhalb der festgesetzten Zeit verlassen und nach dem festgesetzten Termin benutzen, bleibt Ihnen dennoch eine Nutzungsvergütung zumindest in Form der Miete zuzüglich der Vorauszahlung von Nebenkosten vorbehalten. Wenn bis zu diesem Datum der Betrag von EUR 4.400 nicht auf unserem Rechtsanwaltskonto gutgeschrieben wurde, werden wir sofort einen Zahlungsanspruch gegen Sie geltend machen.
VI. zu deklarieren, ob und an wen Sie einen Teil der Mietwohnung weitervermietet haben oder welche Ihrer Mitbewohner. Unsere Kundin ist sich bewusst geworden, dass andere Menschen regelmässig in Ihrer Ferienwohnung wohnen und natürlich auch über Nacht bleiben, d.h. dauerhaft einziehen. Falls eine Klage auf Räumung notwendig ist (falls Sie und alle anderen nicht bis zum Stichtag des Auszuges am Stichtag der Räumung umziehen), wird diese Klage natürlich auch auf diese Untervermieter ausgeweitet.
Damit haben Sie unseren Kunden über Ihre finanziellen Leistungen täuschen lassen. Im Namen unserer Kunden stellen wir daher auch die Beanstandung des Vertragsschlusses wegen arglistigen Verschweigens gemäß § 123 Abs. 1 BGB fest. Die Mieteinnahmen sind damit von vornherein ineffizient. Sie antworteten unserem Kunden auch auf die Anfrage, ob Sie mit Tieren in die Ferienwohnung gehen möchten, die Sie nicht haben.
Das war auch eine Lüge, denn Sie haben jetzt mehrere Tiere in der Ferienwohnung. Natürlich wird unser Kunde alle Schadenersatzansprüche durchsetzen, die in der Ferienwohnung oder in der Zukunft bis zu Ihrem Einzug noch gegenüber Ihnen erwachsen. Gleiches trifft auf mögliche finanzielle Verluste unseres Kunden zu, die sich daraus ergeben, dass er nicht gleich einen neuen Mieter vorfindet.
Sie haben neben den Zinsen auch unsere Anwaltsgebühren zu zahlen, die durch Ihre Weigerung zur Zahlung notwendig geworden sind.