Abmahnung Immobilienmakler

Warnung des Immobilienmaklers

Ab wann können Immobilienmakler erinnert werden? Immobilienmakler müssen auch in der Werbung über den Energieverbrauch informieren. Bei fehlenden Angaben auf dem Energieausweis in Immobilienanzeigen kann es zu Warnungen vor Maklern und privaten Inserenten kommen. Der folgende Warnhinweis ist immer noch günstig. Den Immobilienmaklern droht eine Verwarnung wegen eines falschen Abdrucks.

Warnung für Broker - umfassende Informationen und Hinweise!

Immobilienmakler handeln in der Regel auf Provisionsbasis und unterstützen den Kauf und die Vermietung einer Liegenschaft. Aber auch hilfsbereite Immobilienmakler müssen sich an die geltenden mietrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen anpassen. Ansonsten kann es vorkommen, dass eine Warnung einen Immobilienmakler erreichen kann, wenn dieser z.B. fehlerhafte Daten angibt. Nachfolgend werden wir Ihnen spezifische Ursachen aufzeigen, die sicherstellen können, dass die zuständigen Behörden den Maklern eine Warnung zukommen lassen.

Zusätzlich steht dem Broker ein Beispiel für eine Warnung zur Verfügung. Diverse Verletzungen im Immobilienbereich stellen sicher, dass eine Verwarnung auch einen Broker bedroht. In dem zugrundeliegenden Falle kam es vor, dass ein Unternehmer eine Liegenschaft veräußern wollte und somit den Exklusivvertrag einem Broker überlassen hat. Zugleich hat aber auch ein Konkurrenzmakler angeboten, die fragliche Liegenschaft zu kaufen, obwohl er keinen entsprechenden Befehl hatte.

Eine Warnung ist in diesem Falle jedoch nicht immer erforderlich. Obwohl das Landgericht Berlin ein solches Vorgehen für rechtswidrig befand, gab es in diesem Verfahren keinen direkten Verstoss gegen das geltende Wettbewerbsrecht, da kein Konkurrenzverhältnis vorlag. Folgende Ursachen können jedoch aller Voraussicht nach eine Warnung an die Vermittler rechtfertigen:

Fehlerhafte oder unvollständige Angabe im Energieausweis: Broker können eine Warnung bekommen, wenn die angegebenen Daten auf dem Ausweis nicht vorliegen. Ungenügende Information über die Provision: Eine Warnung an die Brokerprovision ist möglich, wenn die Gesamtkurse ohne Mehrwertsteuerangabe sind. Wenn nur ein Preis pro Quadratmeter genannt wird, kann dies auch zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.

Ebenso wie andere Unternehmen, die im Netz auftreten, müssen auch Vermittler ein Abdruck gemäß 5 des Telemediengesetzes anbieten. Anderenfalls kann eine Warnung ausgegeben werden. Broker sollten daher das Abdrucken mit Vorsicht gestalten und verknüpfen. Unten können Sie ein Beispiel für die Warnung von Maklern downloaden. Dies ist jedoch nur zur besseren Übersicht und kann in keinem Falle ohne Einstellungen vorgenommen werden.

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