Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Liste 2016
Warnliste 2016Warnung Filesharing
Haben Sie eine Warnung für die Dateifreigabe bekommen? Seit 2005 haben wir gegen fast alle Anwaltskanzleien mehrere tausend Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Warnungen vor Urheberrechtsverstößen im Netz sind heute zu einem Massenerscheinungsbild geworden. Zunächst einmal die wichtigste Regel für den Umgang mit einer Warnung: Erstens: Die Mahner legen Ihnen kurzfristige Termine fest: Sie dürfen sich nicht unter Zwang stellen, sollten sich vor einer schriftlichen Erklärung an Ihren Widersacher erkundigen oder gar die Warnkosten aufbringen.
Die Warnung nicht vernachlässigen, das kann auch sehr aufwendig sein. Im Falle von Filesharing-Warnungen hat der Verbindungsinhaber die so genannte zweitrangige Last der Offenlegung, wenn ein Prozess vor ein Gericht geht: Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie selbst nicht derjenige waren. Unmittelbar nach Erhalt der Warnung sollten Sie nachforschen, was geschehen ist.
Nennen Sie uns oder warnen Sie uns. Die Warnung können Sie auch ganz am Ende dieses Artikels aufladen. So haben die Anwaltskanzleien Waldorf-Frommer (Musik, Filme und Hörbücher), Daniel Sebastian für den Bereich Music, RKA f, und andere die Zahl der gesendeten Verwarnungen deutlich gesteigert und zum Teil sehr kurzfristige Termine gesetzt.
Es kommen immer wieder neue Warnfirmen hinzu und andere werden aufgeben. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir eine Liste der Warnkanzleien zusammengestellt, d.h. welche Anwaltskanzlei warnt Sie vor welchen Inhalten. Video-Blog zur Warnung Filesharing: Hier können Sie eine ausführliche Präsentation von Dr. Bernhard Knies zum Themenschwerpunkt "Filesharing Technologie und Recht" auf der Tagung des Fachbereichs Design der Fachhochschule Augsburg trans4 on Creativity and Ownership: Liability of the connection owner for copyright violations by third parties via his W-LAN?
Zu Beginn muss bei einer Filesharing-Warnung immer zuerst überprüft werden, ob ein Verbindungsinhaber überhaupt für das, was angeblich über sein eigenes Netz geschehen ist, einstehen kann. Weil der Besitzer der Verbindung in vielen Faellen gar nichts getan hat. Meistens sind die Waisenkinder zuständig, oft auch Besucher, oft aus dem In- und Ausland, wo man solche Warnungen gar nicht kannte.
Ganz aktuell ist auch die Entscheidung, ob Sie Ihr W-LAN in Zukunft überhaupt noch absichern müssen. Am 01.06.2016 hat der Deutsche Bundestag entschieden, dass mit dem neuen 8 Abs. 3 des Telemediengesetzes (TMG) die Störeinrichtung auch für die privaten W-LAN-Betreiber aufgehoben wird. Informieren Sie sich über unsere Einschätzung des Rechts, die einen erheblichen Einfluss auf die Warnhinweise zum Dateitausch haben wird.
Stellen wir also zunächst die Haftungsfrage für rechtswidrige Handlungen Dritter entsprechend der bisherigen Rechtslage: Haftet ein Elternteil für ein Kind und seine Mitmenschen? Oft sind es die Erziehungsberechtigten minderjähriger oder betroffener Personen, die als Verbindungsinhaber selbst keinerlei File-Sharing betreiben, die von den Warnschreiben über die unbefugte Nutzung von geschützten Audioaufnahmen erstaunt sind.
Häufig wissen die betreffenden Erziehungsberechtigten oder Verbindungsinhaber nicht, was sie mit dem fachlichen Verdacht des Filesharing anfangen sollen, ebenso wenig wie mit den langen Erklärungen in den Briefen der mahnenden Anwaelte. Inzwischen hat der BGH mit seinem Grundsatzentscheid "Morpheus" festgestellt, dass für rechtswidrige Herunterladungen ihrer Söhne und Töchter keine Haftung übernommen werden kann.
Bei der Nennung der betroffenen Personen ist jedoch stets darauf zu achten, dass die Erziehungsberechtigten ihre eigenen Haftpflichtansprüche in Abhängigkeit von ihrem Lebensalter geltend machen können. Die Frage, ob die Erziehungsberechtigten das Recht haben, ihre eigenen vier Wände nicht als Straftäter zu beschuldigen, war derzeit Thema eines Berufungsverfahrens, das unsere Sozietät vor dem Bundesgerichtshof durchgeführt hat (BGH, Az I ZR 19/16, "Loud").
Wird das W-LAN schlecht oder gar nicht mit einem gültigen Kennwort abgesichert, so besteht Unterlassungspflicht, wenn die Nachbarschaft davon Gebrauch macht (BGH I ZR 121/08 "Sommer unseres Lebens", GRUR 2010, S. 633). Weil der Gesetzgeber durch den Wegfall der Haftung für mehr W-LAN in Deutschland vorsehen wollte.
Selbst bei ungeschützten W-LANs wird man wohl keine Haftpflicht mehr befürchten müssen, auch wenn die Wirkung des Rechts wahrscheinlich recht klein ist, denn die meisten privaten Haushalten schützen ihr W-LAN noch mit einem Kennwort. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Hintergrund und Abwehrstrategien der erwähnten Warnungen geben:
Die Warnungen vor Filesharing dienen zwei rechtlichen Zielen, die auch im Wortlaut der Warnungen zu lesen sind: Schauen wir uns also zunächst das Problem der "Unterlassung" an: Der in der Abmahnung behauptete einstweilige Rechtsschutzanspruch ist - aus zivilrechtlicher Sicht - der risikoreichere und deshalb möchten wir ihn hier zunächst erörtern.
Das Mahnbüro fordert immer eine so genannte "Unterlassungserklärung mit Strafklausel". Beim Filesharing bedeutet dies, dass der Teilnehmer dies unterlässt und dafür sorgt, dass in Zukunft keine Daten des betreffenden Rechtsinhabers über seine Internetverbindung ausgetauscht werden. Zuerst einmal erhebt sich die Fragestellung, ob der Adressat der Warnung für die Auslassung haftbar ist, weil er entweder der eigentliche Urheber ("Täter") des unrechtmäßigen Herunterladens ist oder ob er eventuell als so genannter "Störer" für andere Menschen haftbar ist, die seine Verbindung ausgenutzt haben.
Es ist je nach Situation sehr umstritten, ob dem Mahner ein inhaltlicher Anspruch zukommt oder nicht. Allerdings empfehlen wir Ihnen regelmässig, eine modifizierte Abmahnung abzugeben, um die ökonomischen Gefahren des Falls für Sie zu mindern. Wenn Sie keine Abmahnung machen, kann die Abmahnung auf eine einstweilige Verfügung anstrengen.
Zur Vermeidung einer solchen Rechtsverfolgung sollte daher eine geänderte Abmahnung in regelmäßigen Abständen abgegeben werden. Aus rechtlicher Sicht ist eine geänderte Unterlassungsverpflichtung für Sie wesentlich vorteilhafter als die von Ihnen geforderte, da die vom Widersprechenden formulierte Unterlassungsverpflichtung in der Regel als Schuldanerkenntnis gilt. Auch wenn Sie nicht selbst eingetauscht haben, kann eine Unterlassungsklage Ihres Widersprechenden erfolgreich sein: Schon aus Gründen der Vorsorge kann es sinnvoll sein, eine geänderte Abmahnung vorzunehmen, da dadurch mögliche Rechtsstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert werden.
Vielmehr als das etwas abstraktere Themenfeld "Unterlassung" wird immer wieder die Fragestellung sein, ob Sie die kostspieligen Ausgaben für die Warnung tragen müssen oder nicht. Mit den vielen Warnungen merken wir immer wieder, dass die von Ihnen geforderten Gebühren für das Warnbüro viel zu hoch sind. Ein Abwehr der entstandenen Unkosten rechnet sich also regelmässig, zumal viele Warnkanzleien die Zahlungsforderungen nicht mehr weiterführen, wenn Sie sich richtig vertreten ließen.
Das Abschreckungsbüro macht Ihnen beinahe immer ein "günstiges" Einigungsangebot. Dies ist in der Regel immer "billiger" als die beiden dahinter stehenden Ansprüche: zum einen der Schadenersatzanspruch zugunsten des Rechtsinhabers und zum anderen der Erstattungsanspruch für die Anwaltshonorare. Sie werden regelmässig den "Löwenanteil" der anfallenden Warnkosten einbringen. Abhängig vom Thema der Abmahnung (Musik, Filme oder Computerspiele) und der Anwaltskanzlei, die die Abmahnung vornimmt, können diese Summen stark schwanken.
Die Klage geht (im Unterschied zum Unterlassungsanspruch) von einem Fehler des Rechtsverletzers aus und ist daher für den Abmahner schwerer durchzusetzen. Bei einem Filmaustausch bewegen sie sich zwischen 100,00 und 1.000,00 EUR pro ausgetauschtem Dokument, je nach mahnender Anwaltskanzlei. Der BGH hat in den Urteilen des BGH von 2015 zur Tauschbörse I-III sehr hohen Schadensersatzansprüchen von bis zu 2.500,00 pro ausgetauschtem Tonträger auf Kosten der Verwarnten Rechnung getragen.
Der größte Teil der Gebühren für die Abmahnung sind die Rechtsanwaltskosten des Gegenübers. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2013 ein weiteres Bundesgesetz gegen fragwürdige Wirtschaftspraktiken beschlossen, in dem die Warnkosten nun endlich auf 130,50 EUR begrenzt sind. Wenn man davon ausgeht, dass die Schadensersatzforderung für die Anwaltskanzleien oft schwierig nachzuweisen ist und die Prozesskosten regelmässig auf 130,50 EUR begrenzt werden, können wir sehen, dass die meisten Anwaltskanzleien zu viel von Ihnen einfordern.
Der Aufwand für die Abmahnung kann in jedem Falle abgewendet werden, wenn Ihnen die Abmahnung zu Unrecht erteilt wurde. Weitere Infos zum Stichwort Inkassoschreiben gibt es hier. Wir erfahren immer öfter, dass die Betroffenen nicht nur eine Warnung bekommen, sondern oft zwischen zwei und zehn Warnungen in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen.
Vor allem bei "kritischen Akten" wie den deutschen Top 100 oder den BRAVO-Hits fällt auf, dass mehrere Anwaltskanzleien oft Warnungen an die Beteiligten senden. Von einer Anwaltskanzlei erhält man oft auch mehrere Mahnungen. Heutzutage gibt es für den Austausch von Daten so gut wie keine Strafbarkeit mehr. In der Vergangenheit gingen in der Regel zivilrechtliche Verwarnungen einem strafrechtlichen Untersuchungsverfahren gegen den Abonnenten voraus.
Bei der überwiegenden Mehrheit der Warnungen handelt es sich bis auf wenige Ausnahmefälle nur noch um eine reine Zivilsache. Dr. Bernhard Knies hat langjährige Praxis- und Wissenschaftserfahrung auf dem Gebiet des File Sharing, angefangen mit seiner Doktorarbeit zum Themenkomplex "Rechte der Tonträgerproduzenten in einer internationalen und rechtsvergleichenden Perspektive" (Beck-Verlag, 1999) und einer Vielzahl von Veröffentlichungen und Gesprächen zum Themenkomplex File Sharing.
Seit 2005 hat Dr. Knies mehrere tausend Abmahnungen gegen fast alle einschlägigen Kanzleien vorgebracht. Warnung Tauschbörsen - News zum Thema: 01.06. 2016: Der Deutsche Bundestag hebt die Störehaftung auf! 05.01.2016: AG München, Az. 264 C 19943/14: Nebenpflicht des Anschlusseigentümers auch im Falle der Aussageverweigerung von Kindern erfuellt. 06.12.2015: Das Oberlandesgericht München handelt Tauschbörsen aus: Müssen Kinderbetrug?
19.08.2015: LG Köln v. 06.05. 2015, Az. 14 O 123/14: Fluggerichtsstand für Tauschbörsen auch (wieder) für Privatleute? 10.03.2015: AG Frankenthal lehnt Tauschbörsenklage gegen einen unserer Kunden ab: Urteilsbegründung vom 14.01.2015, Rechtssache 3c C 96/14. 05.02.2015: Landgericht Nürnberg wies Tauschbörsenklage gegen unseren Kunden der Firma Bäumgarten Brandt ab: Nebenpflicht auch ohne Nennung des Täters erledigt, Rechtssache 27 C 5662/14. 08.01.2014: BGH, Rechtssache I ZR 169/12, "Bearshare": Keine Störungshaftung des Abonnenten für illegalen Tausch von Volljährigen.
12.12. 2013: Massenwarnungen von U + C-Anwälten über Streaming auf Redtube.com: 26.06.2013: Deutscher Gesetzgeber verabschiedet Gesetzentwurf gegen dubiose Wirtschaftspraktiken - Begrenzung der Warnkosten. 15.11. 2012 bgh, Aktenzeichen I ZR 74/12, "Morpheus": Keine Verantwortung der Erziehungsberechtigten für jugendliche Schüler beim Tausch.