Abmahnung Mieter wegen Beleidigung Muster

Verwarnung des Mieters wegen Beleidigungsmuster

Wenn die Mietwarnung keine Besserung bringt, springt der Vermieter oder zur fristlosen Kündigung durch den Mieter: Eine Kündigung ist jedoch nach einer Abmahnung möglich. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Mieter den Vermieter oder andere Bewohner schwer verletzt. Brauchen Sie eine Musterwarnung für die Beleidigung Ihrer Vorgesetzten?

Vorsicht bei Beleidigung Vorsicht bei Beleidigung Vorschau.

Pächter beschimpft Vermieter: Terminierung zulässig?

Am Anfang eines Mietvertrages stehen alle Beteiligten noch von der besten Seiten. Mit der Zeit härten die Fassaden jedoch aus, z.B. weil der Mieter einmal pro Woche grilliert und seine Nachbarschaft "raucht" oder der Hausherr keine Fehler behebt - und zwar zügig. Oft werden Beleidigungen geäußert - ob aus Zorn, Hoffnungslosigkeit oder purer Provozierung.

Die Mieter sollten jedoch vorsichtig sein: Der misshandelte Mieter kann das Haus unter bestimmten Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Mieter das Vertragverhältnis wegen eines vulgären Verhaltens des Vermieters nicht auflösen kann. Entscheidend ist eher, wie schwerwiegend die Beleidigung ist, denn vor allem muss der Hausherr keine diffamierenden Aussagen akzeptieren; ob der Hausherr zu der Beleidigung beigetragen hat, z.B. indem er den Mieter dazu veranlasst hat oder trotz wiederholter Aufforderungen keinen wesentlichen Fehler beseitigt hat; ob der Mieter sein Verhalten bedauert und dies auch seinem Hausherrn gegenüber zum Beispiel durch eine Rechtfertigung zum Ausdruck gebracht hat; ob es anzunehmen ist, dass auch in naher Zukunft weitere Beschimpfungen durch den Mieter zu erwarten sind.

Damit ist klar, dass eine Beendigung nur möglich ist, wenn der Mieter eine so wesentliche Vertragsverletzung begeht, dass die Fortführung des Mietverhältnisses für den Mieter nicht mehr vertretbar ist. Eine Mieterin beschwerte sich bei ihrem Hauswirt - der im selben Hause wohnte -, dass die Wassertemperaturen in seinem Badezimmer nicht 40°C, sondern nur 35°C erreichten.

Bei der anschließenden Überprüfung des angeblichen Mangels durch den Eigentümer, der die Immobilie besuchen wollte, lehnten die Mieter jedoch den Einlass ab. Immerhin würden die geforderten 40° nicht im ganzen Hause ausreichen. So beleidigte der Mieter den Wirt mit " Du verarschter Esel ". Mit der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Mieter gab der Mieter an, zur Erklärung veranlasst worden zu sein.

Der Mieter hatte schliesslich eine beträchtliche Pflichtübertretung verübt, als er seinen Hausherrn beleidigt hatte. Er hat sich nicht nur grob benommen - was für den Hausherrn meist akzeptabel ist -, sondern auch die Würde seines Partners missachtet. Zudem entschuldigte sich der Mieter erst am Ende.

Es war auch für den Hauswirt unvernünftig, den Mietvertrag fortzusetzen, da die Beteiligten unter anderem im selben Hause wohnten und sich daher in der Folgezeit regelmässig begegnet wären. Andererseits konnte der Mieter keine Provokationen durch den Eigentümer vorweisen. Im vorliegenden Fall war auch eine vorhergehende Abmahnung überflüssig - das Urteil war der Meinung, dass die Vertrauensbasis zwischen den Vertragsparteien durch die Straftat so geschüttelt wurde, dass wohl auch eine Abmahnung das Verhaeltnis zwischen ihnen nicht mehr verbessern wuerde.

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