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Muster Einstweilige Verfügung Unterlassung
Modell UnterlassungsanordnungBeispieltexte / IX Einstweilige Verfügung (Wegfall einer Konstruktionsänderung )| Rechtsanwaltskanzlei Prämie| Recht
Rechtsanwältin: Rechtsanwältin Meier und Müller, Frankfurt am Main, Gerichtsfach 2001 -, der Angeklagte Hans Becker, Nußallee 25, 60300 Frankfurt am Main, wird gebeten, folgende einstweilige Verfügung aus Dringlichkeitsgründen ohne mündliches Verfahren zu erlassen: I. Vermeidet der Beklagte eine Geldstrafe von bis zu EUR 250.000,00 oder bis zu sechs Monate Haft für jeden Einzelfall ( 890 ZPO), ist es ihm untersagt, im Areal des Balkonbereiches seiner Wohnanlage Nr. 8 im ersten Stock der Nußallee 25, 60300 Frankfurt am Main ohne Einwilligung der anderen Eigentümer einen Wintergarten zu errichten.
Der Beklagte hat die anfallenden Unterlassungskosten zu tragen. Die Beklagte ist im Grundbuch Frankfurt am Main als Eigentümerin der Ferienwohnung Nr. 25 der Nußallee 25 registriert. Glaubenhaftmachung:Grundakten für Frankfurt am Main, Bezirk 10, Die Klägerin traf die Beklagte am vergangenen Montagmorgen im Bau- und Heimwerkermarkt. Die Beklagte erwarb dort in größerem Maßstab Baumaterialien, darunter Spiegelgläser.
Der Angeklagte erwiderte auf die Anfrage, was der Angeklagte plane, dass er seinen Altan mit Verglasung bekleiden und damit einen Konservatorium schaffen wollte. Die Klägerin zeigte sich besorgt darüber, ob der Beklagte dies ohne die Einwilligung der anderen Eigentümer tun könnte. Die Angeklagte sagte buchstäblich. Die Klägerin erklärt dem Beklagten, dass er mit seinem Bauvorhaben nicht übereinstimme, da die Fassaden danach katastrophale Auswirkungen hätten.
Die Angeklagte erwiderte, er wollte noch Übermorgen, am kommenden Tag, beginnen, dann wäre er bis Sonntagabend bereit. Die vom Beklagten geplante Bauwerksmaßnahme ist eine Bauänderung im Sinn von 22 Abs. 1 WEG, die der Anmelder ohne Einwilligung aller anderen Stockwerkeigentümer nicht durchführen darf, da diese durch die Beeinträchtigung des Gesamterscheinungsbildes der Fassaden wesentlich gestört werden.
15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG ein Unterlassungsanspruch. Jeder Eigentümer kann diesen Präventivanspruch sowie den Antrag auf Entfernung ohne Zustimmung der anderen Eigentümer einklagen. Die Begründung für den Auftrag resultiert daraus, dass der Baubeginn kurz bevor steht und die Beklagte anscheinend Fakten schafft.