Gesetzliche Pausen während der Arbeitszeit

Rechtliche Pausen während der Arbeitszeit

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rauchpausen? ob die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte für Pausen bei Aktivitäten mit. Pausenregelung während der Arbeitszeit.

Arbeitsunterbrechungen

Arbeitsunterbrechungen sind vorgegebene Unterbrechungszeiten. In den Pausen ist ein Mitarbeiter weder verpflichtet, Arbeiten zu verrichten noch sich zur Verfügung zu stellen. Arbeitsunterbrechungen sind für die Genesung, die Nahrungsaufnahme und die Leistungssteigerung während längerer Arbeitszeiten gedacht. Arbeitsunterbrechungen sind vom Gesetzgeber gefordert. Gemäß 4 S. 1 ARZG ist die Tätigkeit durch vorherbestimmte Pausen von mind. 30 min mit einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 h und durch Pausen von mind. 45 min mit einer Arbeitszeit von mehr als 9 h auszusetzen.

Diese Pausen können in Zeiträume von je 15 min unterteilt werden ( 4 S. 2 ArbZG). Auf jeden Fall dürfen Mitarbeiter nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Arbeitsstunden ohne Unterbrechung angestellt werden ( 4 S. 3 ArbZG). Zudem sollte das Timing der Pausen so weit wie möglich an den jeweiligen Performance-Rhythmus angepaßt werden.

Für bestimmte Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen, wie z.B. Computerarbeit, Schichtbetrieb, Nachtbetrieb, Fließbandarbeiten und schwere körperliche Tätigkeiten, sollten nach ergonomischen Gesichtspunkten zusätzlich kurze Pausen (z.B. fünf Minuten) eingeplant werden. Auch solche kurzen Pausen sollten Sie einhalten und nicht zu einer grösseren Pausenzeit zusammenziehen, da sonst der Erholungseffekt nachlässt. Dies hat sich auch bei der Reduzierung des Risikos von Betriebsunfällen bewährt.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Gesamtbetriebsrat ein Mitspracherecht. Dies gilt auch für die Zeitdauer und den Ort der Pausen. Zusätzlich muss der Unternehmer einen Aufenthaltsraum oder einen dazugehörigen Aufenthaltsbereich gemäß 6 Abs. 3 der Arbeitsplatzverordnung zur Verfügung halten, wenn er mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellt oder wenn dies aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen erforderlich ist.

Ausgenommen hiervon ist, wenn die Mitarbeiter in Büros oder ähnlichen Räumen arbeiten und dort in der Pausenzeit entsprechende Bedingungen für eine Genesung vorliegen. Der Pausenraum ist in den Richtlinien 29/1-4 für den Arbeitsplatz beschrieben.

Die Arbeitgeberin muss eine Unterbrechung zulassen.

Wenn Sie mehr als sechs Arbeitsstunden haben, müssen Sie eine Auszeit einlegen. Übersicht über die Vorschriften und einige spezielle Vorschriften zu den Arbeitspausen. Wenn Sie sechs Arbeitsstunden hintereinander arbeiten, können Sie eine Ruhepause von 30min einlegen. Wer mehr als sechs Arbeitsstunden hintereinander leistet, hat auch an einem belastenden Arbeitstag ein Anrecht auf eine Pausenzeit von 30min.

Die Arbeitgeberin ist rechtlich dazu angehalten, ihren Mitarbeitern diese Unterbrechung zu gestatten, erklärt Michael Eckert, Arbeitsrechtler und Vorstandsmitglied des DAV. Für einen Werktag, der mehr als neun Arbeitsstunden beträgt, ist eine Pausenzeit von 45 min erforderlich. Dies wird durch das Gesetz über die Arbeitszeit gefordert. Die Unterbrechung muss jedoch nicht in einem Zug erfolgen.

Falls Sie kleinere Pausen bevorzugen, können Sie die Pausenzeiten unterteilen. Die Pausen dürfen jedoch nicht unter 15 min. liegen, da sie in erster Linie zur Entspannung gedacht sind. Eine Unterbrechung zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit ist nicht möglich: Die Pausen sollen den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich während der Arbeitszeit zu erholen.

Die Pausen sind nicht dazu da, die Arbeitszeit zu verkürzen. Der Dienstherr kann bestimmen, wann Pausen einzulegen sind. Prinzipiell hat der Unternehmer jedoch das Recht, den Arbeitnehmer zu unterweisen, der die gesetzliche Pausenzeit einzuhalten hat. Allerdings haben die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf weitere Pausen. Ist der Gegenstand nicht im Anstellungsvertrag und in den Zusatzbetriebsvereinbarungen festgelegt, ist es ratsam, eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber anzustreben.

Besonders geschützt sind die Minderjährigen, zum Beispiel Auszubildende: Sie müssen nach viereinhalbstündiger Arbeit eine halbe Stunde ausruhen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Arbeitsstunden müssen sie laut Gesetz eine 60-minütige Ruhepause machen. Betriebsunfall: Sind die Mitarbeiter in der betrieblichen Praxis während der Mittagessenspause mitversichert?

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