Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wann
Warnung beiDas Arbeitsrecht Warnung. Ab wann muss ich eine Mahnung schicken, bevor ich meinen Vertrag kündigen kann?
Macht es Sinn, gegen eine Warnung einzuschreiten? Durch die Verwarnung wird die Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit einem gewissen Benehmen oder der Leistung des Mitarbeiters festgestellt und als Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten angesehen. Die Warnung ist mit der Drohung verknüpft, dass der Mitarbeiter mit einer Entlassung gerechnet werden muss, wenn sich das ermahnte Vorgehen wiederholt.
Die Arbeitgeberin möchte regelmässig eine Verwarnung aussprechen oder sich auf eine Beendigung vorzubereiten. Die ( "wiederholte") Abmahnung ist in der Regel unabdingbare Vorraussetzung für eine effektive Entlassung aus Verhaltensgründen. Der Warnhinweis kann informell erfolgen. Vorraussetzung für eine effektive Abmahnung ist, dass der Unternehmer oder der Abmahnberechtigte den Mitarbeiter über Natur und Form der gerügten Vertragsverletzungen und Pflichtverletzungen ausreichend informiert und diese mit dem Verweis auf die Gefährdung des Inhalts oder der Existenz des Beschäftigungsverhältnisses in einem wiederholten Fall kombiniert.
Im Warnhinweis muss das ermahnte Benehmen peinlicherweise exakt wiedergegeben werden. Die Arbeitgeberin muss die Stelle, das Alter und die Uhrzeit des gemahnten Handelns angeben. Anhand der Warnung muss der Mitarbeiter sein schlechtes Benehmen feststellen und sein Benehmen abändern. Bei einer mangelhaften Leistung genügt es daher nicht, wenn der Unternehmer nur allgemeine Beschwerden vorbringt.
Obwohl es keine Frist für eine Verwarnung gibt, sollte die Verwarnung umgehend als Reaktion auf den Verstoss ergehen. Durch die Abmahnung verzichtete der Unternehmer auf sein Recht zur Beendigung des konkreten Verhaltens. Daher muss der Mitarbeiter nicht fürchten, dass er später aus den gleichen Gründen entlassen wird. Die Entlassung kann jedoch in Erwägung gezogen werden, wenn der Mitarbeiter das ermahnte Vorgehen wieder aufgreift.
Abhängig von der Stärke des gemahnten Handelns können auch mehrere Warnungen zur Abmahnung ausreichen. Obwohl die ebenfalls ermahnte permanente Pünktlichkeit eines Mitarbeiters eine Entlassung prinzipiell gerechtfertigt, genügen zwei bis drei Verzögerungen innerhalb eines langen Zeitrahmens nicht. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Dauer einer Warnung.
Unbefugte Warnungen müssen sofort aus der Personendatei entfernt werden. Er kann beantragen, dass seine Antwort in die Mitarbeiterakte einfließt. Beschwerden gegen eine Abmahnung sollten in der Wirtschaft nur dann eingereicht werden, wenn man den Unternehmer vorsätzlich provoziert, z.B. um eine Entlassung und anschließende Abfindungen zu erhalten.
Bei einer nachträglichen Beendigung muss der Auftraggeber die Ordnungsmäßigkeit der Abmahnung nachweisen. Wenn nur ein kleiner Teil des gemahnten Verhalten später nicht nachgewiesen werden kann, ist die ganze Warnung ineffizient.