Abmahnung Krankmeldung zu Spät Vorlage

Entlassung wegen verspäteter Einreichung

die verspätete Einreichung rechtfertigt eine Verwarnung. Sie müssen nur die Vorlage ändern, sonst ist die Warnung falsch. Mitarbeiter profitieren von einer Warnvorlage. Warnung vor verspäteter Vorlage des AU-Zertifikats.

In Arbeitsverträgen ist oft die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bis zum dritten Tag der Erkrankung inbegriffen.

In Arbeitsverträgen ist oft die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bis zum dritten Tag der Erkrankung inbegriffen. Und wenn der Mitarbeiter den Krankenstand pünktlich per Post verschickt, aber zu spät beim Auftraggeber ist? Der kranke Mitarbeiter hat in einem vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) zu beschließenden Verfahren am 17. April 2009 ein Arztzeugnis erhalten.

Am darauffolgenden Tag schickte er es in den Postkasten und meldete dem Auftraggeber am Montag Morgen per Telefon seine Erkrankung. Erst am 23. April 2009 erhielt der Auftraggeber die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Das Kuvert trägt den Stempel vom 20. April 2009 und der Auftraggeber schickt eine Mahnung an den Mitarbeiter. In seinem Anstellungsvertrag heißt es: "Ist der Mitarbeiter durch Erkrankung oder andere Ereignisse an der Erwerbstätigkeit gehindert, muss er dies dem Auftraggeber am ersten Tag der Erkrankung mitteilen.

Der Mitarbeiter muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Mitarbeiterin beschwerte sich über die Streichung der Annahme aus ihrer Personalienakte. Der Mitarbeiter hatte am Sonnabend, dem 19. April 2009, mit dem Schreiben alles unternommen, was man von ihm nachvollziehen konnte.

Keine Krankheitsmeldung eingegangen - kein Bargeld

Am vierten Tag legte er, wie gesetzlich vorgeschrieben, seinem Auftraggeber eine arbeitsunfähige Bescheinigung, die sogenannte "Gelbe Karte", vor. Er war 3 wochenlang krank. Bei der letzten Gehaltsabrechnung für den April kam die unangenehme Überraschung: Der Auftraggeber zahlte ihm für die drei Kalenderwochen kein Bargeld.

Gefragt, warum eine Bezahlung nicht erfolgt sei, wurde die " yellow note " als nicht vorhanden bezeichnet. Kann der Auftraggeber dies tun? Nein! Der Auftraggeber kann es nicht so leicht machen. Es ist natürlich richtig, dass der Mitarbeiter dafür sorgen muss, dass die "gelbe Karte" seinen Auftraggeber erreicht. In Zweifelsfällen sollte sie durch einen zuverlässigen Kurier oder per Einschreibebrief zugestellt werden.

Doch auch wenn die gelben Zettel nicht hinterlegt sind oder, wie in diesem Falle, der Auftraggeber die Zettel nicht erhält, ist der Mitarbeiter nicht ungeschützt. Bestenfalls hat er seine Beweispflicht verletzt, was zu einer Verwarnung führt. Legt er nun jedoch eine spätere Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vor, muss der Unternehmer zahlt.

Sie als Angestellter können auch auf andere Weisen vor dem Arbeitsrichter nachweisen, dass Sie erkrankt sind. Hierfür ist nicht zwingend ein ärztliches Attest der Arbeitsunfähigkeit vonnöten. Also: Das Honorar ist in jedem Falle zu zahlen. Mit oder ohne Gelbe Karte: Der Unternehmer muss den Lohn für die ersten 6 Kalenderwochen weiterzahlen!

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