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Urheberrecht Definition
Copyright-DefinitionCopyright | Definition | Gründer-Szene
Wofür steht das Urheberrecht? Mit dem Urheberrecht wird nicht nur das staatlich anerkannte Recht auf persönliches Vermögen beschrieben, sondern auch festgelegt, wer dieses in welchem Umfang benutzen darf. Der Autor ist ein Autor oder Produzent von Literatur, Musik oder Wissenschaft. Alleine er ist der rechtliche Inhaber dieses Werks und hat das alleinige Recht zu bestimmen, wie das Werks an Dritte weitergeleitet und genutzt wird.
Auf diese Weise schützen sie das Privateigentum eines Malers und sichern gleichzeitig seine Gegenleistung. Was ist urheberrechtlich geschützt? Ab wann gelten Arbeiten als publiziert? Geht es über den persönlichen Gebrauchsraum hinaus (im direkten Umfeld von Familie und Freunden) und wird es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wird das Buch publiziert.
Häufig wird dies mit der Intention getan, mit der Arbeit Handel zu treiben. Ohne Einwilligung des Autors ist die Publikation nicht rechtsgültig und stellt somit eine Urheberrechtsverletzung dar. Der freiberufliche Photograph stellt eines seiner Bilder von einem großen Brand in der Berlin Strasse auf seine Webseite. Damit wurde das Urheberrecht des Malers missachtet und es kam zu einer Anklage vor dem Landgericht Berlin.
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Zusammengefasst & vereinfacht erklärt: Copyright ist das Recht, dass das intellektuelle Eigentumsrecht eines Autors ist. Urheberrecht ist die Gesamtheit aller rechtlichen Normen, die das VerhÃ?ltnis zwischen dem Urheber und seinem Schaffen bestimmen. Die Urheberrechte schützen das Recht des Autors auf seine Werke. Die Hauptrechtsgrundlage ist das Urheberrecht (UrhG), aber auch das Wahrnehmungs- und Verlagsrecht sind wichtig.
Urheberrecht ist Teil des privaten Rechts und das kulturelle Pendant zum Schutz des geistigen Eigentums, vor allem des Patent- und Markenrechts. Anders als bei einem Patent ist für das Urheberrecht keine offizielle Anmeldung notwendig. Urheberrecht setzt sich aus sich selbst zusammen und ergibt sich aus den grundlegenden verfassungsmäßigen Rechten des gewährleisteten Vermögens, der Freiheit der Persönlichkeitsentwicklung und der Freiheit der Kunst.
Das Urheberrechtsgesetz findet auch auf unbestimmte Zeit keine Anwendung. In der Regel enden sie 70 Jahre nach dem Tode des Autors (oder nach der ersten Veröffentlichung), danach gelten die Arbeiten als "gemeinfrei". Gegenstand des Urheberrechtsschutzes ist das "Werk". Dies bezieht sich auf literarische, künstlerische und naturwissenschaftliche Arbeiten. Neben schriftlichen Arbeiten, Kunstwerken, Musik, Fotos oder Spielfilmen sind dies unter anderem Computer-Programme, Gebäude, naturwissenschaftliche und handwerkliche Präsentationen, Pantomime und Tanzarbeiten.
Die Arbeit muss eine "persönliche spirituelle Schöpfung" sein. Zu diesem Zweck müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein: Das Kunstwerk muss durch menschliche Schöpfungen geschaffen worden sein; es muss (für Dritte) erfahrbar sein. Ein reiner Gedanke, der noch nicht verwirklicht wurde, ist kein Kunstwerk; neben seiner Erkennbarkeit muss das Kunstwerk auch spirituelle Inhalte haben, die den Geist oder das Empfinden des Zuschauers stimulieren; Eigenständigkeit und Eigenständigkeit des Kunstwerks sind weitere Erfordernisse.
Das Urheberrecht gilt insbesondere für: das Persönlichkeitsrecht des Urhebers: Allein der Autor entscheidet darüber, ob, wann und wie sein Schaffen publiziert wird; das Verwertungsrecht: auch die Nutzung liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Urhebers. Die Nutzungsrechte umfassen die Reproduktion, den Vertrieb und die Vorführung. Nutzungsrechte sind unter gewissen Voraussetzungen abtretbar, z.B. auf eine Urheberrechtsgesellschaft; das Recht auf Vergütung: Das Urheberrechtsgesetz legt gewisse gesetzlich festgelegte Entgeltansprüche fest (Folgerecht bei Versteigerungen von Kunstoriginalen, Bibliotheksgebühren, Geräteherstellerabgabe).
Urheberrechtsverletzungen können im zivil-, straf- und wettbewerbsrechtlichen Bereich verfolgt werden: zivilrechtliche Forderungen auf Entfernung, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche können vorliegen; es droht eine strafrechtliche Geldbuße bis zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren; Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche können auch nach dem Recht gegen unfairen Wettbewerb aufkommen. Urheberrecht schÃ?tzt den Autor vor der unbeabsichtigten Nutzung seiner Arbeiten durch Dritte; der Urheberrechtsschutz gilt auch fÃ?r literarische, kÃ?nstlerische und wissenschaftliche Arbeiten; das Urheberrecht einschlieÃ?t die Persönlichkeits-, Verwertungs- und Honorarrechte des Autors; Urheberrechtsverletzungen können geahndet werden.