Impressum Mindestangaben

Aufdruck Mindestangaben

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind im Impressum umfassende Angaben zu machen. Dies geschieht in der Regel durch einen sogenannten Imprint. Im Im Impressum müssen folgende Angaben erscheinen:. Das Impressum Ihres Clubs sollte daher unbedingt folgende Angaben enthalten:. Einen Überblick über die erforderlichen Angaben gibt der folgende Musteraufdruck.

Beispiel Impressum für eine Firma

Sofern eine Aktiengesellschaft (GmbH) eine eigene Unternehmenswebsite unterhält, muss diese in jedem Falle ein Impressum haben. Welche Informationen im Impressum einer Firma benötigt werden, erfahren Sie von uns. Sie können aber auch unsere Beispiele und Templates für ein GmbH-Impressum verwenden. Das Impressum ( "Anbieterkennzeichnung") einer von einer Kapitalgesellschaft betriebenen Webseite sollte zunächst den Firmennamen und den Rechtsformsuffix "GmbH" gemäß 5 TMG wiedergeben.

Die Angabe des Registergerichts und der Eintragungsnummer ist beizufügen. Im Im Impressum muss die steueramtliche Steuer-Nr. nicht vermerkt sein. Informationen zur Kontaktmöglichkeit mit dem Betreiber der Webseite der Gesellschaft für beschränktes Recht müssen bereitgestellt werden. Je nachdem, was auf der Webseite der GmbH geboten wird und von wem, können weitere Informationen in den Berufen der zulassungspflichtigen und Kammerberufe benötigt werden.

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist der Namen der zuständigen Person (Vor- und Zuname vollständig ausgeschrieben) der GmBH sowie die komplette Adresse zu nennen.

Inhaltsvoraussetzungen für das Impressum in anderen EU-Ländern

Es ist eine Direktive, die nur ein Mindestmaß an Harmonisierung vorsieht. Wir haben die Inhaltsanforderungen für ein deutschsprachiges Impressum in einem weiteren Artikel zusammengefaßt. Als verbindliche Elemente der Anbieteridentifikation sieht die E-Commerce-Verordnung folgende Aspekte vor: Österreich: Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass der tatsächliche Firmenname einer Einzelfirma genannt werden muss, wenn er sich von der im Handelsregister registrierten Firma abhebt.

Soweit Informationen über das Aktienkapital gegeben werden, sind das Aktienkapital und die Beträge der eventuell vorhandenen Einzahlungen anzugeben. Großbritannien: Wenn das Stammkapital der Gesellschaft genannt wird, muss es das eingezahlte sein. Frankreich: Die Eingabe einer Rufnummer für Anfragen von Kunden ist im Impressum in Frankreich obligatorisch. Eine Anforderung, die über die Verpflichtungen der E-Commerce-Richtlinie hinausgeht, ist nach dem französischen Recht die Nennung des für den inhaltlichen Bereich der Webseite zuständigen Ansprechpartners (Directeur de la publication).

Rechtsträger müssen Informationen über die Menge des Aktienkapitals zur Verfügung stellen. Allerdings ist es in Spanien obligatorisch, diese Informationen in die Anbieterkennung aufzunehmen. In Polen wurde die E-Commerce-Richtlinie ohne Ausnahmen durchgesetzt. Jedoch ist die Benennung der vertretungsberechtigten Person eine Verpflichtung aus dem nationalen Recht. Es ist nicht obligatorisch, den Bevollmächtigten in der Anbieterkennung anzugeben; ein Vermerk in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt ebenfalls.

Italien: Für die einzelnen Gesellschaftsformen wie S. p. a., S. a. p. a. und S. r. l. sind Angaben zum eingezahlten Aktienkapital erforderlich. Niederlande: Wenn der Laden einen Markennamen benutzt, der nicht mit dem im Firmenbuch angegebenen übereinstimmt, muss das betreffende Handelsunternehmen benachrichtigt werden. Der Aufdruck ist ein guter Weg, dies zu tun.

Für die Identifizierung der Anbieter gelten prinzipiell die Grundsätze des Domizillandes. Rechtsexperte UK der Trusted Shops und in dieser Position zuständig für das Recht in England. Sie ist seit 2009 für Trusted Shops als Wirtschaftsprüferin für Deutschland, dann auch für Frankreich und Großbritannien tätigkeit. Als Verfasserin des English Trusted Shops Handbuchs für Online-Händler verfasst sie regelmässig juristische Artikel für den Trusted Shops UK Blog sowie Artikel zum E-Commerce Recht in Großbritannien.

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