Illegales Tauschbörsenangebot Waldorf Frommer

Umtauschangebot Waldorf Frommer

Vorsicht vor illegalem Filesharing über die eigene Internetverbindung. Warnungen der Anwälte Waldorf Frommer haben den Titel: Der Brief trägt den Titel: "Illegales Umtauschangebot über Ihre Internetverbindung". Die Anschuldigung lautet: "Illegales Tauschangebot über Ihre Internetverbindung". Heute hat meine Mutter Post von Waldorf Frommer bekommen.

Unrechtmäßiges Tauschangebot über Ihre Internetverbindung: Warnung von Waldorf Frommer

Waldorf Frommer ist Spezialist für Abmahnschreiben bei Urheberrechtsverstößen in Filesharing-Netzwerken. Trotz täglicher Massenwarnungen werden Internetnutzer nach wie vor verstärkt Internet-Filesharing-Plattformen zum Austausch oder Herunterladen von Daten ausnutzen. An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Hinweise, wie Sie sich im Falle einer Verwarnung durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vorzugehen haben.

"Wurden Sie vor einem rechtswidrigen File-Sharing-Angebot gewarnt? Spezielle Unternehmen kontrollieren File-Sharing-Dienste, loggen und sichern Datenübertragungen. Es ist daher sehr gut möglich, dass Sie eine Warnung in Ihrer Mailbox finden, wenn Sie illegale Dateifreigaben über File-Sharing-Dienste vornehmen. Daraufhin erscheint "Illegale Filesharing-Dienste über Ihre Internetverbindung". Was ist eine richtige Warnung?

Bei einer Warnung sollten Sie zunächst davon ausgehen, dass sie " wirklich " ist. Oftmals benutzt die Firma die gleiche Betreffzeile, die aktuelle lautet: "Warnung vor unbefugter Nutzung von geschützten Werken in sogenannten Filesharing-Netzwerken. In dem Warnschreiben wird Ihnen mitgeteilt, welcher Klient von der Anwaltskanzlei repräsentiert wird und der Autor der von Ihnen vermeintlich unberechtigt verwendeten Akte ist, einschließlich des Datums des mutmaßlichen Verstoßes, der Zeit und Ihrer IPAdresse.

Daraufhin verlangt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, dass die ermahnte Partei eine beiliegende Abmahnungserklärung mit Strafklausel unterschreibt und innerhalb einer bestimmten Zeit zurückschickt. Haben Sie eine Warnung wegen angeblicher illegaler Dateifreigabe bekommen, sollten Sie nicht übereilt handeln, die Warnung aber auch nicht missachten oder die erwähnten Termine vernachlässigen.

Beide wären zu Ihrem Schaden, da die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer bekanntlich gegen Abmahnungen klagt. Nach einer Warnung gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor: Unterzeichnen Sie die beiliegende Abmahnungserklärung mit Strafklausel nicht. Nehmen Sie weder per Telefon noch in schriftlicher Form Kontakt mit Waldorf Frommer auf. Sie sollten sich vielmehr sofort an einen Fachanwalt für die Erstellung einer geänderten Abmahnungserklärung halten.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt prüft zunächst die Verwarnung und stellt fest, von wem die Verletzung des Urheberrechts verursacht wurde. Achtung bei selbst geänderten Unterlassungsvereinbarungen! Wenn eine Warnung im Postfach erscheint, ist der erste Schlag groß. Anwalt Sören Siebert erläutert, was Sie über die geänderte Unterlassungsverpflichtung wissen müssen und wie Sie Irrtümer verhindern können.

Mehr zum Thema