Email Adressen Kaufen Legal

E-Mail-Adressen kaufen Legal

Jedoch in der Regel können nur Firmen oder Geschäftsleute Adressen kaufen. Der Kauf von E-Mail-Adressen ist grundsätzlich legal. Natürlich können Sie E-Mail-Adressen über seriöse Broker kaufen. Es ist legal, solange die E-Mail-Adressen nicht illegal erworben wurden E-Mail-Adressen mit Double-Optin, Branchenadressen und Verbraucheradressen weltweit. Sie können jedoch, um legal per E-Mail werben zu können, E-Mail-Adressen mieten.

verifizierte E-Mail-Adressen - ID Marketingberatung Ines Dörries

Es werden immer wieder ungültige Verzeichnisse mit E-Mail-Adressen im Netz zu günstigsten Konditionen aufgetürmt. Das Angebot reicht von 26 Mio. bis 64 Mio. bis 850 Mio. Datensätze. Diese Adressen wurden in der Regel durch Spidering gewonnen, d.h. mit Unterstützung von Suchprogrammen, die das Netz absuchen und alle darin gespeicherten E-Mail-Adressen speichern.

Die so gewonnenen Adressen, also nicht im Opt-in-Verfahren, können nicht für Werbesendungen verwendet werden! Daher empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, solche zweifelhaften E-Mail-Adressen nicht zu kaufen.

Wie Sie E-Mail-Adressen legal erhalten können

Die Pflege von E-Mail-Verteilerlisten ist wie ein Ruderboot gegen den Strom: Kündigungen und Prellungen führen bei jedem Versenden zum Verschwinden der Adressdatenbank. Erst wer neue Adressen erhält, kommt voran. Nachfolgend ein paar Hinweise, wie Sie jeden Tag neue Adressen erhalten. Mit Ihren E-Mails erhalten die Adressaten einen wirklichen Zusatznutzen. Andernfalls verliert man die Adressen, sobald man sie errungen hat.

Anreize nicht nur bieten, sondern tatkräftig fördern: Online-PR:

Unternehmensadressen kaufen & E-Mails verschicken - ist das legal?

Es gibt mehrere Provider, die E-Mail-Adressen im Netz anbieten. Es ist ganz leicht - Adressen kaufen, E-Mails verschicken und auf immer mehr Besucher warte. Trifft das nicht nur auf B2C-Werbung zu? Bei der Emailwerbung gibt es keinen Unterscheid zwischen Firmen- und Retailkunden. Dies bedeutet, dass eine Einwilligung ( "Opt-in") jedes individuellen Adressaten vor dem ersten E-Mail-Kontakt nachprüfbar sein muss.

Daher ist es nicht notwendig, eine E-Mail zu schicken und um Ihre Zustimmung zu bitten, da diese erste E-Mail nicht erwünscht ist. Das UWG macht für den E-Mail-Content keinen Sinn. Erfolgt der erste Kontakt mit einem Unternehmen per E-Mail und ist es keine konkrete Nachfrage mit Verweis auf die Website oder das Firmenangebot und wird die E-Mail automatisch verschickt, ist dies nicht legal.

Dabei ist es gleichgültig, ob in der E-Mail mit einer konkreten Kaufanfrage für einen Schuh geworben wird oder ob nur über ein Jubiläumsangebot oder ein aktuelles Schulungsangebot berichtet wird. Bei manchen Anbietern werden Opt-in- und Double-Opt-in (DOI)-E-Mail-Adressen verkauft. Sie bewerben sich gern per e-Mail. Ein derartiges Angebot ist nicht legal.

Bei einem Kauf schicken diese Dienstleister ein Zeugnis mit der Einverständniserklärung. Jeder, der auf diese Art und Weise erlangte E-Mail-Adressen verwendet, ist strafrechtlich verfolgt. Sie können auch E-Mail-Adressen von namhaften Providern kaufen, aber nur als Zusatzinformationen zum aktuellen Unternehmensprofil. Dies sind nur die veröffentlichten Angaben.

Ist das Angebot von Opt-in-Adressen unzulässig? Offerten, bei denen die E-Mail-Adressen, einschließlich des vermeintlichen Opt-in, den Eigentümer wechseld. Der Eigentümer der E-Mail-Adressen müsste, wie beim herkömmlichen DOI-Verfahren, dem Vertrieb seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken ausdrücklich zustimmen, und das ist Utopie. Aber es gibt auch namhafte Provider, die sich auf den E-Mailversand spezialisieren und mit DOI-Listen zurechtkommen.

Dies bedeutet, dass das fachliche Problem, z.B. bei Blacklisting, beim Provider und auch bei den E-Mail-Adressen verbleibt. Die Gefahr des Imageverlustes geht jedoch weiter, wenn der Auftraggeber Anzeigen versendet, deren Zustimmung für den Adressaten nicht unmittelbar ersichtlich ist. Grundsätzlich sind dies Werbe- oder Sponsorenbeiträge in Ihrem eigenen Rundbrief, die markiert werden müssen.

Um eine große Zahl von Adressaten per E-Mail rasch zu kontaktieren, gibt es sehr ernste Möglickeiten. Das Einverständnis der Adressaten sollte rechtlich abgesichert im Double-Opt-In-Verfahren erlangt werden. Mit Anfragen von Kunden nach E-Mail-Adressen findet immer eine Klärung zum Themenbereich Werbezustimmung statt. Sie hat in dieser Position eine Vielzahl von Artikeln zum Recht des Adresshandels geschrieben.

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