Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Verletzung des Urheberrechts
UrheberrechtsverletzungUrheberrechtsverletzung an Komponenten: Schadensberechnung? - Bauphysikalische- und Architektenrecht für Architekten: Gerichtsurteile, Baurechtsprechung
Alles im Internet, von Architekturprofilen bis hin zu Wettbewerbsinfos, was für nützlich und für für die Architektur und Planung von Interesse ist. Wenn sich die Schutzrechtsverletzung auf ein Bauelement bezieht, ist das Amt Jena der Meinung, dass der Schadenersatzanspruch nur auf der Grundlage der verhältnismäßigen Netto-Bausumme dieses Bauelements berechnet werden kann.
Die Vorplanung eines Architekturbüros war durch eine spezielle Fassadenkonstruktion des zu erstellenden Gebäudes gekennzeichnet. Die Bauträgerin führte setzte das Projekt mit einem anderen Baumeister fort, der Entwurf des ersten Baumeisters war jedoch im Grunde genommen übernommen. Die erste Architektin forderte Schadenersatz wegen Verletzung seines Urheberrechts am Gegenstand. Der Schadenersatzanspruch des Bauherrn wird vom Amt Jena bestätigte geltend gemacht.
Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Urheberrechts nur in Bezug auf die Gestaltung der Fassade urheberrechtsgeschützte vorliegt. Dementsprechend wird der Schadenersatzanspruch des Bauherrn (voraussichtlich abweicht von BGH GRUR 1973, 663) nur aus der proportionalen Netto-Bausumme der Fassade berechnet. AuÃ?erdem erinnert das Landgericht daran, dass bei der Ermittlung des HOAI-Beitrags als Basis fÃ?r die Schadensermittlung nur Mindestsätze für die grundsÃ?tzlichen Leistungen feststellbar sind, nicht jedoch Spezialleistungen und Mehraufwendungen.
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Welches sind die Urheberrechte? Arbeiten im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sind "persönliche intellektuelle Schöpfungen" aus den Gebieten der Fachliteratur, Naturwissenschaft und Technik im Sinn von 2 Abs. 2 2 und 2 des Urheberrechtsgesetzes. Nach § 2 und 4 Urheberrechtsgesetz sind vor allem folgende Arten von Arbeiten geschützt: Es ist aber nur dann eine "persönliche spirituelle Schöpfung", wenn das Kunstwerk von einem Menschen geschaffen wird und z.B. nicht ausschließlich von einer Maschine erzeugt wird.
Außerdem muss es sich um ein Einzelstück mit einer bestimmten Bauhöhe handelt. Für die überwiegende Mehrheit der Arbeitsformen neigen die Gerichtshöfe dazu, recht rasch das geforderte Gestaltungsniveau anzunehmen und den Urheberrechtsschutz zu gewähren. Das Copyright umfasst neben den Arbeiten auch diverse Dienstleistungen, für die es keine " persönliche intellektuelle Kreation " gibt.
Dabei ist es in vielen FÃ?llen unerheblich, ob ein urheberrechtliches Werk wirklich im einzelnen existiert oder nur ein Leistungsschutzrecht, da "Leistungsschutzrechte" auch eigene AnsprÃ?che des Inhabers gewÃ?hren, die er gegen VerstoÃ?e gegen diese Rechte verteidigen kann. Wenn es jedoch keinen Schutz der Dienstleistungen gibt, hängt die Schutzfrage des Urheberrechts vom Grad der Schaffung des Werks ab.
Nur in Einzelfällen kann dann geprüft werden, ob im jeweiligen Anwendungsfall der erforderliche Erstellungsgrad vorhanden ist. Ist das Urheberrecht für Datenbestände gegeben? Es können urheberrechtliche Schutzrechte ("Datenbankwerke" nach 4 UrhG) oder "nur" Nebenrechte nach den §§ 87a ff. Der Schutzgegenstand ist die gesamte Datenbasis, nicht die Einzeldaten.
Dagegen ist es für eine "Datenbankarbeit" auch nicht ausschlaggebend, ob die Einzeldaten von Pflanzenqualität sind oder nicht. Eine " Datenbasis " liegt vor, wenn die Einzelteile der Datenbasis auf elektronischem oder anderem Wege systemisch oder systemisch geordnet und abrufbar sind und die Selektion oder Zusammenstellung der Angaben oder sonstigen Bestandteile eine eigene intellektuelle Kreation darstellt (und damit das geforderte Niveau der Kreation erreicht).
Wenn keine " Datenbankarbeit " vorliegt, z.B. weil die Selektion oder Zusammenstellung der Angaben oder anderer Bestandteile nicht das geforderte Niveau der Erstellung erreicht, kann für den Datenbankhersteller trotzdem ein "Leistungsschutzrecht" bestehen, wenn die Anschaffung, Prüfung oder Präsentation der Einzelteile der Datenbasis eine "erhebliche Investition" erforderte. Dabei ist es von Bedeutung, dass eine substanzielle Veränderung der Datenbasis als neue Datenbasis angesehen wird, wenn die Veränderung ihrerseits eine erhebliche Beteiligung erforderlich macht ( 87a Abs. 1 S. 2 UrhG).
Auf diese Weise kann das Leistungsschutz- und Nutzungsrecht des Datenbankherstellers verlängert werden, was zu einer längeren Laufzeit des Schutzes der Datenbanken führt. Inwiefern wird ein Copyright geschaffen und wie lange existiert es? Urheberrechtlicher Schutz fängt mit der "Schöpfung" des Werks an. Die Urheberrechtsgesetzgebung bietet keinen "Ideenschutz", sondern immer nur " konkretes Design ".
Wenn man eine Vorstellung spürbar macht, kommt es in diesem Augenblick zum Urheberrechtsschutz. Für die Begründung des Urheberrechtsschutzes ist eine mögliche Registrierung (wie bei gewerbliche Schutzrechte) oder eine Identifizierung eines Werkes mit einem Urheberrechtshinweis nicht erforderlich. Eine Markierung mit einem Copyright-Vermerk ist jedoch aus unterschiedlichen GrÃ?nden zweckdienlich. Es wird daher nach § 10 des Urheberrechtsgesetzes davon ausgegangen, dass die Person, die das Kunstwerk markiert hat, auch Autor oder Inhaber der Rechte ist.
Außerdem erkennt die Markierung eines Werks es auch als Autor in Drittstaaten an, in denen das Copyright noch registrierungspflichtig ist. Der Autor bekommt auch dann eine zusätzliche Vergütung, wenn sein Schaffen ohne Copyright-Vermerk ausgenutzt wird. Urheberrechtsschutz gibt es grundsätzlich bis maximal 70 Jahre nach dem Tod des Autors (§ 64 UrhG).
Eine Schutzfrist eines Leistungsschutzrechts kann unter bestimmten Bedingungen auch neu "verlängert" und damit die Schutzfrist erweitert werden (z.B. bei größeren Datenbankänderungen). Was sind die Rechte eines Urhebers oder Inhabers von Nebenrechten? Nach § 15 des Urheberrechtsgesetzes entscheidet allein der Verfasser, wie und von wem sein Schaffen in physischer oder immaterieller Gestalt ausgenutzt wird.
Das Verwertungsrecht des Autors umfasst insbesondere: Der Autor kann auch nicht die urheberrechtlichen Rechte der ökonomischen Verwertung abtreten. Er kann jedoch Dritten für die kommerzielle Verwertung seines Werkes Rechte (Lizenzen) erteilen. Gewährt der Autor ein einfaches Benutzungsrecht, ist der Eigentümer berechtigt, das Kunstwerk in dem vertragsgemäßen Ausmaß zu verwenden.
Auch kann der Autor einem Nutzer ein ausschließliches Recht zur Nutzung erteilen. Der Rechtsinhaber erhält dann unter Ausschluss aller anderen das Recht zur ausschließlichen Nutzung des Werkes für die zulässige Art der Nutzung, wodurch der Autor selbst weiterhin das Recht hat, gegen Urheberrechtsverletzer zu vorgehen. Soweit die Vertragsparteien keine ausdrückliche Regelung treffen - was in der Regel der Praxis häufig der Fall ist - gilt das Recht zur Nutzung im Zweifelsfall nur für die Arten der Nutzung, die dem Verwendungszweck der ursprünglich gewährten Nutzung entsprechen.
Es ist ohne explizite Festlegung der zulässigen Nutzungsarten für alle Beteiligten sehr riskant, ein Urheberrecht zu haben. Dementsprechend sind Autoren und Anwender gut beraten, in allen einschlägigen Gebieten Lizenzvereinbarungen zur Verwendung geschützter Werke zu schließen, in denen vor allem die Rechte der Verwendung genau zu regeln sind.
Dabei sind auch hier einige besondere Merkmale zu berücksichtigen, so ist zum Beispiel die Gewährung von Benutzungsrechten für noch nicht bekannt gewordene Nutzungen nur unter der strikten Voraussetzung des 31a Urheberrechtsgesetzes möglich. Bei Verletzung eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts kann der Autor u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsverletzer geltend machen. Detaillierte Beschreibungen des Deliktsrechts im Bereich des Urheberrechts sowie eine große Zahl von Gerichtsentscheidungen zur Ermittlung und Bemessung des Delikts sind hier zu sehen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Gestaltung von Lizenzvereinbarungen zur Verwendung geschützter Arbeiten. Welche Fälle dürfen ohne Genehmigung des Autors genutzt werden? Obwohl die oben erwähnten Beschränkungen des Urheberrechts im Urheberrechtsgesetz sehr umfassend reglementiert sind, hängt sie auch im Detail von sehr genauen Anforderungen ab, die dann eingehalten werden müssen.
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen und lizenzfreier Nutzung des Werkes handelt es sich um eine Verletzung des Urheberrechts, die unter anderem zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Autors führen kann. Wenn Sie ein Vorhaben beabsichtigen und die Möglichkeit der Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten Dritter bestehen, sollten Sie dieses Vorhaben daher vorab überprüfen, um unliebsame Überaschungen durch eine Verletzung des Urheberrechts zu verhindern.
Darüber hinaus ist es oft besser, geeignete Lizenzverträge mit dem Copyright-Inhaber zu schließen. Welchen Anspruch hat ein Rechtsinhaber gegen den Rechtsverletzer im Falle der Verletzung seiner Urheberrechte/Nebenrechte? Ein Urheberrechtsinhaber hat im Grunde folgende (zivilrechtliche) Ansprüche: Wenn Sie gegen eine Verletzung Ihrer Schutzrechte klagen wollen, ist eine rasche Reaktionszeit unerlässlich, um eine unbeaufsichtigte Weiterverbreitung Ihrer Werke im Netz zu vermeiden.
Stellt der Rechtsverletzer den Verstoß nicht sofort ein oder gibt er keine Abmahnung mit Strafklausel ab, wird eine gerichtliche Anordnung erwirkt. Was ist bei einer Verletzung von Urheberrechten oder bei Textdiebstahl zu beachten? Hinweise zur Gesetzeslage, zum Vorgehen und zu den Gebühren für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen gibt es hier.
Wie hoch sind die Schadensersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen und wann sind sie verjährt? Eine detaillierte Beschreibung der urheberrechtlichen Grundlagen des Deliktsrechts sowie eine große Zahl von Einzelfallentscheidungen sind hier zu lesen.