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Rauchmelder in Mietwohnung
Nebelmelder in der MietwohnungViele Wohnungsbesitzer setzen auf preiswerte Rauchmelder aus dem DIY-Haus. Dadurch lösen diese oft Fehlalarme aus und der verärgerte Bewohner nimmt die Bauteile wieder ab oder entnimmt die Bleibe.
Die Mieterin wünscht sich eine ruhige Atmosphäre vor lästigen Rauchmeldern. Es ist jedoch nicht gestattet, die Instrumente von der Zimmerdecke zu nehmen oder die Batterien zu entnehmen. Das Rauchmeldergesetz schreibt daher auch eine regelmässige Instandhaltung der Rauchmelder vor. Dabei gibt es Standards und Anwendungsstandards, die beachtet werden müssen. In Deutschland dürfen nur Rauchmelder nach DIN 14604 vertrieben werden.
Die sehr preisgünstigen Ausführungen sind gut, aber die sehr preiswerten Anlagen sind anfällig für Falschalarme. Für Schäden haftet derjenige, der den Rauchmelder lediglich abschaltet. Als Alternative können auch eigene Rauchmelder an der Zimmerdecke installiert werden. Aber auch die Vermietermodelle müssen an der Zimmerdecke sein. Eine besondere Nachfrage besteht nach eigenen Rauchmeldern für Smarthomes.
Falls der Nutzer Smarthome-Geräte einsetzt, möchte er auch intelligente Rauchmelder in das Gerät integrieren. Die Rauchmelder von Smart Home können mit anderen Smarthome-Geräten kommuniziert und über das Handy gesteuert und überwacht werden. Der weitere Pluspunkt der Rauchmelder ist, dass sie miteinander kommuniziert werden können. Gleiches trifft zu, wenn Rauchmelder zuschlagen, wenn Sie nicht einmal im Hause, sondern auf der Straße sind.
Es ist nicht verboten, eigene Rauchmelder zu errichten. So lange die Anlagen demontiert werden können, muss er nicht einmal befragt werden. Zwei Rauchmelder neben einander machen jedoch wenig sinnvoll. Für Rauchmelder ist prinzipiell der Hausherr verantwortlich. Daher steht er der Aufstellung eigener Detektoren durch den Hausherrn ziemlich feindlich gegenüber. Sofern der Pächter den Anbau des verbesserten Rauchmelders nicht nachweisen kann.
Die Vermieterin braucht diese Unterlagen, um im Schadenfall versichert zu sein. Sollte der Hausherr von der Handwerkskunst des Vermieters nicht überzeugen, muss er auf eigene Rechnung einen Sachverständigen mit der Montage betrauen. Natürlich kommt es auch vor, dass der Hausherr überhaupt keine Rauchmelder installiert. Das, was Pächter dagegen tun können, steht in diesem Artikel:
Wie kann ich vorgehen, wenn der Hausherr keine Rauchmelder einbaut?