Waldorf Frommer Abzocker

Walldorf Frommer Abzocke

Wieso lässt er ein solches Abzocken zu? Oft erlaubt er das Schreiben zunächst als Abzocken und Abzocken. Eine Warnung von Waldorf Frommer ist eine Abzocke oder gar ein Betrug? Es handelt sich also weder um Betrug noch um Abzocke im rechtlichen Sinne. Die Frage, ob es sich um eine Abzocke handelt, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Warnung Waldorf Frommer - die klassischen Fragestellungen Teil 1: Schwindel oder Übergriff?

Das Münchener Anwaltsbüro Waldorf Frommer ist nicht mehr unbekannt. Einige Tausend Verbindungsinhaber werden jedes Jahr wegen der angeblich unbefugten Weitergabe von geschützten Daten daran erinnert. Täglich erhalten wir Erinnerungen von denen, die Anfragen zu den Briefen der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer haben. Die Briefe sollten ernst genommen werden. Gefälschte Warnungen sind immer im Umlauf, aber sie sind leicht zu unterscheiden.

Diese gefälschten Warnungen werden in der Regel per E-Mail verschickt und die vermeintlichen Schäden sollten z.B. auf ein Auslandskonto überwiesen oder von der paysafecard bezahlt werden. Daß man eine solche Verwarnung spürt, in der eine Schadenersatzleistung in einem Wert von 806,00 EUR oder 956,00 EUR für das vermeintliche Angebot eines Titel, als Abzockerei, einforderbar ist.

Falls Sie eine solche Warnung bekommen haben, können Sie diese per E-Mail (info@ggr-law.com) oder per Telefax (06131-2409522) an uns senden.

Waldorf Frommer Abzugsocke? Rechtsanwältin.

Ein Speditionsauftrag bei der Schweizerischen Bundespost, der jedoch nur gelegentlich durchgeführt wurde und viele Buchstaben schlichtweg untergegangen sind. Auch, weil sich der Briefträger an der Anschrift "A" nie dafür interessierte, welcher Buchstabe auf dem Postfach steht. Außerdem habe ich ständig E-Mails von meinen ehemaligen Mietern und Hausbesitzern erhalten. Von einem Rechtsanwalt kam im Jahr 2017 ein Brief an die Anschrift "A" (Nachsendeauftrag), ich sollte 173,56 (103,50 + Gebühren) auszahlen.

Die Endabrechnung des Energielieferanten hatte ich offenbar nicht verstanden, da die Zustellung der Briefe nur unvollständig war. Ich habe dem Rechtsanwalt in einer E-Mail eine Rate von 30,- pro Monat angeboten und ihn über meine neue Anschrift informiert, aber es gab keine Rückmeldung. Ich habe den Rechtsanwalt sofort verständigt.

Jetzt kam der Brief und ich werde 318,60 (50,- Monat), 81,- davon nur für den Vertrag bezahlen, mit dem Vermerk "trotz Teilzahlungsvereinbarung wird der Titel nicht aufgegeben". Das verstehe ich nicht, denn ich vermisse eine Menge Zeit.

Mehr zum Thema