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Darf man während der Ausbildung einen Nebenjob haben
Kann ich während meiner Ausbildung einen Teilzeitjob bekommen?Können AusländerInnen während ihrer Ausbildung eine Teilzeitbeschäftigung ausüben? Ausländergesetz.
Hallo! Ich bin in der Ausbildung zur Schwester, aber ich habe eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung dafür. Ist es möglich, eine Arbeitsgenehmigung für einen Teilzeitjob zu erhalten, z.B. 10 Wochenstunden? Er muss damit einverstanden sein, dass Sie einen weiteren Teilzeitjob machen. Aufgrund der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung müssen Sie sich erneut an das Büro wenden.
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit oder einer Teilzeitbeschäftigung neben der Ausbildung muss mit dem Unternehmen vereinbart werden (dies hängt vermutlich vom Zeitrahmen der Teilzeitbeschäftigung ab) Nur mit deren Zustimmung dürfen Sie dann eine Teilzeitbeschäftigung anstreben. Dies ist in Deutschland prinzipiell der Fall.
Weitere Beschäftigungsverhältnisse müssen mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Es gibt kein Verbot, aber Ihr Auftraggeber kann Ihnen eine Speiche ins Lenkrad setzen, wenn er Schwierigkeiten damit hat, besonders wenn er fürchtet, dass Ihre Arbeit darunter leiden wird.
Lehrlingslexikon: Teilzeitbeschäftigung während der Ausbildung
Zu den Vorteilen der doppelten Ausbildung gehört zweifellos, dass es auch einen Weg in finanzieller Hinsicht in Gestalt von Ausbildungsvergütungen gibt. Deshalb arbeiten einige von ihnen neben ihrer Ausbildung. Wir haben die Informationen dazu zusammengetragen. Grundsätzlich können Sie als Lehrling während Ihrer Ausbildung zusätzliches Geld verdienen. Ihr Unternehmen darf Ihnen dies auch nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen untersagen.
Ihr Teilzeitjob darf weder Ihre berufliche Leistung noch Ihre Ausbildung als Ganzes mindern. Durch die Unterzeichnung Ihres Ausbildungsvertrages verpflichten Sie sich, die Ihnen zugewiesenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen. Wenn man also gleichzeitig als Nachtwächter arbeitet, wenn man am Morgen des folgenden Tages ungeschlafen in der Übungsfirma auftaucht und im Laufe dieses Mistes baut, kann das zu einem echten Ärgernis werden.
Selbst wenn sich Ihre Schulnoten in der Berufsfachschule verschlechtern oder Sie ohne Entschuldigung verfehlen, ist dies ein Anlass für Ihr Unternehmen, sich ins Zeug zu legen. Zudem dürfen Sie nicht mit Ihrem Ausbildungsunternehmen konkurrieren. Wenn Sie zum Beispiel die selben Sachen wie Ihr Auftraggeber verkaufen, verletzen Sie die Wettbewerbsverbotsklausel, die für Sie gilt, solange Sie in Ihrem Ausbildungsunternehmen sind.
Das Arbeitsstundengesetz legt auch einige Punkte fest: Ein Mitarbeiter darf max. 48 Arbeitsstunden an max. sechs Werktagen pro Tag leisten, in Einzelfällen bis zu 60 Std. Dabei werden die Zeiten im Lehrbetrieb und in der Nebentätigkeit addiert. Das bedeutet: Wenn Ihr Training 40 Std. pro Woche-Durchgänge hat, können Sie 8 oder bis zu 20 (aber wirklich nur in Ausnahmefällen!) zusätzliche Std. pro Woche/Th. in der Nebentätigkeit machen.
Der Gesetzgeber sieht außerdem vor, dass zwischen den beiden Aktivitäten eine Ruhezeit von mind. 11h liegt. Laut Gesetzeslage sind Sonn- und Feiertage Ruhetage; das Recht verbietet es auch, dort zu wirken. Junge Menschen dürfen nicht mehr als 8 Std. pro Tag und nicht mehr als 40 Std. pro Tag tätig sein.
Wenn Ihre Ausbildung also bereits 40 Stunden pro Woche andauert, sehen Sie mit einem Teilzeitjob schlecht aus. Selbst wenn Ihr Unternehmen Ihnen eine Nebenbeschäftigung nur unter gewissen Bedingungen untersagen darf, sollten Sie dies mitteilen. Sprechen Sie mit Ihrem Lehrer. Ihre Ausbildung sollte nicht unter der Teilzeitbeschäftigung leidet.