Newsletter ohne Anmeldung

Rundbrief ohne Anmeldung

Sie können ihnen auch ohne Ihre Zustimmung E-Mails schicken. Ein Re-Opt-In ist der beste Weg zur Newsletter-Einwilligung bestehender Kontakte? Nur dann ist die Anmeldung zum Newsletter wirksam. Bei der Anmeldung zum Newsletter ist in Ihrer Datenschutzerklärung anzugeben. Die Anmeldung zum Newsletter ist erst nach Anklicken des Aktivierungslinks gültig.

Newsletter-Registrierung DSGVO

Dies ist verständlich, denn E-Mail-Adressen sind personenbezogene Angaben. Besonders sensibel ist die Anmeldung zum Newsletter. Dabei wird entschieden, welche Informationen ein Nutzer unter welcher Voraussetzung bereitstellt. Für den Inserenten ist der ganze Registrierungsprozess abgeschlossen. Doch keine Angst: Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihr Newsletter-Abonnement reibungslos abwickeln können.

Obwohl die DSGVO die Verwendung von SSL nicht explizit vorschreibt, bezieht sich Art. 32 Abs. 1 auf die Datenverschlüsselung: "[....] angemessene fachliche und organisatorische Massnahmen, um ein dem jeweiligen Sicherheitsrisiko entsprechendes Niveau zu erreichen; dazu gehören unter anderem: a) die pseudonymisierte Datenverschlüsselung [....]" Massnahmen: Stellen Sie sicher, dass das Formblatt und der Verarbeitungsserver SSL verwenden.

Die Newsletter-Anmeldung darf prinzipiell nicht an Konditionen geknüpft sein, die für den Newsletterversand tatsächlich nicht erforderlich sind. Wer geeignete Dienstleistungen und Massnahmen anbietet, muss dem Nutzer immer die Auswahl einräumen. Weitere Einzelheiten finden Sie in Art. 7 Abs. 4 DSGVO: Maßnahme: Wenn möglich, unterlassen Sie es, bei der Anmeldung zum Newsletter weitere Dienste vorzuschlagen.

Die Opt-in für das persönliche Verfolgen sollte vielmehr über Bleiformen erfolgen. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie folgende Schritte unternehmen: Protokollieren des Registrierungsprozesses: Es sollte immer möglich sein, anzuzeigen, wann sich ein Benutzer auf welcher Webseite gerade anmeldet. Die IP-Nummer darf nur in Kurzform abgespeichert werden, da sie zu den persönlichen Angaben zählt.

Natürlich müssen auch entsprechende Log-Einträge entfernt werden, wenn ein Benutzer die Entfernung seines Kontos verlangt. Machen Sie Bildschirmfotos des kompletten Anmeldeprozesses und kennzeichnen Sie diese mit der Uhrzeit und dem entsprechenden Kunden. Tipp: Bildschirmfotos vom Einloggen per Handy sind ebenfalls hilfreich. Für die EU-DSGVO ist es besser, ein Bearbeitungsverzeichnis zu viel als zu wenig zu haben.

Insofern empfiehlt es sich, ein eigenes Adressbuch anzulegen, speziell für Newsletter-Abonnements. Dabei ist sicherzustellen, dass sich die Kontrollstelle rasch ein exaktes Abbild der Datenverarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der damit verbundenen Prozesse, verschaffen kann. Der EU-DSGVO stellt nun einen rechtlichen Hintergrund für sinnlose Untersuchungen zur Verfügung.

Seien wir ehrlich: Was bringt es, die Steuer-Nummer oder das Unternehmen zu verwenden, wenn man einen Newsletter abonniert? "Die Newsletter-Abonnenten müssen im Interesse der Übersichtlichkeit bereits über Inhalt und Ziel der Datenerfassung entsprechend der aktuellen Gesetzeslage unterrichten.

Sie wird mit dem EU-DSGVO noch einmal erweitert. Ein Beispiel wäre die Ergänzung der Formen durch geeignete Ankreuzfelder. Die Anmeldung darf dann nur durchgeführt werden, wenn der Benutzer das Ankreuzfeld auch wirklich markiert hat. Sie als Newsletter-Versender müssen den Nachweis erbringen, wer wann ausdrücklich zugestimmt hat, einen Newsletter zu abonnieren.

Es ist ohne Double-Opt-In (DOI) kaum nachzuweisen, ob der Antrag wirklich vom Adressaten kommt (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Ändern Sie Ihr Registrierungsverfahren auf DOI. Der Newsletter ist nach wie vor eines der beliebtesten Vehikel im digitalen Marketing. Aber wenn Sie einige Richtlinien befolgen, müssen Sie sich keine Gedanken machen: Überprüfen Sie alle Ihre Abonnements.

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