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Anwalt Baurecht
Rechtsanwalt BaurechtIm Baurecht sind generell alle privat- und öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Entwicklung und Verwertung von Immobilien enthalten.
Im Baurecht sind generell alle privat- und öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Entwicklung und Verwertung von Immobilien enthalten. Entsprechend wird zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht unterschieden. Das öffentliche Baurecht, das Teil des Verwaltungsrechtes ist, wird unter der Überschrift "Öffentliches Baurecht" dargestellt. Im Folgenden wird das Privatbaurecht, zu dem auch das Privatnachbarrecht zählt, erklärt.
Privates Baurecht umfasst vor allem die privatrechtliche Komponente von Bauprojekten und vor allem die privatrechtlichen Verhältnisse der am Bauprozess Beteiligter. Letzteres umfasst beispielsweise den Architekten, Bauträger, Ingenieur, Bauhandwerker usw. Das privatrechtliche Baurecht ist nicht schlüssig in einem einzelnen Recht verankert, sondern es finden zunächst die im allgemeinen zivilen Recht anwendbaren Bestimmungen des Zivilgesetzbuches sowie weitere Sonderregelungen Anwendung.
Das Vergabe- und Vergaberecht für Baudienstleistungen gilt prinzipiell nur für das Öffentliche Baurecht, wobei die Abschnitte B und C der VOB oft auch privatrechtlich in den Bauvertrag aufgenommen werden. Bitte wähle den Standort in Deiner Region aus und Du erhältst eine Liste von Anwaltskanzleien mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Baurechts.
Infos Bau- und Architekturrecht
Im Baurecht und Architekturrecht geht es vor allem um Planungen und Vereinbarungen zwischen den am Bau Beteiligte. Dabei spielt der Baumeister eine große Rolle. Nicht zuletzt auch der Baumeister. Zusätzlich zum Bauauftrag sind öffentlich-rechtliche Bestimmungen wie Baugenehmigungen, Spacerflächen und dergleichen zu beachten. Basis des Privatbaurechts ist der im BGB geregelter Arbeitsvertrag.
Das Baurecht gilt nicht nur für den Einfamilienhausbau. Beim Bauen spielen neben den Bestimmungen des Vertrages und des Bürgerlichen Gesetzbuches oft auch die Vergabe- und Vergaberichtlinien für Baudienstleistungen (VOB) eine wichtige Rolle. 2. An den Bauarbeiten sind der Auftraggeber, der Baumeister, der Statiker, der Bauingenieur, die verschiedenen Bauingenieure und die Bauhandwerker beteiligt. Für die Bauplanung ist der Baumeister verantwortlich.
Die Honorierung erfolgt in Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Bauherren und Ingenieure). Bei Planungsfehlern ist der Bauherr mitverantwortlich. Wird ein Baumangel entdeckt, der oft erst Jahre nach Abschluss des Bauvorhabens auftritt, ist oft umstritten, ob ein Planungs- oder Ausführungsfehler vorliegt.
Öffentliches Baurecht umfasst das Bauplanungs- und Baugesetz. Demnach regelt der Bauplan oder die Baubewilligung, ob und wie der Bau erfolgen darf. Die Nichtbeachtung des Öffentlichen Rechts könnte zu einem Baustop und, wenn nötig, zu einem Abbruch führen. Großprojekte des Öffentlichen Bauwesens müssen gemäß VOB ausschrieben werden. Bitte wähle den Standort aus und Du bekommst eine Liste von Anwaltskanzleien mit spezialisierten Anwälten für Baurecht & Architekturrecht.