Kündigung wegen Fehlerhafter Arbeit

Abbruch wegen fehlerhafter Arbeit

(BAG, Urt. v. wegen eines Vertragsbruchs, d.h. wegen eines Verhaltens gekündigt werden.

wesentlich schlechter als die durchschnittlichen Arbeiten, d.h. wesentlich langsamer oder fehlerhafter. Entlassung im Falle einer Streitigkeit vor dem Arbeitsgericht.

Die BAG: Kündigung wegen mangelhafter Arbeit - law & order

Eine verhaltensmäßige Kündigung eines leistungsschwächeren Arbeitnehmers kann nach 1 Abs. 2 KVG begründet werden, wenn dem Mitarbeiter die Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch unsachgemäßes Arbeiten vorgeworfen werden kann. Mangels abweichender Vereinbarung erfüllt ein Mitarbeiter seine vertragliche Verpflichtung, wenn er nach besten Kräften mitarbeitet. Sie verstoßen nicht gegen ihre Pflicht zur Arbeit, indem sie die mittlere Fehlerquote aller Mitarbeiter überschreiten.

Je nach Anzahl, Typ, Schweregrad und Auswirkungen der mangelhaften Arbeit kann jedoch die Tatsache, dass die durchschnittliche Fehlerrate längerfristig deutlich überschritten wird, ein Indiz dafür sein, dass der Mitarbeiter seine Vertragspflichten nicht einhält. Erklärt der Unternehmer dies dabei, muss der Mitarbeiter erklären, warum er seine Leistung trotz deutlich schlechterer Leistung erschöpft.

Der Kläger ist seit 1995 im Versandhaus der Angeklagten als Lager- und Versandarbeiter tätig. Die Zahl der Verpackungsfehler in den vom Antragsteller über einen langen Zeitabschnitt verpackten Partien sei mindestens drei Mal höher als die durchschnittliche Fehlerrate an Vergleichsarbeitsplätzen. Nach zwei Verwarnungen und weiteren Massnahmen der Angeklagten, die auch die Fehlerrate der Beschwerdeführerin nicht dauerhaft senken konnten, hat die Angeklagte die Beschwerdeführerin wegen einer Qualitätsminderung rechtzeitig informiert.

In ihrer Klage auf Kündigungsschutz machte die Klage unter anderem geltend, dass die ihr auferlegte Fehlerrate angesichts der von ihr verpackten Gesamtanzahl von Paketen keine Rolle spiele. Hingegen wies die Angeklagte unter Angabe der Verpackungsfehler detailliert darauf hin, dass die vom Kläger hervorgerufenen Verpackungsfehler (Kundenverwirrung, Fehlen von Einzelteilen etc.) zu einem Imageschaden bei den Abnehmern in dieser Frequenz geführt hätten.

Auch die Fehlersuche würde erhebliche Summen einbringen. Nach dem Antrag erkannten die unteren Gerichte an, dass eine Fehlerrate von etwa dem Dreimal so hoch wie der Durchschnitt der anderen Beschäftigten in einer solchen Aktivität allein nicht in der Lage war, eine Entlassung gesellschaftlich zu begründen. Diese Kündigung kann aus Verhaltensgründen begründet sein, da die Qualität der Leistungen des Klägers über einen langen Zeitabschnitt deutlich unter dem Durchschnitt lag.

Weitere Erkenntnisse und ein ausreichender Interessenausgleich zu den konkreten Fehlern des Klägers und deren Ursache fehlen jedoch noch.

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