Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Verwarnung Arbeitgeber
Warnung ArbeitgeberKeine Löhne für Firmeninteressen
Wenn ein Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen das Anhalteverbot im eigenen Ermessen Geldstrafen bezahlt, stellt dies nach Ansicht des BFH im Wesentlichen keinen Lohn dar (Urteil vom 7.7.2004, Aktenzeichen: VI R 29/00; Rufnummer 050625). Vorwiegend Eigeninteresse bedeutet, dass der Nutzen nicht der Vergütung der Mitarbeiter diene, sondern sich als "notwendiger Nebeneffekt der funktionalen Ziele des Arbeitgebers" erweise.
Auch der BFH antwortete: "Der Arbeitgeber stellt einen 24-Stunden-Paketdienst zur Verfügung. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber seine Fahrzeugführer aufgefordert, sich in der unmittelbaren Umgebung des Auftraggebers aufzuhalten, ggf. auch in Fußgänger- oder Parkverbotszonen. Die anderen weigerten sich, so dass die dort tätigen Autofahrer oft mit einer Geldstrafe bestraft wurden. Der Arbeitgeber hat die Bußgelder nicht einzeln an die Mitarbeiter vergeben, sondern lediglich überprüft, ob ein Auto des Lieferdienstes davon berührt wurde und ob es sich um eine Warnzahlung wegen Verstoßes gegen das Halteverbot handelt.
Der Arbeitgeber hat sich in diesen Faellen geweigert, die Kosten zu tragen. Die Zahlung der Geldbußen lag nach Auffassung des Bundesfinanzhofes im eigenen Ermessen des Betriebs. Der Verfehlung der Mitarbeiter ging eine handfeste operative Maßnahme voraus, an der sich die Mitarbeiter nur ausrichten. Auch das Betriebsklima sollte durch die Akquisition erhalten bleiben.
Hätte der Arbeitgeber die Bußgelder nicht gezahlt, hätten die berechtigten Autofahrer darauf bestanden, auch eine Route mit Sondergenehmigung zu haben. Wichtiger Hinweis: Es ist irrelevant, dass die Mitarbeiter die Geldbußen seinerseits nicht als einkommensbezogene Kosten hätten einfordern können (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG). Der Bundesfinanzhof liess explizit offen, ob der Arbeitgeber die als Betriebsausgabe bezahlten Bußgelder in Abzug bringen darf.
Der gesetzeskonforme Warnhinweis: Ein Wegweiser für HR- und.... - Passaca Croset, Markus Dobler
Sie verdeutlicht, wie Arbeitgeber einen korrekten Warnschreiben schreiben. Die unsachgemäße Behandlung von Abmahnschreiben als Vorbereitung der Entlassung sorgt oft für unangenehme Überaschungen im Kündigungsschutzprozess: Oft sind es nicht die Tatsachen der Entlassung selbst, die die Entlassung zum Scheitern bringen, sondern die bisherige unzureichende Mahnung. Die Arbeit verdeutlicht, was für eine sachgerechte, formell und sachlich wirkungsvolle Warnung zu berücksichtigen ist und geht bewußt auf die Verwendung von Rechtsdeutsch ein.