Streitwert Urheberrechtsverletzung Bild

Wert im Rechtsstreit Urheberrechtsverletzung Bild

Streitpunkt ist in der Regel der Streitwert, d.h. der Wert, aus dem sich die Gebühren für den mahnenden Anwalt, für die Gerichtskosten etc. ergeben. Die Gerichts- und Anwaltskosten hängen mit diesem recht hohen Streitwert zusammen.

wie weit Informationsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen gehen können. Der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen wurde erheblich reduziert. ferner-alsdorf. de (Kurzinformation).

Fotodiebstahl im Internet: Gegenwärtige strittige Beträge im Photorecht

Inzwischen haben mehrere Gerichtshöfe den Streitwert für die unberechtigte Nutzung von Fotos im Netz auf 6.000 EUR pro Bild festgesetzt. Weshalb ist es so entscheidend, den Streitwert festzulegen? Die Anwalts- und Prozesskosten werden auf der Grundlage des vom Richter festgelegten Streitwerts berechnet. Bei Urheberrechtsstreitigkeiten müssen diese nicht nur vom Prozessverlierer erstattet werden.

Mit zunehmendem Streitwert steigen die Aufwendungen für die Parteien, die den Prozess verlieren. Deshalb müssen Rechtsinhaber (z.B. Fotografen), aber auch diejenigen, die Bilder aus dem Netz heruntergeladen haben, sorgfältig abwägen, ob sie ihren Streitfall wirklich vor einem Gericht beilegen wollen und damit das Kostendeckungsrisiko tragen.

Die Werthaltigkeit des Objektes ist gleich dem Streitwert im Gerichtsverfahren. Großer Objektwert führt zu hohen Warnkosten. Ende vergangenen Jahres setzte das LG Köln den Streitwert für den unbefugten Zugriff der Öffentlichkeit auf ein Foto im Netz auf 6.000 EUR pro Bild fest. Das Foto wurde kommerziell verwendet. Bei Verwendung der Bilder durch Privatleute oder Kleinunternehmer sollte der Streitwert 3.000? sein.

In ihrer Entscheidung beriefen sich die Gerichte auf eine Feststellung des Streitwertes durch das Oberlandesgericht Köln. An dieser Einschätzung des Streitwertes hat sich auch das LG Berlin beteiligt. Erlass des Kammergerichts Berlin vom 30.12.2010, Aktenzeichen: 24 W 100/10: Die Beklagte hatte ein Bild der beschwerten Fotografin auf einer der Seiten ihres Web-Shops ohne Erlaubnis wiederverwendet. Der Kammergerichtshof Berlin verweist auf den Tatbestand des Angriffs (Qualität und Gefahr der Rechtsverletzung sowie Grad des Verschuldens), das Nachahmungsrisiko und die Ursprünglichkeit, um den Streitwert zu ermitteln.

Die Gesamtsumme der Streitigkeiten betrug 6.000,00 EUR. Unter welchen Umständen wird der Streitwert ermittelt? Im Falle eines Unterlassungsanspruchs wird der Streitwert nach Wahl des Gerichts bestimmt. Im Mittelpunkt stand dabei das Recht des Photographen bzw. Rechtsinhabers, Verletzungen seiner Rechte wirksam zu ahnden. Der Preisrichter machte deutlich, dass es nicht um das Interessen des Photographen an der Lizenz gehen kann, da das Interessen des Photographen nicht darin besteht, einen Lizenzvertrag mit dem unbefugten Benutzer zu schließen und ein mögliches Einkommen zu erwirtschaften.

Sie ignorierten auch den Einspruch des nicht autorisierten Benutzers, dass es sich um eine Einmalnutzung handele. Das Unterlassungsrecht soll sicherstellen, dass in Zukunft keine Verstöße mehr vorkommen, keine Entschädigung für unberechtigte Inanspruchnahme. Mit einem Streitwert von 6.000 EUR betragen die Anwalts- und Prozesskosten für die erste Rechtssache vor dem Landesgericht rund 2.500 EUR.

Darüber hinaus bestehen in der Regel Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Inanspruchnahme. Werden mehrere Bilder verwendet, erhöhen sich die Preise wieder, da sich der Streitwert proportional erhöhe. Vor allem die hohe Anzahl an Streitigkeiten schützt die Photographen. Findet ein Photograph im Netz ein Bild von sich selbst, ist das Risiko für ihn größer, wenn er sich beschwert.

Im Vergleich zu anderen Autoren ist es für Photographen jedoch relativ einfach, ihre Rechte vor dem Gerichtshof geltend zu machen, da praktisch jedes Bild urheberrechtlich abgesichert ist. Er kann auch die Erstattung des Anwaltshonorars für die Verwarnung fordern, wenn er einen Rechtsanwalt für die Verwarnung des unberechtigten Benutzers ernennt.

Im nichtkommerziellen Sektor bedeutet die neue Verordnung jedoch, dass der gewarnte private Benutzer nur einen Teil der Warngebühren zurückzahlen muss, so dass der Photograph mehr bezahlen muss, wenn die Warnung gesendet wird. Das und der große Streitwert nur für die kommerzielle Verwendung von Bildern wird dazu beitragen, dass in absehbarer Zeit (fast) nur noch kommerzielle Benutzer wegen der illegalen Verwendung von Fremdfotos im Netz gewarnt werden.

Mindestens die OLG Nürnberg (Beschluss vom 4. Februar 2013), Hamm (Beschluss vom 13. September 2012) und Braunschweig (Beschluss vom 14. Oktober 2011, Az.: 2 W 92/11 - 300,00 Euro) haben in diesen Verfahren die streitigen Beträge reduziert und die Doppellizenzgebühr als Bemessungsgrundlage für den Streitwert geschätzt. Ihre Ansprechpartnerin für Urheber- und Bildrechte:

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