Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rayon Textilkennzeichnung
Textilmarkierung mit RayonVerwarnungen
Am 8. Mai 2012 wurde das bisherige Textil-Kennzeichnungsgesetz durch die Textil-Kennzeichnungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnung von textilen Fasern und die damit verbundene Bezeichnung und Beschriftung der Faserzusammensetzungen von Textilprodukten) abgelöst. Ausführliche Kennzeichnungs- und Etikettierungsvorschriften für Lieferanten von Textilprodukten, deren Erfüllung in der Regel viele Probleme aufwerfen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für den Produzenten.
Es ist besonders wichtig, dass zur Bezeichnung der Zusammensetzung der Fasern nur die in Anlage I zu § 5 der Textil-Kennzeichnungsverordnung genannten Fasernamen herangezogen werden dürfen. Fasernamen wie Spandex, Lycra, Rayon, Meryl oder Lockstoff sind daher nicht erlaubt. Außerdem muss die Bezeichnung der Fasern in der offiziellen Sprache des Staates sein, in dem das Erzeugnis dem Endverbraucher gemäß den Bestimmungen von Artikels 16 Absatz 3 der genannten Richtlinie zur Verfügung gestellt wird.
Der Begriff Watte kann daher auch für Baumwollgewebe verwendet werden. Unzureichende Textilkennzeichnung ist auch ein wettbewerbsfeindliches Handeln im Sinn der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und kann gerügt werden. Die in der Verordnung über die Textilkennzeichnung enthaltenen Daten sind Daten, die dem Kunden gemäß den Gemeinschaftsvorschriften über gewerbliche Mitteilungen, einschließlich Werbe- und Marketingmaßnahmen, nicht zurückgehalten werden können, so dass ein Verstoss immer erheblich ist.
Damit keine Warnungen eingehen, sollten Einzelhändler daher ihre Online-Shops auf die Konformität mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften prüfen. Durch die langjährige Unterstützung großer Online-Shops können wir auf einen großen Erfahrungsreichtum bei der Etikettierung von Stoffen und Schuhmaterial zurückgreifen.
Pashmina, Cashmere, Silk & Co: Achtung bei Textilkennzeichnung
Die kalte Jahreszeit steht vor der Türe - der passende Zeitpunkt für viele Online-Händler, um sich mit wärmenden Textilprodukten aller Couleur wie z. B. Caps, Tücher, Handschuhe, Decken etc. zu versorgen. Grund genug für uns, im folgenden Artikel noch einmal auf das Problem der Textilkennzeichnung aufmerksam zu machen.
Textilerzeugnisse müssen im Online-Angebot durch die sogenannten Rohstoffgehaltsangaben markiert sein; die Etikettierung muss korrekt sein, d.h. das Textilerzeugnis muss aus den als rohstoffhaltig gekennzeichneten Fasern sein; die Rohstoffgehaltsangaben müssen korrekt abgefasst sein, daher sind auch die Formvorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG) zu berücksicht.
Nach § 2 TextilKennzG sind Textilerzeugnisse: "1. a) Waren;b) Polsterstoffe für Möbel, Möbelteile und Schirme;c) Matratzenteile und Campingartikel;d) Auskleidungen für Schuhe und Handschuhe zum Warmhalten; b) Textilien, die aus Textilrohstoffen hergestellt werden; minderjährig. mehrlagige Bodenbeläge, deren Deckschicht (Verschleißschicht) der normalen Beanspruchung ausgesetzt ist und die die Bedingungen gemäß Punkt I; III. erfuellt und in andere Waren eingearbeitet ist und die Informationen über die verwendete Textilrohstoffart enthalten".
Erzeugnisse, die unter diese rechtliche Begriffsbestimmung fallen und nicht auf der Artikelliste aufgeführt sind, für die keine Angaben zum Rohstoffgehalt benötigt werden (siehe Anhang 3 hier), müssen im Online-Angebot zur Angabe des Rohstoffgehalts (= Faserkennzeichnung + Gewichtsangabe) markiert werden. Häufige Fehler: Die verwendete Faserkennzeichnung ist nicht die nach dem Textile Identification Act erlaubte, sondern ein Handelsname oder eine ausgefallene Bezeichnung wie Lycra, Spandex, Rayon, Pashmina.
Empfohlene Vorgehensweise: Für die Textilkennzeichnung nur die in Anhang 1 zum Textilkennzeichnungsgesetz aufgeführten Faserkennzeichnungen benutzen. Eine zusätzliche Erwähnung (ggf. in Klammern) der üblichen Marken- oder Fantasiebezeichnung des Stoffes ist erlaubt - dies genügt jedoch nicht als einzige Textilbezeichnung; es droht eine Warnung. Besonders bei der Bewerbung edler Gewebe aus Naturfaser in der Artikelbezeichnung (z.B. "100% Kaschmir" oder "100% Seide") sollte darauf geachtet werden, dass der Gegenstand nicht aus einer Kunstfaser, sondern aus dem beworbenen Naturstoff ist.
Übliche Fehler: Der Name der Fasern wird nicht in der Rohstoffinformation benutzt, sondern z.B. "100 % Baumwolle "; "100 % Seide "; "100 % Kaschmir". Wendet sich das Gebot mindestens auch an die deutschen Konsumenten, muss der Rohstoffgehalt in Deutsch angegeben werden - daher nur die in Anhang 1 aufgeführten Ballaststoffbezeichnungen einhalten.
Mehrteilige Textilprodukte mit unterschiedlichem Rohstoffgehalt werden nur einmal etikettiert, d.h. es gibt keine fehlerhafte Unterscheidung zwischen Außen- und Auskleidungsmaterial. Zu jedem Teil des Artikels, der eine eigene Fasermischung hat, sollte ein Rohstoffgehalt angegeben werden, z.B. für einen Mantel: "Oberstoff aus 100% Schurwolle, Innenfutter aus 80% Polyamid und 20% Baumwollgewebe, Applikation/Kragen/Gürtel aus 100% Seide" oder z.B. für ein Kissen: "Bezugsstoff 75% Polyamid 25% Baumwollgewebe, Füllung: 100% Polyester").
Für Details und Abweichungen von diesem Prinzip gilt § 8 TextilKennzG (Link oben). Häufig wird auch versäumt, die erwärmenden textilen Anteile von Schuh- oder Perückenteilen im Online-Angebot zu beschriften. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Gewichtssumme der einzelnen Bauteile (pro markiertem Textilteil) 100% und nicht mehr beträgt - oft kriechen Irrtümer ein.
Textilerzeugnisse, deren Rohstoffgehalt nicht angegeben werden muss (z.B. weil sie in Anhang 3 des Textilkennzeichnungsgesetzes als Tiertextilien eingestuft sind), sind nicht korrekt etikettiert. Das Textilkennzeichengesetz macht hier eine deutliche Aussage: Wird für Erzeugnisse eine freiwillige Rohstoffdeklaration hinzugefügt, muss diese den Anforderungen des Textilkennzeichnungsgesetzes genügen.
Schlussfolgerung: Wir raten allen Online-Händlern, die textile Produkte im Angebot haben oder ihre Produktpalette ausbauen wollen, das TextilKennzG unter dem obigen Verweis sowie unsere Informationen zur richtigen Textilkennzeichnung im Download-Bereich unserer Website sorgfältig zu lesen.