Ce Zeichen

Ce-Zeichen

Richtlinien, Verfahren, Normenlisten, Tipps, Konformitätserklärung. Was ist CE-Kennzeichnung auf einem Produkt? Unser Leitfaden gibt Ihnen einen kompakten Überblick über Verfahren, Anlaufstellen und Tipps und Tricks zur CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung wird allgemein als Abkürzung für "Communauté Européene" oder "Conformité Européenne" interpretiert. In den CE-Richtlinien sind Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für bestimmte Produkte festgelegt.

CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf dem Produkt

Heute finden Konsumenten eine große Anzahl von Markierungen auf vielen Waren. Zwei Zeichen sind für die Gerätesicherheit ausschlaggebend. Oft ist den Konsumenten die Sinnhaftigkeit dieser Zeichen nicht bekannt, obwohl dieses Wissen bei der Kaufentscheidung helfen kann. Die CE-Kennzeichnung und das GS-Zeichen werden im Folgenden genauer beschrieben. Der Lebens- und Gesundheitsschutz und damit die Unbedenklichkeit von Produktanwendern und Konsumenten steht im Mittelpunkt des gesetzlichen Gütezeichens (CE-Zeichen) und des rechtlich zugelassenen Gütezeichens (GS-Zeichen).

Mit diesen Prüfkennzeichen soll der Marktaufsichtsbehörde, dem Verwender und dem Endverbraucher nachgewiesen werden, dass das Erzeugnis die einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit erfuellt, unbedenklich ist und daher in den Handel gelangen kann. Hauptunterschied zwischen den beiden Zeichen ist, dass die CE-Kennzeichnung für gewisse Industrieprodukte nach einheitlichem, sogenanntem harmonisiertem europäischem Recht vorzuschreiben ist.

Das GS-Zeichen kann von den Produzenten freiwillig gemäß den Anforderungen des jeweiligen Landesgesetzes zur Produktsicherheit aufgebracht werden. Das CE-Zeichen wird durch europäische Vorschriften (z.B. Maschinenrichtlinie) vorbestimmt. Die CE-Kennzeichnung eines Produktes ist nur dann erlaubt (aber auch unbedingt erforderlich), wenn eine solche Vorschrift die CE-Kennzeichnung vorschreibt.

Zum Beispiel dürfen Nahrungsmittel oder Büchern das CE-Zeichen nicht tragen. Mit der CE-Kennzeichnung ist gemeint, dass das Erzeugnis, an dem es befestigt ist, den Bestimmungen aller für dieses Erzeugnis geltenden EG-Richtlinien entspricht. Das CE-Zeichen ist in erster Linie kein Verbraucherzeichen. Ursprünglich diente er als "EU-Pass" für dieses Warenzeichen.

Das heißt, dass dieses Erzeugnis in jedem beliebigen Mitgliedsstaat der EU in den Handel kommen darf, es sei denn, es ist offenkundig, dass die CE-Kennzeichnung missbraucht wurde. Die CE-Kennzeichnung wird in der Regel von den Herstellern selbst anbringen. In Verbindung mit einer so genannte EG-Konformitätserklärung bestätigt sie, dass sie bei der Fertigung des Produkts die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der einschlägigen EG-Richtlinien erfüllt hat.

Wenn das Risiko beim Handling des Produktes hoch ist, z.B. mit Atemschutzvorrichtungen oder Steiggurten, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das jeweilige Gerät bis hin zur Prüfung jedes Einzelproduktes durch die benannte Prüfstelle weitere Massnahmen erforderlich. Die CE-Kennzeichnung und die 4-stellige Identifikationsnummer der benannten Stellen weisen den Endverbraucher darauf hin.

Die GS-Kennzeichnung kann auf gebrauchsfertigen Erzeugnissen aufgebracht werden (d.h. die Erzeugnisse sind bereits für den Gebrauch bestimmt, ohne dass andere Bauteile wie Wasserkocher, Bohrer, Leuchten usw. eingesetzt werden müssen). Die GS-Kennzeichnung ist auch für Erzeugnisse möglich, die kein CE-Zeichen tragen müssen, z.B. Möbel.

Das GS-Zeichen darf der Produzent nur an seinem Erzeugnis anbringen, wenn eine Bauartprüfung stattgefunden hat und die Herstellung durch die so genannte GS-Stelle regelm? Während dieser Kontrolle kontrolliert die GS-Einheit regelmässig den Produktionsablauf, prüft Muster der Erzeugnisse und kümmert sich um die Qualitätskontrolle. Neben den aus den EG-Richtlinien resultierenden sicherheitstechnischen Grundanforderungen werden bei der Bauartprüfung zur Verleihung des GS-Zeichens weitere Gefahrenpotenziale für den Endverbraucher geprüft.

Nähere Informationen zum GS-Zeichen sind im Artikel "GS = GS = Geoprüfte Sicherheit" zu lesen. Das Zentralamt der Bundesländer für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ZLS) kennt die GS-Zeichenanerkennungsstellen (Anerkennung = Bewilligung).

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