Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Datenschutz Youtube
Privatsphäre und Datenschutz YoutubeBei Youtube sollen Algorithmen menschliche Steuerungen ersetzen. sowie die netzeigenen Datenschutzbestimmungen.
Grundsätze
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Eingebettet YouTube Videos: Website-Betreiber müssen Datensicherheit rechtlich berücksichtigen
Durch die Integration von Video werden viele Webseiten noch attraktiver. Beliebte Video-Portale wie YouTube machen es Website-Betreibern besonders leicht und ermöglichen die Einbettung von Video in den eigenen Internet-Auftritt mit wenigen Linien und geringem Zeitaufwand. Viele Menschen sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, dass sie auf diese Art und Weise das Tor zu einer Vielzahl von Tracking-Tools aufschließen.
Anhand von YouTube ergibt sich das folgende Bild: Falls in Ihrer eigenen Website mit der Voreinstellung auf YouTube eingebunden sind, werden beim Abruf bereits diverse Kekse eingesetzt. Das geschieht ungeachtet dessen, ob der Besucher der Website auf das integrierte Videobild klickt oder nicht. An diesem Punkt wird deutlich: Kein Webseitenbetreiber, der nur an der Einbindung von Videomaterial Interesse hat, kann oder will diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
YouTube hat auch dieses Phänomen offenbar bemerkt und bietet die Moeglichkeit, YouTube-Videos so einzubinden, dass keine Verwendung von Keksen zur Profilerstellung erfolgt. Allerdings müssen Website-Betreiber zunächst die zugehörige Embedding-Funktion ausfindig machen, da sie nicht vordefiniert ist. Öffnen Sie dazu YouTube und wählen Sie "Share", "Embed", "Show more" und schliesslich "Activate advanced data protection mode" unterhalb des einzubettenden Videos.
Durch Anklicken des entsprechenden Kästchens wird die HTML-Zeile, die YouTube zum Einbetten des Films anbietet, geändert. Wenn Sie diesen Kode in Ihre Seite einfügen, ist der fortgeschrittene Privatsphärenmodus für das integrierte Videomaterial eingeschaltet. Auf YouTube selbst wird der fortgeschrittene Privatsphärenmodus wie folgt definiert:? "Bei Aktivierung dieser Funktion speichert YouTube keine Daten über Benutzer Ihrer Seite, es sei denn, sie schauen sich das betreffende Dokument an.
Unter YouTube versteht man, dass mindestens vor dem Anklicken des Videos kein Trackings erfolgt. Viele Website-Betreiber werden in der Realität vermutlich mit Ja antworten und ein bestimmtes Residualrisiko eingehen. Sowohl der integrierte Service als auch die mit der Einbindung verbundene Datenbearbeitung sollten jedoch in die Datenschutzbestimmungen einfließen.
Der Betreiber der Webseite hat jedoch noch keine echte Einbettungskontrolle. Wenn die mit der Einbindung verbundene Datenbearbeitung nicht als zuverlässig eingestuft werden kann - was wahrscheinlich häufiger der Fall sein wird - muss die Einbindung als besonders wichtig im Sinne des Datenschutzrechts beurteilt werden. Dies liegt daran, dass ein Webseitenbetreiber, der durch die Einbindung einer Seite in seinen Zuständigkeitsbereich eine von ihm nicht zu überwachende Verarbeitung veranlasst, nicht in der Lage ist, dem Websitebesucher die für die Erklärung zum Datenschutz notwendigen Angaben zu machen; die Möglichkeit auszuschliessen, dass auch der Abruf seiner Webseite eine unerlaubte Verarbeitung - wie zum Beispiel ein unzulässiges Profiling - einleitet.
Daß eine solche Implementierung auch für Embedded YouTube Videos in der Anwendung wirkt und wie dies ganz praktisch aussieht, beweist ein konkreter Entwurf des Landesschutzbeauftragten für Datenschutz und Pressefreiheit Rheinland-Pfalz unter http://www.youngdata.de/google/facts/. Das von der Kontrollstelle erstellte Instrument steht nur für Typo 3 zur Verfugung, wie auch im Bericht des Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz unter III.1. 3. nachzulesen ist.
Allerdings weist die Loesung an sich schon einen Weg, den andere Website-Betreiber in absehbarer Zeit einschlagen koennten.