Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerruf Widerrufen
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Widerrufsbelehrung per E-Mail und Co.
Für bestimmte Verträge hat der Konsument ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht. So kann beispielsweise jeder, der im Netz bei einem Einzelhändler Bestellungen tätigt, seine Auftragserklärung regelmässig widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Kunde nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. In diesem Fall ist er nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. b. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist für den Widerruf läuft im Prinzip 14 Tage und fängt mit dem vollständigen Wareneingang an.
Die Widerrufsbelehrung geschieht durch Deklaration des Konsumenten gegenüber dem Verbraucher. Die Widerrufsentscheidung muss in der Anmeldung klar formuliert sein. Allein die Aussage "Ich widerrufe" ohne weitere Informationen reicht nicht aus. Dabei ist es für das Untenehmen von Bedeutung, dass der Widerruf dem korrekten Auftraggeber und dem entsprechenden Kontrakt zugeordnet werden kann. Es ist keine Erläuterung erforderlich, warum der Auftrag widerrufen wird.
Ein bestimmtes Formular ist nicht zum Widerruf bestimmt. Daher können Sie die Meldung auch per E-Mail, SMS, Telefax oder Webformular einreichen. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen Sie als Konsument jedoch den rechtzeitigen Widerruf und den Eingang der Widerrufserklärung vorweisen. Im Falle einer Stornierung per E-Mail sollten Sie die Mitteilung sichern oder einen Druck mit Sende- und Empfangsadresse, Termin und Inhalte beibehalten.
Im Falle eines Widerrufs per Telefax gilt der eingeschränkte Übermittlungsbericht, in dem ein reduzierter Ausdruck des Briefinhalts enthalten ist, als Nachweise. Versenden Sie den gesendeten Nachrichtentext in einer anderen Art, z.B. im Chat oder per SMS, bekommen Sie in der Regel keinen Zugriffsnachweis, sondern nur Ihren eigenen Nachrichtentext in der Nachrichtenhistorie.
Bitte achten Sie bei Kontakformularen darauf, dass Ihnen eine Abschrift der Mitteilung zusammen mit einer Empfangsbestätigung per E-Mail zugesandt wird. Sie sollten sich daher den Eingang des Widerrufes von der entsprechenden Firma zu Nachweiszwecken quittieren lassen. 3. Bietet die Gesellschaft auf der Website ein Widerrufsformular oder eine andere klare Widerrufsbelehrung zum Zwecke des Ausfüllens und Versendens an, muss sie den Erhalt des Widerrufes umgehend auf einem permanenten Speichermedium, z.B. per E-Mail, nachweisen.
Sollten Sie (trotzdem) keine Empfangsbestätigung bekommen, senden Sie die Stornierung sofort noch einmal, z.B. als Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung, und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung. Nähere Angaben zum Rücktrittsrecht.