Abmahnung des Arbeitgebers

Warnung des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber Sie gewarnt? Das Warnschreiben kann der erste Schritt zur Kündigung sein. Ein Warnhinweis des Arbeitgebers ist ernst zu nehmen, da er in der Regel der Vorbote einer verhaltensbedingten Kündigung ist. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, wegen einer solchen Pflichtverletzung eine Verwarnung auszusprechen. Erfahren Sie mehr in unserem Karriereführer zum Thema "Warnung vom Arbeitgeber"!

Wenn die Warnung legal ist

Jedes Beschäftigungsverhältnis basiert auf einem entsprechenden Vertragsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten. In der Regel wird der Anstellungsvertrag abgeschrieben. Verstößt eine der beiden Vertragsparteien nun gegen ihre Verpflichtungen aus dieser einvernehmlichen Regelung, kann die andere Partei eine Verwarnung ausgesprochen, schriftlich zugestellt und auch arbeitsrechtlich gekündigt werden.

Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, welche Ausnahmeregelungen zutreffen und wann Sie eine Erinnerung an Ihren Auftraggeber senden können. Mitarbeiter warnt Unternehmer - ist das überhaupt legal? Selbstverständlich kann jeder Mitarbeiter auch dieses gesetzliche Abmahnungsrecht in Anspruch nehmen. 2. Die Warnung des Arbeitgebers kann z.B. folgende Ursachen haben:

Die Arbeitgeberin bezahlt nicht und es gibt erhebliche Lohnausfälle. Die Lohnfortzahlung erfolgt sehr langsam und das Gehalt wird nicht jeden Tag fristgerecht ausgezahlt. Die Arbeitgeberin hat das Gehalt ohne erkennbaren Anlass erheblich gesenkt. Die Arbeitgeberin bezahlt keine vereinbarten Ergänzungen oder Auslagen.

Die Arbeitgeberin verlangt ohne vertraglichen Grund Mehrarbeit. Die Mitarbeiter werden vom Auftraggeber schikaniert (Bossing). Außerdem kann es zu zahlreichen weiteren Warnungen des Mitarbeiters kommen. Es liegt immer ein bestimmtes Benehmen oder Missverhalten des Arbeitgebers vor, bei dem der Mitarbeiter eine schwerwiegende - oder sogar absichtliche - Vertragsverletzung feststellen muss.

Im Übrigen schreibt das Arbeitsgesetz vor, dass eine solche Warnung auch in die Mitarbeiterakte des warnenden Mitarbeiters aufgenommen werden muss. Warnung: Wie sollte der Auftraggeber jetzt vorgehen? Genauso wie der Unternehmer kann sich der Mitarbeiter natürlich auch durch eine Abmahnung auf seine Beendigung einrichten. Es gibt keine besonderen Regelungen im Bundesarbeitsrecht für die Abmahnung von Managern.

Die Mitarbeiter können eine Mahnung an die Unternehmen senden. Das Gleiche trifft auf die Vorstände zu. Sie können auch von Mitarbeitern bei Verfehlungen gewarnt werden. Im Übrigen: Ein GmbH-GeschÃ?ftsfÃ?hrer kann im Falle seiner Untreue auch fristlos gekündigt werden. Ein Abmahnschreiben muss dieser Beendigung nicht vorangestellt werden. Nach dem anwendbaren Recht steht es dem Unternehmer oder Geschäftsleiter wie dem Angestellten selbstverständlich frei, die Dienste eines Arbeitsrechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, der für ihn die Sache zu klären sucht.

Weil in vielen FÃ?llen die Chance nicht schlecht ist, dass so eine Warnung des Arbeitgebers vermieden und eine gute Zusammenarbeit fÃ?r die zukÃ?nftige Zeit wiederhergestellt werden kann.

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