Allgemeiner Kündigungsschutz

Genereller Kündigungsschutz

Einleitung Übersicht Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzrecht (KSchG) geregelt. Artikel über den allgemeinen Kündigungsschutz von Rechtsanwalt Andreas Martin. Kündigungsschutz allgemein | Arbeitnehmerstatus | Einhaltung von Wartezeiten | Unternehmensgröße | Besonderer Kündigungsschutz | Kündigungsschutzbestimmungen | Allgemeiner Kündigungsschutz ist eine komplexe Rechtsfrage. Auf wen findet das Kündigungsschutzrecht Anwendung und was regelt es? Ab wann besteht der allgemeine Kündigungsschutz?

Genereller Kündigungsschutz - Kündigungsschutz von Arbeitnehmern

Ein allgemeiner Kündigungsschutz setzt voraus, dass der Auftraggeber einen rechtlichen Grund für die Entlassung benötigt, um einen Mitarbeiter effektiv entlassen zu können. Dies ist im Kündigungsschutzrecht (KSchG) festgelegt. In der Folgezeit ist die Beendigung nur möglich, wenn einer der nachfolgenden drei Grund für die Beendigung vorliegt: persönliche Grund. Alle Mitarbeiter unterliegen dem allgemeinen Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzrecht findet keine Anwendung auf die Auszubildenden.

Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sieht jedoch einen besonderen Kündigungsschutz vor. Der generelle Kündigungsschutz bezieht sich auch auf Führungskräfte. Im Falle einer erfolglosen Beendigung ist es für den Unternehmer jedoch einfacher, einen Manager zu veräußern. Aber nicht jeder Manager ist auch ein Manager im Sinne des Kündigungsschutzes. GeschÃ?ftsfÃ?hrer, Freiberufler und Handelsagenten unterliegen nicht dem allgemeinen KÃ?ndigungsschutz.

Dabei ist es für sie besonders bedeutsam, dass sie sich im Voraus auf Schutzmassnahmen, wie z.B. eine lange Frist zur Kündigung, einigen. Ihr Unternehmen hat mehr als 10 Beschäftigte. Sind nur zehn oder weniger Arbeitnehmer angestellt, entfällt der Kündigungsschutz. In einem kleinen Unternehmen sind die Beschäftigten nicht völlig wehrlos gegen Entlassungen.

Der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben oder der besondere Kündigungsschutz für einzelne Personenkreise (siehe unten) ist gewährleistet. Bei langjährigen Mitarbeitern, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 begann, bleibt die bisherige Vorschrift bestehen, nach der der Kündigungsschutz für den Fall gegeben ist, dass in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer im Unternehmen tätig sind.

Zum 31. Dezember 2003 müssen bereits mehr als 5 Personen angestellt sein. Angestellte werden nicht pro Person gezählt, sondern sind von der Wochenarbeitszeit abhängig: Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt ist (z.B. wegen Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit), müssen in die Berechnung einbezogen werden. Alles andere ist nur dann gültig, wenn eine Austauschkraft eingesetzt wurde. Ein genereller Kündigungsschutz liegt erst ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monate vor.

Mit der Kündigungsfrist soll dem Unternehmer die Gelegenheit gegeben werden, den Mitarbeiter für einen Zeitabschnitt von sechs Monate zu testen, bevor das Kündigungsschutzrecht greift. Ihre Arbeitgeberin kann die Wartefrist nicht ausdehnen. Gleiches trifft zu, wenn er im Arbeitsvertrag mit Ihnen eine verlängerte Testphase abgeschlossen hat oder wenn er die Testphase rückwirkend ausdehnt.

Der Kündigungsschutz ist nach sechs Monate obligatorisch, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen sind. Falls Sie am 01.01. 2014 begonnen haben, wird der Kündigungsschutz ab dem 01.07. 2014 gelten. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungsmitteilung, nicht der Zeitpunkt der Aufhebung. Sollten Sie dennoch eine Kündigungsmitteilung zum 30.06. 2014 erhalten und während der Testphase eine Frist von zwei Wochen einhalten, wird die Mitteilung am 14.07. 2014 in Kraft treten.

Ein genereller Kündigungsschutz besteht dann nicht. Zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutz-Gesetz gibt es eine Vielzahl von weiteren Kündigungseinschränkungen, durch die einzelne Mitarbeiter insbesondere durch die Entlassung durch ihren Dienstgeber abgesichert sind. Dabei wird zwischen einem allgemeinen Kündigungsschutz und einem speziellen Kündigungsschutz unterschieden. Die Beendigung durch den Unternehmer bedarf in diesen FÃ?llen entweder der vorhergehenden Genehmigung einer Behörde oder das ArbeitsverhÃ?ltnis ist durch den Ausschluss der ordentlichen KÃ?ndigung vorrangige Voraussetzung.

Besonders schwangeren Frauen, Müttern und Vätern in Karenz, Schwerbehinderten, Betriebsratsmitgliedern und Auszubildenden wird ein besonderer Kündigungsschutz gewährt: Haben Sie den allgemeinen Kündigungsschutz, müssen Sie auch eine Kündigungsklage vor dem Gericht einreichen und die Entlassung anfechten. Für alle Nichtigkeitsgründe und sowohl für eine ordnungsgemäße (rechtzeitige) als auch für eine ausserordentliche (sofortige) Beendigung des Vertrages gelten die kurzen Rügefristen von 3 Wochen.

Wenn Sie die rechtliche Unwirksamkeit der Beendigung nicht innerhalb der Kündigungsfrist von drei Wochen erklären, ist die Beendigung von vornherein rechtskräftig. Diese Klage wird durch Klage auf Kündigungsschutz vor dem arbeitsgerichtlichen Gericht am Firmensitz erhoben. Falls Sie eine allgemeine Kündigungsschutzberatung benötigen, kontaktieren Sie mich bitte.

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