Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Anwaltskosten Unterlassungserklärung
Rechtsanwaltsgebühren UnterlassungserklärungUrheberrecht - Anwaltskosten - Unterlassungserklärung. Mir wurde ein ungerechtfertigter Verweis erteilt und ich bekomme dadurch Anwaltskosten.
Anwaltsgebühren für Abmahnungen?
Anwaltsgebühren für Abmahnungen? Ich möchte das nicht auf mich wirken sehen, deshalb möchte ich jetzt eine Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt erhalten. Ich verstehe, dass die andere Seite die Anwaltskosten bezahlen muss, richtig? Kann es dann sein, dass ich die anfallenden Gebühren trotzdem noch bezahlen muss, oder entstehen andere damit?
Für die außergerichtlichen Arbeiten Ihres Anwalts müssen Sie im Falle eines Unterlassungsanspruchs selbst aufkommen (nur im Wettbewerbs- und Urheberrechtsbereich kommt etwas anderes zur Anwendung). Außerdem hat das Unternehmen wenig Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss. Prinzipiell kann alles, was für die Klärung der rechtlichen Frage von Belang sein kann und nicht von Anfang an offenkundig untragbar oder besonders fragwürdig ist, in sehr großem Umfang vor dem Gerichtshof vorgebracht werden.
"Zitat: "Iudex non calculat!": Zuerst sind Sie der Schuldenmacher des Anwalts. Selbstverständlich können die anfallenden Gebühren von der Gegenpartei übernommen werden. Hat die andere Seite kein Bargeld, zahlen Sie. Und wenn Sie die Gerichtskosten nicht bekommen, zahlen Sie. Zitat: oder andere Ausgaben, die auf mich zukommen? Was?
Selbstverständlich kann die andere Seite eine Gegenwarnung, eine ablehnende Erklärungsklage etc. aussprechen selbstverständlich. Daß ich zunächst einmal der Hauptschuldner meines Anwalts bin, den ich bisher erhofft hatte. Nur die Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts würde der anderen Partei die Abrechnung seiner Tätigkeiten vorlegen - wie es auch in urheberrechtlichen Fällen üblich ist.
Aber ich wusste nicht, dass es Differenzen gibt. Der andere macht ungerechtfertigte Ansprüche gegen Dritte (in diesem Falle meine Mutter), will dies mit einer Lüge über MICH begründen (die mir sicherlich wehtun kann) und darf dies ohne Folgen tun? Also können wir auch (theoretisch) mit einer Lüge über die andere Seite in unserer Antwort auf die Beschwerde aufkommen, ohne Rechtsfolgen zu haben?
Ich habe ja nichts mit der Prozedur zu tun. Zitat: Ja, das ist natürlich prinzipiell möglich. Stellen Sie sich vor, Sie wollen mich verklagt haben, weil ich Ihnen 100 EUR schuldig bin, aber ich werde Ihnen vor Gericht verbieten, dass ich Ihnen 100 EUR schuldig bin. "Stellen Sie sich vor, Sie wollen mich verklagt haben, weil ich Ihnen 100 EUR schuldig bin, aber ich werde Ihnen vor Gericht verbieten, dass ich Ihnen 100 EUR schuldig bin.
Sie sagen, es ist nicht Ihrer, sondern der Ihres Sohnes. Und wenn ich die Nachricht verbreiten würde, dass Ihr Kind einen solchen TV überhaupt nicht kauft (was natürlich absolut unsinnig ist) - und ich weiß gar nicht, wer Ihr Kind ist - dann würde Ihr Kind das auch nicht witzig finden. Auch nicht.
Das würde den Anschein erwecken, dass Ihr Kind immer kaputt ist und nicht mit dem Kapital umzugehen vermag, was sich auch auf die Bonität des Unternehmens auswirkt. "Zitat: Warte mal, wir sprechen hier nicht von "verbreiten" im Sinn von "erzählen in der Nachbarschaft" oder "posten auf Facebook", sondern von einem Briefing in einem Gerichtsprozess.
Ich könnte genauso gut meine Lebensgefährtin als Zeugenin vorstellen, Sie sagen "sie sagt die Unwahrheit" und ich lass Sie dann wieder so etwas irgendwohin untersagen (inkl. vor Gericht), mit dem Sie dann unbedingt die Behauptung meiner Lebensgefährtin als richtig anerkennen müssen (weil Sie es nicht leugnen dürfen, ohne die Verfügung zu verletzen) und damit den Prozess verlieren.