Wer Kontrolliert Arbeitszeiten

der die Arbeitszeiten kontrolliert

Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf diese Weise kontrollieren? Das Arbeitszeitgesetz enthält Regelungen zur Einhaltung der maximalen Tages- und Wochenarbeitszeit. Seitdem werden unsere Kommen- und Gehenzeiten notiert und überprüft. Sieh nach, wie es gelaufen ist. Durch die Zeiterfassung des Arbeitgebers muss es auch möglich sein, die durchschnittliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers zu überwachen.

3.1.13 Wer überwacht sorgt für die Erfüllung der rechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit?

Wen überwacht stellt die Erfüllung der rechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeiten sicher? Im Arbeitsschutzgesetz (ArbZG) sind die Randbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeiten festgelegt. Das Ziel ist es, die Mitarbeiter und ihre gesundheitliche Situation auf schützen zu begrenzen. Selbstverständlich enthält Ein solches Recht enthält strafrechtliche Bestimmungen und bezeichnet eine Behörde, die unter für gesetzlich geregelte Bewilligungen im Hinblick auf das Recht und die Aufsicht über das Recht gibt zuständig

Dies sind in der Regel Gewerbeaufsichtsämter und seine nachfolgenden Mitglieder (in einigen haben sich die Internetauftritte im Laufe der Zeit geändert).

Arbeitsplatzüberwachung: Zeiterfassung vs. Datensicherung

Der vorliegende Beitrag ist Teil unserer Datenschutzseite. Weitere Infos zu den Bereichen Telekommunikation, E-Mail, Internet, GPS, Mitarbeiter-Fotos, Social Network und Videos. Früher konnten Stechuhren nur aufgrund ihrer scheinbar einfachen Eigenschaften Arbeitszeiten aufzeichnen, aber die heutigen Techniken bieten eine Vielzahl von Vorteilen.

Heute können Digitalchips für den Zugang zu Räumen eingesetzt werden, sind aber auch für die Erfassung von Arbeitszeiten oder die Ortung von Mitarbeitern innerhalb eines Unternehmens geeignet. Vor diesem Hintergrund ist der Datenschutz natürlich ein immer beliebteres Schlachtfeld zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In Deutschland ist die Erfassung der Arbeitszeit nur eingeschränkt durch das Gesetz reglementiert.

16 II Schiedsgerichtsbarkeit verlangt vom Auftraggeber nur die Erfassung der den Arbeitstag übersteigenden Mehrarbeitszeit. Die Verpflichtung kann vom Auftraggeber auf den Mitarbeiter übertragen werden. Es ist auch für den Mitarbeiter Sinn, die außerhalb der Mehrarbeit geleistete Arbeit zu erfassen, denn im Falle eines Streits muss der Mitarbeiter nachweisen, dass er seine Arbeit geleistet hat (Vertragserfüllung), damit die Unterlagen des Arbeitsgebers im Falle eines Streits verwendet werden können.

Schwierig wird es, wenn die im Zugangssystem abgelegten Informationen später für die Erfassung der Zeit wiederverwendet werden. Dies liegt daran, dass die elektronischen Aufzeichnungen der Zutrittschips (Token) problemlos möglich sind, so dass im Falle eines Konflikts wenigstens die theoretischen Möglichkeiten des Zugriffs auf die Zugangsdaten der Zutrittssysteme bestehen. Das bedeutet, dass die für einen speziellen Verwendungszweck erhobenen Informationen nur für diesen (vorher festgelegten) Verwendungszweck wiederverwendet werden.

Mit anderen Worten, wenn die elektrischen Schließanlagen nur dazu dienen, den Zugang einzelner Menschen zu registrieren, können diese Informationen später nicht ohne weiteres zur Erfassung von Arbeitszeiten genutzt werden. Weil ein elektronisches Zeiterfassungssystem immer auch zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter geeignet ist, hat der Konzernbetriebsrat nach § 87 I Nr. 6 BetrVG ein regelmäßiges Mitspracherecht.

Am besten lässt sich eine einheitliche Vorschrift für den Datenhandling durch eine ausgeglichene Unternehmensvereinbarung durchsetzen. Seien Sie sich dessen bewußt und legen Sie fest: Welche Möglichkeiten bietet die von Ihnen eingesetzteTechnik? Welches dieser bestehenden Kompetenzen wird für welchen Einsatzzweck gebraucht und genutzt? Wie ist es zu verfahren, wenn die Erhebung oder Verarbeitung von Informationen außerhalb des vorgesehenen Zweckes erfolgt (z.B. Unterlassungsansprüche oder Verbot der Verwertung von Beweismitteln)?

Wenn Sie keinen eigenen Beirat haben, ist die Erfassung von Arbeitszeiten natürlich erlaubt. Beachten Sie jedoch die oben beschriebenen Grenzwerte hinsichtlich der Arbeitgeberüberwachungsmaßnahmen.

Mehr zum Thema