Copyright Kosten

Urheberrechtskosten

In der Regel machen die Gebühren nur einen Teil der Gesamtkosten aus. "Wie viel kostet der weltweite Urheberrechtsschutz?" etc. Für Sie entstehen keine Kosten. Du willst deinen Namen kostengünstig schützen?

Urheberrechtskosten in Printmedien pro Bildzugriff.

sämtliche Informationen zu Kosten und Risiko

Ihr Markenname kann in Deutschland zu relativ geringen Kosten durch eine Warenzeichenanmeldung geschützt werden. Vor der Anmeldung oder dem Schutz Ihrer Marken sind daher detaillierte Nachforschungen unabdingbar, um teure Auseinandersetzungen mit alten Markenregistrierungen oder aktuellen Anmeldungen und damit überflüssige Kosten zu verhindern. Schicken Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenfreie und kostenlose Einführungsberatung.

Das unverbindliche und freibleibende Informationsangebot wendet sich an gewerbliche Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Selbständige. Das unverbindliche und freibleibende Informationsangebot wendet sich an gewerbliche Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Selbständige. Das unverbindliche und freibleibende Informationsangebot wendet sich an gewerbliche Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Selbständige. Suche in bis zu 5 Nizza-Klassen, für weitere Kurse wird ein Zuschlag von 20,00 EUR* pro Kurs berechnet.

Suche in bis zu 3 Nizza-Klassen, für weitere Kurse wird ein Zuschlag von 40,00 EUR* pro Kurs berechnet. Das unverbindliche und freibleibende Informationsangebot wendet sich an gewerbliche Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Selbständige. Das unverbindliche und freibleibende Informationsangebot wendet sich an gewerbliche Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Selbständige. Das unverbindliche und freibleibende Informationsangebot wendet sich an gewerbliche Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Selbständige.

Neben der Darstellung der Handelsmarke (Wortmarke, Bildzeichen, Wortbildzeichen usw. Vervielfältigungsformen) sind in der Anmeldung die Waren- und Dienstleistungskategorien anzugeben, für die die Handelsmarke Schutz geniessen soll. Mit Erhalt der offiziellen Anmeldeunterlagen beim jeweiligen Bundespatent- oder dem Deutschen Markenamt erhalten die Antragsteller eine Eingangsbestätigung und den Entgeltbescheid, der sich nach der Zahl der für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungskategorien bemisst.

Für deutsche Warenzeichen wird für die Markenanmeldungen in Deutschland eine Gebühr von EUR 300,00 (nur EUR 290,00 für elektronische Anmeldungen) für bis zu drei Kategorien erhoben, jede weitere Kategorie EUR 100,00. Die Gebühr für eine deutsche Warenzeichenanmeldung beträgt daher EUR 300,00 bis EUR 4,500,00.

Jeder, der seine Schutzmarke durch das DPMA selbst geschützt hat und keinen großen Stellenwert auf die Recherche hat, kann somit Kosten einsparen und seine Schutzmarke mit 290,- EUR einlösen. Im Nachhinein wird meist deutlich, ob dies wirklich Kosten spart. Für die Europäische Union ist für den Schutz einer Handelsmarke in bis zu zwei Kategorien eine Gesamtgebühr von EUR 900,00 zu entrichten; jede weitere Kategorie beträgt EUR 150,00. Die Kosten für die Eintragung ins Ausland hängen von der Wahl der angemeldeten Länder und Kategorien ab, belaufen sich aber auf mind. CHF 653,00 Grundhonorar plus Landesgebühren.

Nach Entrichtung der erforderlichen Kosten oder Gebühren erfolgt die Prüfung durch das zuständige Patent- und Warenzeichenamt. Das Warenzeichen muss für die beanspruchte Ware oder Dienstleistung Unterscheidungskraft haben oder keine freizuhaltende Bezeichnung. Ebenso können beispielsweise "souveräne, missverständliche oder lästige" Repräsentationen nicht als Marken eintragen werden.

Kurzgesagt, zu " allgemeine " Bezeichnungen oder Kennzeichen für einen Bereich können nicht als Markenzeichen eintragen werden. Der Entscheid über die Registrierung von Warenzeichen ist komplex und kann durch die Wahl des Waren- und Leistungsverzeichnisses und die Wahl und Weiterentwicklung einer korrespondierenden Wort-, Wort-, Bild- oder Wortmarke mitbestimmt werden.

Durch die nationale, europäische oder internationale Markenregistrierung erwirbt der Inhaber das Recht, die registrierte Handelsmarke ausschließlich in den angemeldeten Staaten für gewisse Waren und Leistungen zu verwenden. Bei Verletzung dieses Markenrechts kann der Inhaber die unberechtigte Nutzung seiner Marken und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. durch Lizenzanalogie) einfordern.

Die registrierte Handelsmarke wird in der Regel durch das "®" gekennzeichnet. Der Markenschutz einer Handelsmarke dauert zunächst 10 Jahre und kann dann so oft wie nötig ausgedehnt werden.

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