Verzugsschaden Verzögerungsschaden

Verspätungsschäden Verspätungsschäden

(Verzugsschaden, Verzugsschaden): Schaden, der durch die Verspätung des. Eine Verzugsentschädigung ist ausgeschlossen, da es zum Zeitpunkt der Fälligkeit keinen Verzug gibt. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Gläubiger den Verzugsschaden (Verzugsschaden) ab Eintritt des Verzugs zu ersetzen. Verzögerungsschäden betreffen häufig das Leistungsinteresse.

Verzugsschaden

Der Verzugsschaden ist dadurch gekennzeichnet, dass er neben dem Leistungsanspruch besteht.

288 Abs. 4, 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB (z.B. Verlust von Investitionszinsen oder Auslagen für Darlehenszinsen).

? Differenz zwischen Verzugsschaden und Verzugsschaden? - Verbraucherrecht

Differenz zwischen Verzugsschaden und Verzugsschaden? Ich habe es so verstanden, dass der Verzugsschaden den entstandenen Schäden, der nach der Abmahnung oder einer anderen verzögerungsauslösenden Aufgabe entstanden ist, den entstandenen Verzugsschaden, der zwischen dem Fälligkeitsdatum und der Verspätung bestand, also z. B. für die Erstmahnung als Verzugsschaden gilt und daher nicht erstattet werden kann, jedoch nicht nachweisbar ist.

Könnten Sie vielleicht auch angeben, was als Verzugsschaden zu ersetzen ist und was nur als Verzugsschaden zu ersetzen ist und warum? Setzen wir eine Nachfrist nach §281 II, wenn wir Schadensersatz statt der Leistung wegen Verzuges wollen und erinnern wir nach 286, wenn wir Schadensersatz neben der Erfüllung wollen? Weshalb heißt es in 280 II, dass Verzugsentschädigung nur unter den Bedingungen des § 286 geltend gemacht werden kann?

281 Ich arbeite auch, da eine Nichterfüllung, die noch nicht rechtskräftig abgelehnt wurde, grundsätzlich auch eine Verspätung der Erfüllung ist, richtig? AW: Differenz zwischen Verzugsschaden und Verzugsschaden? Sie müssen zwischen Schadenersatz statt und zusätzlich zur Erfüllung differenzieren. Nach Maßgabe des 281 kann der Zahlungsempfänger die SE statt der Zahlung auffordern.

286 hingegen reguliert nur bei Ausfall. Schadensersatzforderungen können daher nur im Zusammenhang mit § 280 I und II geltend gemacht werden. Anstelle der Leistung: Wird z.B. ein Werk nicht ausgeliefert, kann der Zahlungsempfänger als Entschädigung den Geldwert des Werkes verlangen. Zusätzlich zum Service: So können z.B. RA-Kosten für ein Erinnerungsschreiben zusätzlich zum Service (hier Auslieferung des Buches) als Schadenersatz geltend gemacht werden.

AW: Differenz zwischen Verzugsschaden und Verzugsschaden? Servus, Zusätzlich zum Service: So können z.B. RA-Kosten für ein Erinnerungsschreiben zusätzlich zum Service (hier Auslieferung des Buches) als Entschädigung geltend gemacht werden. Sofern das von Ihnen beschriebene Erinnerungsschreiben nicht die erste Mahnung ist, steht Ihrem Beispiel nichts entgegen.

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