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Keine Pausen am Arbeitsplatz
Ohne Pausen am ArbeitsplatzArbeitspausen: Das ist eine gesetzliche Verpflichtung
Wie viele Pausen sind notwendig? Wenn Sie mehr als 6 Std. pro Tag arbeiten, müssen Sie eine Ruhepause von mind. 30min einlegen. Wenn Sie mehr als 9 Std. pro Tag arbeiten, müssen Sie eine Ruhepause von mind. 45min einlegen. Ein längerer Aufenthalt ist möglich. Sie darf nicht am Beginn und nicht am Ende der Arbeitszeiten stattfinden und muss mind. 15 min. ausreichen.
Bei der Pausenregelung kann der Gesamtbetriebsrat im Wege einer Betriebsvereinbarung mitreden ("§87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG"). Die Pausen können im Schichtdienst und bei öffentlichen Verkehrsunternehmen auf mehrere kurze Pausen von vertretbarer Länge aufgeteilt werden (§ 7 Abs. 1 ArbZG). Dabei kann die Gestaltung der Pausen an die Art dieser Aktivitäten angepaßt werden (§ 7 (2) und § 7 (4) ArbZG).
Hier muss der komplette Tarifvertrag über die Arbeitszeiten verabschiedet werden. Ab wann wird eine Unterbrechung als Unterbrechung betrachtet? Pausen müssen vorher festgelegte Pausen sein, in denen die Mitarbeiter weder zur Mitarbeit noch zur Bereitschaft verpflichtet sind. Diese müssen selbst bestimmen können, wo und wie sie diese Zeit verwenden wollen (siehe zum Beispiel das BAG-Urteil vom 13.10.2009, Az.: 9 AZR 139/08).
In welchem Umfang die Pausen im Vorfeld festgesetzt werden, muss von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung aller Belange entschieden werden. Wenn die Mitarbeiter zum Beispiel ihre Pausen selbst bestimmen wollen, ist dies möglich, sofern die Anforderungen des Arbeitsstundengesetzes einhalten werden. Es ist jedoch unerlässlich, dass die Pausendauer auch zu Pausenbeginn bekannt ist.
Ein Arbeitsunterbruch, bei dessen Anfang der Mitarbeiter nicht weiss, wie lange er dauert, ist kein Bruch (BAG-Urteil vom 29.10.2002, Az.: 1 AZR 603/01). Trotz der Bemühungen, genaue und aktuelle Angaben zu machen, kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Angaben stets auf dem neuesten Stand sind und sind.