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Springe zu Wie ist die Situation mit Blogs? Natürlich unterliegen auch Homepages von Rechtsanwälten der Impressumspflicht. Falls Sie Ihren Blog für geschäftliche Zwecke nutzen, müssen Sie ein Impressum angeben. Beispiel für ein Impressum in Ihrem Blog? Suchen Sie ein passendes Muster oder eine Vorlage für den Aufdruck?

Imprint Tips für Bloggers - es sollte alles da sein!

Der Impressum ist wahrscheinlich die Webseite eines Blog, die kaum jemand vorliest. Aber wenn es fehlen sollte, kann es für einen Blogschreiber sehr unerfreulich sein. Weil ohne korrekten Aufdruck Warnungen und Geldstrafen von bis zu 50.000 EUR bedrohen. Das Impressum sollte daher immer der erste Aufdruck sein.

Sie erhalten von uns Hinweise, worauf Sie bei der Gestaltung eines richtigen Aufdrucks achten sollten und welche Fallen Sie vermeiden sollten. Seit 1997 besteht die Pflicht zur Bereitstellung eines Imprints für Websites mit dem vorrangigen Zweck des Verbraucherschutzes: Jeder Benutzer soll eindeutig identifizieren können, wer hinter einem Online-Angebot steht. Das Impressum soll darüber hinaus den Teilnehmern die Gelegenheit zur Information eröffnen.

Seit 2007 ist die Pflicht zur Abdrucknahme durch das TMG und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) gesetzlich verankert. Zum einen ist vielen Menschen diese Möglichkeiten gar nicht bewusst und zum anderen kann es durchaus passieren, dass der Betreiber einer Website und der Betreiber der Website nicht gleich sind.

Sagen wir: Nur das Impressum zeigt deutlich, wer der verantwortliche Kontakt ist. Lange Zeit befanden sich Weblogs in einer juristischen Schieflage, weil nicht eindeutig war, in welche Rubrik sie gehören. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass die geltenden Rechtsvorschriften auch für Weblogs Gültigkeit haben. Daher gibt es für die meisten Weblogs die Aufdruckpflicht.

Wenn Sie nicht nur Freund und Freundin, sondern ein breiteres Zielpublikum sind, aber Ihren Blog nicht kommerziell führen, gelten für Sie die "eingeschränkte Impressumspflicht" nach §55 RStV. Bei allen anderen Bloggern besteht die "umfassende Abdruckpflicht für Betreiber von geschäftsähnlichen Medien, in der Regel kostenpflichtig" (§5 TMG). Klingt eher nach einem Pay-TV-Kanal als nach einem Blog.

In der Tat trifft die umfangreiche Abdruckpflicht auf die Mehrheit der Blogs zu. Für "businesslike" müssen Sie keine Abo-Gebühren oder Ähnliches bezahlen - es genügen Werbe-Banner oder andere Werbeformen auf Ihrem Blog. Dabei wird von Anfang an davon ausgegangen, dass die Website oder der Blog nicht zum selbstlosen Genuss, sondern mit einem Geschäftszweck geführt wird.

Die Bedingungen sind noch strikter, wenn Ihr Blog ein journalistisch und redaktionell gestalteter Beitrag ist. Ein Blog mit regelmässigen (kritischen) Meldungen aus Ihrem Distrikt wäre beispielsweise ein Redaktionsangebot, wenn es aktuell wäre und die Öffentlichkeit oder das eigene Berichtigungsinteresse beeinflussen würde.

Am besten ist es, im Zweifel immer auf der sicheren Seite zu sein und lieber eine umfangreichere Aufdruckvariante zu verwenden, um Sie vor Warnungen zu warnen. Welche Informationen enthält ein Impressum? Bisher die einzelnen Etappen der Imprintpflicht. Noch fehlende Informationen, die zumindest in einem umfangreichen Impressum zu finden sind.

Nach § 5TMG und 55 RStV sind dies: ein vollständig ausgeschriebener Vor- und Zuname; die komplette Postanschrift; eine E-Mail-Adresse; eine Rufnummer; berufsbezogene Informationen (wichtig für bestimmte Berufszweige wie z.B. Rechtsanwälte); Umsatzsteuer-ID. Zusätzlich kann es je nach Blog die bereits genannten umfangreichen Informationen geben. Eine detaillierte Übersicht über die Gesamtheit der Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Impressum finden Sie auf der Website unter " Impressumpflicht erläutert ".

Wo erhalte ich einen korrekten Aufdruck? Vor wenigen Jahren wurde noch häufig das Copy & Paste-Verfahren für den Abdruck verwendet. Diese Dinge gehen nach hinten los und sind jetzt völlig unnötig. Weil es viel besser, einfacher und kostenloser ist, ein eigenes Impressum für seinen Blog zu bekommen.

Impressumgeneratoren machen es möglich. Wie Sie diese Geräte finden und nutzen können, haben wir Ihnen in einem Tutorium zur Erstellung von Impressionen für Weblogs ausführlich erläutert. Umso grösser und fachkundiger Ihr Blog-Projekt ist, umso besser ist es, sich nicht auf die freie Version zu stützen, sondern ein wirklich persönliches Impressum mit einem Anwalt aufzusetzen.

Weshalb wird der Aufdruck oft vermisst? Tatsächlich sollte durch die vielen Meldungen zu Warnwellen auch gegenÃ? Dennoch gibt es noch zahlreiche weitere Aufdrucke. Aber es gibt auch Blogs, die sich ganz bewußt gegen ein (richtiges) Impressum aussprechen.

Denn sie haben zum Beispiel Furcht vor Spam, wenn sie ihre E-Mail-Adresse im Blog posten. Sobald Sie es wagen, mit solchen Informationen an die Börse zu gehen, müssen Sie natürlich mit Rückmeldungen und Anfragen gerechnet werden. Sie möchten sie als Weblogger haben, aber nicht zu sehr unter sich.

Tatsache ist, dass im Fall eines Falls nur ein korrekter Aufdruck wasserfest ist - viele der im Internet zirkulierenden Spitzen entsprechen diesen Kriterien nicht. Wohin mit dem Aufdruck? Es ist nicht nur von Bedeutung, dass das Impressum komplett ist, sondern auch, wo es zu sehen ist. Der Aufdruck muss laut Gesetzeslage "leicht zu erkennen, sofort zugänglich und dauerhaft verfügbar" sein.

Der Aufdruck muss so angebracht werden, dass der Benutzer nicht erst danach sucht. Höchstens zwei Mausklicks - unabhängig davon, wo sich ein Benutzer auf der Website aufhält. Die grundlegende Regel ist, dass das Impressum nie weit weg sein sollte. Deshalb erstellen die meisten Blogs ihre eigene Webseite für das Impressum und verknüpfen diese dann von allen anderen Sites aus.

Außerdem ist es wichtig, in welche Umgebung ein Blog eingelassen ist. Bisher unsere Tips rund um das Impressum. Wahrscheinlich können die Experten unter Ihnen jetzt noch viel, viel mehr dazu erzählen, aber wir wollten mit einer Einleitung in das Problem beginnen. Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweise keine Rechtsberatung ersetzt.

Im Zweifelsfall sollten Sie mit einem Fachmann sprechen, damit Sie wirklich auf der richtigen Spur sind!

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