Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Was ist eine Abmahnung
Eine WarnungZu Beginn eines Rechtsstreits steht regelmäßig ein Mahnschreiben. Aber was sind die Folgen dieser Warnung?
Wozu eine Warnung?
Das, was noch vor wenigen Jahren im geschäftlichen Verkehr gebräuchlich war und nur den einfachen Bürgern aus der Fachpresse und vielleicht dem Arbeitsgesetz bekannt war, wird heute zunehmend gegen Privatpersonen verwendet: das sogenannte Warnschreiben. Eine zivilrechtliche Abmahnung wird grundsätzlich als Forderung verstanden, von einer bestimmten Maßnahme abzusehen oder in absehbarer Zeit tätig zu werden.
Entscheidend ist dabei, dass die Rechte des Abmahnenden beeinträchtigt wurden. Welche Maßnahmen betroffen sind, ist vom Gesetz nicht vorgesehen; fast jede Verletzung kann durch eine Abmahnung abgedeckt werden, wenn z.B. der Mahner einen Unterlassungsanspruch hat oder wenn ein beiderseitiger Auftrag nicht ordentlich ausgeführt wird. Die Abmahnung hat damit zunächst vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich als Kündigungsvorstufe an Gewicht gewonnen; der Unternehmer muss den Mitarbeiter in der Regel zunächst warnen, da dies im Vergleich zur fristlosen Entlassung ein geringeres Mittel ist.
Eine weitere wichtige Anwendungsmöglichkeit der Warnung ist das Urheber- und Immaterialgüterrecht. Dabei erfährt man in jüngster Zeit immer öfter aus den Massenmedien von einer echten "Warnflut" wegen illegalem sogenannten File-Sharing, also dem Download von Musik- oder Video-Dateien mittels Spezialprogrammen ohne Genehmigung des Rechtsinhabers. Schliesslich ist das so genannte Kartellrecht, d.h. die Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs zwischen Wettbewerbern, einer der Kernbereiche, in dem die Warnung angewendet wird.
Warnung - Unterstützung bei Warnungen durch den Rechtsanwalt
Bei einer Verwarnung bittet die Verwarnung eine andere Personen, in Zukunft von bestimmten Aktionen abzusehen. Verwarnungen gelten für alle zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen Verhältnis. Sie sind jedoch besonders wichtig im Arbeits-, Urheber- und Wirtschaftsrecht. Mittlerweile sind aber auch im Wohnungseigentumsrecht Abmahnschreiben sehr wichtig geworden.
Ein Abmahnschreiben ist unabdingbare Vorraussetzung für eine spätere Beendigung aus wichtigen Gründen. Ob im Arbeits-, Miet- oder Kartellrecht. Einem ordnungsgemäßen, verhaltensmäßigen Abbruch muss in jedem Falle eine Verwarnung vorausgehen. Der Warnhinweis muss das Missverhalten präzise beschreiben und die Kündigungsdrohung enthalten. Bei einer fristlosen oder außerordentlichen fristlosen Beendigung ist in jedem Falle auch eine vorherige Abmahnung erforderlich.
Lediglich bei besonderer Pflichtverletzung, z.B. Raub am Arbeitplatz, ist eine außerordentliche Beendigung auch ohne Abmahnung möglich. Bei einer Verwarnung hat jeder Mitarbeiter die Gelegenheit, sich zur Personendatei zu äußern. Es ist auch möglich, vor dem Arbeitsamt zu klagen, wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Ist sich ein Mitarbeiter der Tatsache bewusst, dass der Dienstgeber gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstößt, z.B. dass die Arbeitszeit ständig über den vereinbarten Zeitraum hinausgeht und er daher seinen Dienstvertrag kündigen will, sollte er den Dienstgeber stets zuvor in schriftlicher Form warnen.
Ein arbeitsrechtlicher Warnhinweis muss folgende Angaben enthalten: Es müssen die konkreten Massnahmen bei Wiederholungen, z.B. Abbruch, festgelegt werden. Mehrere Verfehlungen können auch in einem Mahnschreiben angefochten werden. Wenn auch nur ein einziger Verdacht nicht berechtigt ist, ist die ganze Verwarnung ungültig. Auf die Verfehlungen in der letzen Mahnung muss der Unternehmer vor der Beendigung besonders aufmerksam machen.
Die dritte Abmahnung ist in der Regel eine Beendigung aus ein und demselben Grund. Warnung vor Urheberrechtsverletzungen und Schutz des gewerblichen Eigentums: Die Warnung im Urheberrechtsgesetz muss einen Verweis auf die Verletzung und eine Unterlassungsaufforderung beinhalten. Dies ist eine Verletzung des Urheberrechts, da sich das Bild im Eigentum einer anderen Person befindet. Auch in diesen FÃ?llen sind Warnungen per E-Mail möglich und rechtsgÃ?ltig.
Hinweise auf Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte sind in der Regel sogenannten Unterbrechungserklärungen beigelegt. Sie können eine Einigung durch Verhandlung erreichen, aber in der Regel muss eine Konventionalstrafe bezahlt werden. Es ist jedoch eine Gegenwarnung möglich, bei der die Person, die die Warnung ausspricht, fordert, dass weitere Warnungen ausgelassen werden. Auf jeden Fall sollte der Beschwerdeführer einen Anwalt hinzuziehen, da insbesondere das Urheberrechtsgesetz ein hohes Maß an juristischem Wissen erfordert.
Warnung vor dem Mietrecht: Die Besonderheit des Mietrechts für Wohneigentum gibt der Warnung eine Sonderstellung. Die Kündigungsrechte des Mieters unterliegen besonderen, einschränkenden Auflagen, so dass eine Abmahnung nicht ohne rechtliche Folgen bleiben kann, wenn der Vermieter nicht darauf eingeht. Es kann zur fristlosen Beendigung des Mietvertrages führen.
Der Leasingnehmer ist in diesem Falle nicht berechtigt, eine Erklärungsklage gegen die Abmahnung einzureichen. Vor allem im gewerblichen Rechtsschutz hat es in der letzten Zeit eine Menge Missbräuche mit Warnungen gegeben. Vor allem die Ausdehnung des Netzes hat zu echten Warnwellen geführt. Anwälte suchen im Namen von Klienten im Netz nach warnenswerten Verletzungen gerade im Urheberrecht sehr zügig.
Veräußert eine natürliche Person beispielsweise zu kleine Kleidungsstücke ihres Sohnes und weist auf die Schutzmarke hin, stellt dies bereits eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn sie nicht zur Erwähnung des Markennamens ermächtigt ist. Weil es noch keine eindeutigen Regelungen darüber gibt, wann ein Anbieter im privaten oder gewerblichen Bereich tätig ist, bleibt dieser Bereich eine graue Zone.
Generell sollte man eine Warnung sehr ernst genommen werden, ganz gleich in welcher Verbindung. Sollte dies aus Ihrer eigenen Perspektive nicht gerechtfertigt erscheinen, ist es notwendig, etwas dagegen zu tun oder eine Übereinkunft mit dem Hinweisgeber zu erzielen. Ein Warnhinweis ist immer ein Rechtsmittel der Person, die den Warnhinweis ausstellt.