Listenprivileg Datenschutz

Privileg Datenschutz auflisten

Die Abschaffung des Listenprivilegs ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Verbrauchersouveränität im Datenschutz. Hauptänderung war das sogenannte Listenprivileg. Heißt das, dass der Adresshandel, der damit sein Listenprivileg verliert, endgültig endet? In der E-Mail-Werbung gilt das Listenprivileg jedoch nicht, um die Rechtmäßigkeit Ihrer Arbeit zu rechtfertigen.

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Eine Ausnahme bildet das Listenprivileg, das die Verwendung personenbezogener Informationen zu Werbe-, Markt- und Meinungsforschungszwecken sowie die Weitergabe an Dritte zulässt. Das Listenprivileg basiert auf 28 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 und 29 Abs. 2 S. 2 des BDSG.

Die Verwendung von Informationen ist jedoch nicht gestattet, wenn der Verdacht besteht, dass sie die schutzwürdigen Belange der betreffenden Person verletzen. Das gilt vor allem dann, wenn der Betreffende der Verwendung seiner Angaben nach § 28 Abs. 4 BDSG widerspricht (Opt-out). Mit Beschluss vom 22. November 2008 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BDSG verabschiedet.

Nach diesem Gesetzesentwurf, der am kommenden Tag in Kraft tritt, hätte das Listenprivileg aufgehoben werden müssen. Eine Weitergabe und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Informationen zu Werbezwecken sollte nur erfolgen, wenn der Betreffende dem explizit zustimmt (Opt-in). Die Bundesvereinigung Deutscher Dialog Marketing e. V. (DDV) und der Bund des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e. V. (bvh) befürchten eine wirtschaftliche Belastungen, eine Einschränkung des Wettbewerbes und Benachteiligungen für die Nachfrager.

Mehr als 60 Prozentpunkte der Neukunden sind nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverlage (BDZV) auf die auf dem Listenprivileg basierende Briefwerbung der Leser angewiesen. Die Novellierung des BDSG drohe daher die Vielfalt der Presse in Deutschland zu bedrohen, so der BDZV und der Verein der Deutschen Zeitschriftenverlage (VDZ).

Das ZAW rechnet mit einem volkswirtschaftlichen Verlust für die Werbebranche in Höhe von fünf Mrd. EUR. Auf der anderen Seite ärgern sich über 80 Prozent aller Bundesbürger über Anzeigen. 95% sind der Meinung, dass die Weitergabe von Informationen nur mit ausdrücklicher Einwilligung erfolgen sollte. Das Verbraucherzentrum betrachtet die Streichung des Listprivilegs als einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Konsumentensouveränität im Datenschutz.

Listenberechtigungsarchive

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