Abmahnung Anfechten

Warnung Streitigkeiten

Grundsätzlich können Mitarbeiter auch zu einem späteren Zeitpunkt eine dem Kündigungsschutzprozess zugrunde liegende falsche Abmahnung anfechten. Ab wann können Sie eine Abmahnung anfechten? Es wird angezeigt, wann Sie eine unberechtigte Abmahnung ablehnen können " Warnhilfe des Händlerverbandes. Es gibt Zeugen, dass ich sofort nach der Warnung zum Betriebsrat gegangen bin und die Warnung anfechten wollte. Ein Warnschreiben kann auch nach Jahren angefochten werden.

Warnungen im Arbeitsalltag: Was Sie tun können

In der Rechtssache "Emmely" entschied das BAG, dass die Kassenbedienstete - die vermeintlich unberechtigterweise Einzahlungsbelege im Gegenwert von 1,30 EUR für sich selbst einlöste - zunächst vor ihrer unangekündigten Beendigung gewarnt werden musste. Nach Angaben von Arbeitsrechtsanwälten wird das Gerichtsurteil wahrscheinlich zu weiteren Verwarnungen auslösen. Zu den typischen Gründen für eine Warnung gehören unter anderem Verspätung, Trödeln am Arbeitplatz, Vernachlässigung der Beweispflicht im Krankheitsfall, Beleidigung von Arbeitnehmern, privates Telefonieren am Arbeitplatz oder unbefugtes Surfvergnügen.

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist eine formelle Aufforderung an eine betroffene Persönlichkeit, in Zukunft eine gewisse Aktion durchzuführen oder zu unterlassen. 2. Eine Abmahnung ist in diesem Sinn in vielen FÃ?llen immer eine unumgÃ?ngliche Vorbedingung fÃ?r den KÃ?ndiger, ein ArbeitsverhÃ?ltnis mit ordentlicher KÃ?ndigung aus VerhaltensgrÃ?nden zu kÃ?ndigen. Dies trifft besonders dann zu, wenn Mitarbeiter von Anfang an wissen müssen, dass ihr Handeln im Betrieb keineswegs toleriert wird und das Vertrauens-Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern z. B. bei Entwendung am Arbeitsort zerbricht.

Unnötig ist auch eine Kündigungswarnung während der Bewährungszeit. Die Abmahnung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Es sind auch Mahnungen möglich. Nicht nur diejenigen, die auch kündigen können, können eine Abmahnung seitens des Arbeitsgebers erteilen. Zur ordnungsgemäßen Abmahnung muss der Auftraggeber die gemahnten Tatsachen so genau wie möglich wiedergeben.

Der Warnhinweis muss auch eindeutig als Verfehlung zurechtgewiesen werden. Außerdem muss der Auftraggeber die spezifischen Strafen für den Fall der Wiederholung oder einer ähnlichen Verletzung der Pflicht festlegen. Dies kann eine (vorübergehende) Gehaltskürzung, eine Überweisung oder sogar eine Aufhebung sein. Vor einer Entlassung müssen die Unternehmer "die letzten Mahnungen besonders dringend machen" und eindeutig auf den bedrohlichen Arbeitsplatzabbau hinweisen, wie das Landarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr urteilte.

Durch ein Abmahnschreiben kann ein Unternehmer auch gegen mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig Einspruch erheben. Alle Warnhinweise müssen dann jedoch korrekt sein. Wenn auch nur eine davon nicht dauerhaft ist, wird die Warnung als Ganzes erloschen. Ist eine Verwarnung in der Mitarbeiterakte enthalten, muss die betreffende Person vorab über das zu ermahnende Verhalten informiert werden.

Es spielt keine Rolle, ob die Warnung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist. Durch die Gegenerklärung wird die Auswirkung einer Warnung jedoch nicht verändert. Wegen ihrer Wichtigkeit für das weitere Arbeitsverhältnis empfehlen Arbeitsrechtsanwälte, dass ein Mahnschreiben nicht auf sich selbst gestützt sein sollte, auch wenn es nur in geringem Umfang falsch ist.

Die Mitarbeiter sollten in solchen Situationen auf keinen Fall eine Abmahnung unterzeichnen, es sei denn, dies würde den Empfang der Abmahnung explizit bestätigen. Grundsätzlich können Mitarbeiter auch zu einem anderen Zeitpunkt eine dem Kündigungsschutz zugrundeliegende falsche Abmahnung anfechten. Es ist besser, wenn Mahnungen so schnell wie möglich einen angemessenen Beweis für die fehlende Begründetheit der Mahnung erbringen.

Auf dieser Grundlage kann sich der Mahner bei seinem Chef, der Unternehmensleitung oder auch beim Konzernbetriebsrat beklagen und darauf dringen, dass die Mahnung zurückgezogen wird. Nützlich ist es, wenn der Grund für die Warnung mit einer allgemeinen Betriebsstörung verbunden sein kann - zum Beispiel bei einer Warnung wegen unzureichender Arbeitsleistungen infolge mangelhafter Organisation der Arbeit im Unternehmen oder störanfälliger Produktionsanlagen.

Ein Widerrufsanspruch ist in der Regel auch dann erfolgreich, wenn die Abmahnung ganz oder zum Teil auf falsche Tatsachenvorwürfe des Unternehmers zurückzuführen ist, die Abmahnung in keinem angemessenen Verhältnis zu geringfügigem Missverhalten steht oder früheren Stellungnahmen des Unternehmers zum Abmahnungsgrund widerspricht, eine wiederholte Abmahnung aus sachlichen Erwägungen auszuschließen ist oder gegen höherrangige Gesetze wie den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat.

Wenn der unmittelbare Einspruch beim Auftraggeber erfolglos geblieben ist, können die Beschäftigten auch vor einem Beschäftigungsgericht auf Widerruf einer ungerechtfertigten Abmahnung und deren Löschung aus der Belegschaftsakte verklagen. Danach muss der Unternehmer vor dem Richter beweisen, warum die Abmahnung doch gerechtfertigt war. Ein Reklamationsfrist muss dabei nicht eingehalten werden, da die Abmahnung eine nachhaltige Wertminderung ist.

Ist eine Warnung einmal ausgesprochen worden, trifft sie nicht für alle Ewigkeiten zu. Demnach muessten die Unternehmer bei einer neuen Pflichtverletzung zunaechst eine neue Abmahnung erteilen. Vieles ist von den Gegebenheiten und dem individuellen Umgang des Mitarbeiters abhängig. Abgesehen von dem recht üblichen Falle einer Verwarnung durch den Auftraggeber gibt es auch die Möglichkeiten für Mitarbeiter, eine Verwarnung zu erteilen.

Dies gilt vor allem dann, wenn ein Unternehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstößt (z.B. bei permanent hoher Überstundenzahl oder unzureichender Arbeitssicherheit). Die Nachweise solcher Warnungen können unter anderem dazu dienen, eventuelle Konsequenzen für das Arbeitslosengeld oder andere soziale Leistungen des Staates nach einer Selbststornierung zu verhindern.

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