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Genehmigung Nebentätigkeit
Zulassung zur NebentätigkeitWorauf muss ich bei nebenberuflichen Tätigkeiten achten?
Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung, die ein Mitarbeiter außerhalb seiner Hauptbeschäftigung ausführt. Das kann mit demselben Auftraggeber oder einem Dritten erfolgen. Bei einer Nebentätigkeit im Arbeitsrecht haben die Vertragsparteien die gleichen Rechte und Verpflichtungen wie in einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Ab wann muss eine Nebentätigkeit bewilligt werden? Grundlegende Genehmigungsfreiheit: Grundsätzlich sind nebenberufliche Tätigkeiten auch ohne Zustimmung des Arbeitsgebers zulässig.
Meldepflicht des Arbeitnehmers: Auch wenn keine allgemeine Bewilligungspflicht für die Nebentätigkeit vorliegt, ist der Mitarbeiter mindestens dazu angehalten, dem Auftraggeber eine beabsichtigte Nebentätigkeit mitzuteilen, soweit dies die Belange des Auftraggebers beeinträchtigen kann. Das ist z.B. der Fall, wenn durch die Nebentätigkeit die Erwerbsbevölkerung des Mitarbeiters in Mitleidenschaft gezogen werden kann oder wenn ein pauschal versicherter Teilzeitmitarbeiter eine andere Teilzeitbeschäftigung annimmt.
Die Meldepflicht liegt auch vor, wenn der Mitarbeiter sein Unternehmen nach aussen " vertritt " und entsprechend ausbezahlt wird. Widerrufsreservierung: Wird eine Nebentätigkeit vom Auftraggeber explizit bewilligt, kann die Bewilligung nicht unilateral widerrufen werden. Hierbei verbleibt dem Auftraggeber nur die Änderungsmöglichkeit. Zur Vermeidung dieses Konflikts hat der Unternehmer die Option, bei der Genehmigung der Nebentätigkeit einen Rücktrittsvorbehalt explizit zu akzeptieren.
Stellt sich später heraus, dass durch die Nebenbeschäftigung die Belange des Arbeitsgebers beeinträchtigt werden, ist nur ein Entzug der Genehmigung notwendig, jedoch keine Änderungsmitteilung. Teilweise sind auch nebenberufliche Tätigkeiten nicht zulässig. Zum Beispiel, wenn der Mitarbeiter durch seine Nebenbeschäftigung mit dem Auftraggeber konkurriert oder wenn er seine Nebenbeschäftigung im Krankheitsfall verrichtet, was den Heilungsverlauf aufhält.
Ein Verbot der Nebentätigkeit kann in Einzelverträgen geregelt werden, sofern der Auftraggeber ein begründetes Interessen daran hat. Verpflichtungen im Hauptbeschäftigungsvertrag als Grenze: Gibt es weder ein rechtliches noch ein tarifvertragliches Verbot der Nebentätigkeit, gibt es dennoch Ausnahmen von den allgemeinen Verpflichtungen im Hauptbeschäftigungsvertrag. Der Mitarbeiter muss daher jede Nebentätigkeit vermeiden, die zur Verletzung seiner Arbeitsverpflichtung im Hauptbeschäftigungsverhältnis führt.
Prinzipiell gilt: Der Beschäftigte hat das Recht auf Einwilligung des Arbeitgebers, wenn die Ausübung einer Nebentätigkeit die Unternehmensinteressen nicht gefährdet (Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. November 2001). Ob eine Nebentätigkeit erlaubt oder genehmigungspflichtig ist, wird in der Regel erst dann gestellt, wenn der Unternehmer die Nebentätigkeit als Gelegenheit nutzt, den Beschäftigten zu warnen oder gar zu entlassen.
Verstößt der Mitarbeiter durch die Nebentätigkeit in erheblicher Weise gegen seine Verpflichtungen aus dem Hauptbeschäftigungsverhältnis, kann eine betriebsbedingte Entlassung - in der Regel nach Mahnung - begründet werden. In Ausnahmefällen kann eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründet sein, z.B. wenn der Mitarbeiter mit dem Auftraggeber konkurriert oder sein Vermögen für eine Nebenbeschäftigung nutzt.