Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Krankmeldung und trotzdem Arbeiten
Benachrichtigung über Krankheit und noch Arbeitob er dennoch leichtere Tätigkeiten ausführen könnte, ist irrelevant.
BR-Forum: Arbeit trotz Krankheit - ist das zulaessig?
Rückkehr an den Arbeitsort vor dem Ende des "Krankenstandes"? Tritt beispielsweise ein Mitarbeiter, der bis zum 30. November wegen Influenza nicht arbeiten kann, am 20. November bei der Arbeit auf, hustet und sagt, dass er sich gesund fühlt und wieder arbeiten will, taucht die folgende Fragestellung auf: Darf der Dienstherr ihn arbeitenlassen? Der ärztliche Arbeitsunfähigkeitsnachweis ist kein Arbeitsverbot.
Das heißt nur, dass die betroffene Person während der bescheinigten Erwerbsunfähigkeit das Recht hat, die Erwerbstätigkeit auszusetzen. Es steht ihm also freigestellt, ob er trotz Krankheit arbeiten will. Wenn nicht klar ist, ob der Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ohne sich und andere zu bedrohen, sollte der Unternehmer ihn bitten, seinen Doktor zu konsultieren und eine Arbeitsbescheinigung zu erhalten.
In jedem Falle sind Sie als Unternehmer immer auf der sicheren Seite, wenn Sie einen kranken Mitarbeiter nach Haus schicken, der zur Beschäftigung kommt. Der Mitarbeiter ist von der Pflicht zur Erwerbstätigkeit freigestellt. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers für die Dauer des Krankenstandes ist nicht unerheblich.
Wenn die Versicherten ihre Arbeit tun, obwohl sie sich als erwerbsunfähig angemeldet haben, kann dies schlimme Konsequenzen haben. "Jeder, der unrechtmäßig Kranke bekommt, muss es auf jeden Fall zurückbezahlen - das kann kostspielig sein", sagte der Kölner Anwalt Hubert von Bühren dem dpa Themendienst am vergangenen Donnerstag. Deshalb sollten die Mitarbeiter nicht aus Ambitionen helfen, wenn sie krank sind, so der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungs- recht des Bundesrechtsanwaltskammertages in Berlin.
Selbständige dürfen in diesem Falle auch keine Geschäfte mehr machen - dies wird von der Krankenversicherung strikt überwacht. Sollte jemand zu unrecht Krankengeld beziehen, könnte dies auch von den Gerichten als Schwindel angesehen werden. "Wenn Sie trotz Ihrer Erwerbsunfähigkeit nebenberuflich arbeiten, riskieren Sie auch Ihren Schutz. Beispielsweise droht eine unangekündigte Beendigung der Krankentaggeldversicherung, wenn das Versicherungsverhalten als arglistige Verschleierung interpretiert wird.
Allerdings kommt der Auftraggeber nicht in Zahlungsverzug, wenn der Mitarbeiter nicht in der Lage ist, die zum Zeitpunkt des Angebotes fällige Arbeit zu leisten. In der Leistungsbeurteilung ist nicht die objektive Bewertung des Mitarbeiters zu berücksichtigen, sondern die objektive Situation der Leistung. Wenn ein Mitarbeiter aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen, kann die mangelnde Leistungsbereitschaft nicht durch den alleinigen Arbeitswillen des Mitarbeiters allein abgelöst werden, der trotz sachlicher Arbeitsunfähigkeit einen Versuch unternimmt.
Bei tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters besteht keine Entgeltpflicht des Arbeitgebers. Landgericht Hamm (Az. 17 Sa 605/88): 1) Der Unternehmer ist dazu angehalten, den Mitarbeiter von seiner Sorgfaltspflicht abzubringen, jedenfalls wenn die Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters sachlich festgestellt wird, wenn dies beiden Parteien des Arbeitsvertrages bekannt ist, der Mitarbeiter aber dennoch mit einem sehenden Auge arbeiten will.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Mitarbeiter bereits kein "Stimmrecht" hat, wenn er z.B. bereits Krankengeld oder Krankengeld bezieht. Die AUB gibt dann die "wahrscheinliche" Zeitdauer der Erwerbsunfähigkeit an.... kann man daraus schließen, dass der Doktor nicht abschätzen konnte, wie lange die Erwerbsunfähigkeit an der AUB dauert; er hätte jedoch einen verkürzten Zeitraum angegeben, wenn er einen verkürzten Zeitraum angenommen hätte....
Ich schließe daraus, dass man sich nicht für arbeitstauglich erklärt, auch wenn die genannte Laufzeit der AU "überzogen" erscheint. Außerdem haben weder der Angestellte noch der Auftraggeber das medizinische Wissen - der Angestellte kann seine Arbeitskraft zwar selbst bestimmen - aber sachlich trotzdem nicht arbeiten können und der Auftraggeber kann auch nicht wirklich den ganzen Vorgang einschätzen, es sei denn, er würde einen Gipsabdruck etc. sehen.
3 ) Der Versicherte muss alle Massnahmen zur Vorbeugung von Berufsunfällen, berufsbedingten Krankheiten und Gesundheitsrisiken sowie für eine effektive Erste-Hilfe unterstützen und die diesbezüglichen Weisungen des Arbeitgebers so weit wie möglich einhalten.