Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Zweite Abmahnung Vorlage
Die zweite WarnvorlageBedingungen für den Verzugseintritt
Der Zahlungsempfänger teilt dem Zahlungspflichtigen mittels Rechnungsstellung die ihm geschuldete Dienstleistung mit und bittet ihn zugleich, den zu leisten. Antwortet der Zahlungspflichtige nicht auf die Rechnungen oder führt er die vereinbarte Bezahlung nicht durch, kann der Zahlungsempfänger die fällige Forderungen mahnen. Das Mahnschreiben ist eine klare Bitte an den Zahlungspflichtigen, die ihm geschuldete Dienstleistung zu erweisen.
Zugleich bringt der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen mit der Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug. Das bedeutet seinerseits, dass der Zahlungspflichtige nicht nur den Originalrechnungsbetrag, sondern ab diesem Moment auch den Schaden zu zahlen hat, der durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Zwei Bedingungen müssen für den Zahlungsverzug des Schuldners gegeben sein. Die Fälligkeit einer fälligen Forderungen wird durch die Vereinbarungen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen bestimmt.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung ist eine Dienstleistung unverzüglich zu erbringen. Ist das Fälligkeitsdatum erreicht, kann der Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung einfordern. Eine zweite Bedingung ist, dass der Kreditgeber den Kreditnehmer durch ein Mahnschreiben auffordert. Wenn die Dienstleistung geschuldet ist und der Zahlungspflichtige nicht auf die Zahlungsaufforderung antwortet, tritt der Zahlungsverzug ein.
Der Zahlungsempfänger kann ab diesem Zeitpunkt seine Verzugsschäden durch die Erhebung von Mahn- und Mahnspesen, Zinsen oder Verzugszuschlägen durchsetzen. Zahlt der Zahlungspflichtige die Zahlung trotz Mahnschreiben nicht, kann der Zahlungsempfänger im folgenden Verfahrensschritt ein Mahnen anordnen. Dieser Film veranschaulicht die Informationen: Das Fälligkeitsdatum der Dienstleistung wird nach dem Kalendarium ermittelt oder kann nach dem Kalendarium errechnet werden.
Das ist der Fall, wenn ein bestimmtes Zahlungsdatum angegeben wird oder wenn eine Rezeptur wie z.B. innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung, in der zwanzigsten Woche, 4 Kalenderwochen nach dem Weihnachtsfest oder 30 Tage nach dem Fakturadatum benutzt wird.
Das kann z.B. bei einer Dienstleistung begründet sein, bei der eine bestimmte Hast erforderlich war, wie z.B. eine Notoperation bei einem Wasserleitungsbruch. Oder wenn der Debitor selbst einen Zahlungszeitpunkt festlegt und diesen dann nicht erfüllt. Der Debitor hat eine fällige Forderung 30 Tage nach Erhalt nicht beglichen.
Erfolgt die Rechnungsstellung jedoch an einen Konsumenten, muss in der Aufforderung zur Zahlung angegeben werden, dass er sich nach Fristablauf ohne weiteres in Zahlungsverzug befindet. Der Zahlungspflichtige lehnt die Erbringung der Gegenleistung ab.
Im Falle einer Erinnerung ist keine besondere Art zu beachten. Ein Mahnschreiben muss also nicht zwingend in Schriftform sein, sondern der Zahlungsempfänger kann den Zahlungspflichtigen auch mahnen. In der Regel erfolgt jedoch eine Erinnerung in Briefform. Darin wird der Zahlungspflichtige eindeutig dazu aufgerufen, die ausstehende Forderung innerhalb einer gewissen Zeit zu begleichen.
Es empfiehlt sich auch, die Hauptrechnungsdaten und das Zahlungsziel festzulegen, damit die Zahlungserinnerung klar zuordenbar ist. Wenn keine der Ausnahmen vorliegt, genügt eine einmalige Zahlungserinnerung, um den Zahlungspflichtigen in Zahlungsverzug zu bringen. Das erste Mahnschreiben wird oft als Mahnschreiben und nicht als Mahnschreiben bezeichnet. Im ersten Mahnschreiben bittet der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen, in einem in der Regel freundschaftlichen, aber trotzdem spezifischen Farbton zu zahlen.
Oft erfolgt die zweite Erinnerung 14 Tage nach der ersten Erinnerung und hier wird nicht nur die Bezahlung verlangt, sondern auch eine Fristsetzung. Nach weiteren 14 Tagen erfolgt in der Regel die dritte Zahlungsaufforderung, in der der Zahlungsempfänger eine Schlusszahlung gewährt und zugleich mit weiteren Folgen droht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz unserer Zahlungserinnerungen an ____________________________ und unserer Erinnerung an ____________________ haben wir für die folgende Reklamation noch immer kein Geld erhalten: