Wie Melde ich einen Minijob als Arbeitgeber an

So registrieren Sie einen Minijob als Arbeitgeber

Die Zentralisierung hat wesentliche Vorteile: Nach den Änderungen im Minijob-Center-Bericht:. ben kann und wie Sie als Arbeitgeber davon profitieren, wenn Ihr Minijobber. Die Arbeitgeberin muss sich an das Inkassobüro oder das Minijobcenter für alle in der Region wenden. Die allgemeine Berichterstattung ist daher nicht zulässig.

Gelegenheitsarbeiter

Mini-Jobber sind gegen die Auswirkungen von Berufsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen mitversichert. Gleiches trifft zu, wenn der Arbeitgeber sie noch nicht zur Versicherung gemeldet hat. Ein Mini-Job, was ist das? Mini-Jobs sind kleine Jobs, bei denen das Bruttomonatsgehalt 450 EUR nicht übersteigen darf. Wenn das Arbeitsverhältnis im Vorhinein auf 50 Werktage oder zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahrs beschränkt ist und nicht beruflich wahrgenommen wird, dann ist dies eine befristete Anstellung und damit auch ein Minijob.

Wenn ein Mitarbeiter, der keinen hauptversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat, mehrere 450 EUR Mini-Jobs bei unterschiedlichen Unternehmern hat, sind die Löhne aus diesen Jobs zu addieren (Löhne aus befristeten Jobs sind nicht zu berücksichtigen). Wenn die Monatsgrenze von 450 EUR bei der Addition mehrerer 450 EUR Mini-Jobs übersteigt, sind dies keine versicherungsfreien Mini-Jobs mehr.

Das Minijob-Zentrum der Bundesvereinigung der Knappschaft bietet Informationen zu allen Themen rund um das Minijob. Kontaktieren Sie die Minijob-Zentrale: Der Arbeitgeber muss die Minijobbers bei seinem Unfallversicherer und der Minijob-Zentrale eintragen! Das Meldewesen der Unfallversicherungsprämien wird nicht durch das Minijobcenter übernommen (einzige Ausnahme: Privathaushalte, s. u.). Dies bedeutet, dass die Löhne der Mini-Jobber in der Sozialversicherungsmeldung (DEÜV) und im Jahreslohnausweis der Unfall-Versicherung aufzuführen sind.

Die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst sollten sich an die jeweilige Unfallversicherungskasse wenden. 2. Zwar werden die Beitragszahlungen zur obligatorischen Berufsgenossenschaft für gewerbliche Minijobs nicht an die Minijob-Zentrale gezahlt, aber die Berichte an die Minijob-Zentrale beinhalten auch die Daten zur Meldung der Berufsgenossenschaft. Sonderregelungen gelten nur für Mini-Jobber in privaten Haushalten (z.B. Haushaltshilfen, Gartenarbeiter, Babysitter).

Dort übernimmt auch die Minijob-Zentrale die Registrierung und Zahlung der Beitragszahlungen zur Unfall-Versicherung. Mit der Registrierung in der Minijob-Zentrale mittels eines Haushaltsschecks werden alle Voraussetzungen für die Registrierung zur sozialen Absicherung geschaffen. Ein gesonderter Hinweis an die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Das macht das Mini-Job-Center! Der Beitrag zur Unfall-Versicherung wird zusammen mit den anderen Steuern von der Minijob-Zentrale erhoben.

Die Unfallversicherungsbeiträge betragen bundesweit 1,6 Prozentpunkte des Lohnes. Die Kompensation von Berufsunfällen oder -krankheiten obliegt nach wie vor der Unfallversicherungsanstalt oder der kommunalen Unfallversicherungsanstalt.

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